Frequently Asked Questions

 
F: Ich bin Österreicher und möchte aus den Staaten zurückkehren. Kann meine US-Ehepartnerin in Österreich arbeiten?
A: Bis zum Erlangen des "Aufenthaltstitels Familienangehörige" nicht. Dieser kann entweder bei der österreichischen Botschaft in den USA gestellt werden oder innerhalb der ersten 3 Monate nach der Einreise in Österreich. 
Die Einreise erfolgt sichtvermerksfrei, d.h. es wird kein Visum benötigt.
In allen (anderen) Fällen gilt: Informieren Sie sich sobald als möglich vor der Abreise über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis für Ihre Angehörigen. Detailinfo…
 
F: Welche Sozialversicherungsabkommen bestehen mit den USA?
A: Nur über die zwischenstaatlichen Regelungen zur Pensionsversicherung besteht ein Abkommen. Detailinfo…
 
F: Ich habe in Österreich und in den USA gearbeitet, wer bezahlt meine Pension?
A: Für die Berechnung der Pensionshöhe werden nur die österreichischen Versicherungszeiten berücksichtigt. Lediglich für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die ausländischen Versicherungszeiten relevant. Der Antrag ist bei der Wohnsitz-Landesstelle einzureichen. Nach dem Antragsprinzip übernimmt die zuständige Behörde in Österreich die Kontaktaufnahme mit den ausländischen Behörden. Detailinfo…
 
F: Welche ist meine zuständige Pensionsversicherungsstelle?
A: Bei zwischenstaatlichen Verfahren mit Wohnsitz des Antragstellers im EWR Raum oder in einem Staat mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ausschließlich in der Landesstelle Wien (Kontaktadresse hier). In Österreich wohnhafte Personen mit Auslandsversicherungszeiten wenden sich an die zuständige Landesstelle am Wohnsitz. Detailinfo…
 
F: Müssen Forscher mit Aufenthaltsbewilligung „Forscher“ eine Krankenversicherung bei der Einreise nachweisen?
A: Nein. Detailinfo…
 
F: Ich habe lange Jahre in den USA gearbeitet. Habe ich in Österreich aufgrund dieser Beschäftigungszeiten Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung?
A: Nein, Österreich unterhält mit den USA kein Sozialversicherungsabkommen im Bereich Arbeitslosenversicherung. Detailinfo…
F: Ich bin ForscherIn und habe eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Muss ich die Integrationsvereinbarung erfüllen?
A: Nein, da Sie die Universitätsreife nachgewiesen haben sind Sie von der Integrationsvereinbarung ausgenommen. Detailinfo...
 
F: Ich bin US-BürgerIn und arbeite die nächsten 2 Jahre in Österreich. Wo bezahle ich Einkommenssteuer?
A: Sofern Sie unselbstständiger Arbeit nachgehen und sich während eines Jahres länger als 183 Tage in Österreich aufhalten sind Sie in Österreich steuerpflichtig. Detailinfo…
 
F: Ich bin US-BürgerIn und habe als ForscherIn eine Aufenthaltsbewilligung „Forscher“ erhalten. Muss ich mich dennoch beim Meldeamt melden?
A: Ja, jede in Österreich lebende Person ist verpflichtet sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Behörde (Magistrate, Gemeindeämter) zu melden. Detailinfo…

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