Mehr als tausend arbeitslose Menschen gründen jedes Jahr allein in Wien mit Unterstützung des AMS ihr eigenes Unternehmen. Das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) bietet kostenlose Beratung, Seminare zu Buchhaltung und Marketing sowie finanzielle Unterstützung während der Gründungsphase - und das alles ohne eigene Kosten für die Teilnehmer.
- Kostenlose Gründungsberatung durch AMS-Partnerunternehmen
- Seminare zu Buchhaltung, Marketing, Recht und Unternehmensführung
- Finanzielle Unterstützung in Höhe des Arbeitslosengeldes während der Vorbereitung
- 2 Monate Gründungsbeihilfe nach der Unternehmensgründung
- Gesamtprogrammdauer: 6-9 Monate je nach Bundesland
- Keine Kosten für Teilnehmer - alles wird vom AMS finanziert
- Persönliche Begleitung auch nach der Gründung (bis zu 2 Jahre)
Voraussetzungen für die Teilnahme
Das Unternehmensgründungsprogramm richtet sich an arbeitslose Personen mit einer konkreten Geschäftsidee. Sie müssen zu Beginn der Vorbereitungsphase beim AMS als arbeitslos gemeldet sein - ein laufender Leistungsbezug ist nicht zwingend erforderlich. Zudem sollten Sie die berufliche Eignung für Ihr Gründungsvorhaben mitbringen.
Nicht teilnehmen können Personen, die in den letzten drei Jahren bei der SVS (früher SVA) pflichtversichert waren - also bereits selbstständig tätig waren. Auch bei laufenden Pfändungen, Exekutionen oder Schuldenregulierungsverfahren ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Das Ziel des Programms ist schließlich eine wirtschaftlich tragfähige Gründung.
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Arbeitslosigkeit | Zu Beginn der Vorbereitungsphase beim AMS gemeldet |
| Geschäftsidee | Konkrete Projektidee muss vorliegen |
| Berufliche Eignung | Passende Qualifikation für das Vorhaben |
| Keine SVS-Pflichtversicherung | In den letzten 36 Monaten nicht selbstständig tätig |
| Keine Schuldenprobleme | Keine laufenden Pfändungen oder Insolvenzverfahren |
Der Ablauf des Gründungsprogramms
Das UGP gliedert sich in mehrere Phasen. Zunächst teilen Sie Ihrem AMS-Berater mit, dass Sie sich selbstständig machen möchten. Sie erhalten dann einen Termin für einen UGP-Infotag, bei dem das Programm vorgestellt wird und Sie Fragen stellen können.
Phase 1: Klärungsphase (bis 8 Wochen)
In der Klärungsphase wird geprüft, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist und ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Dafür arbeiten Sie an Ihrem Businessplan und besprechen diesen mit dem Beratungsunternehmen. Die Gründerberatung analysiert Ihre Idee auf Finanzierbarkeit, Standortwahl und rechtliche Voraussetzungen.
Am Ende der Klärungsphase steht die Entscheidung: Wird eine Gründung in den nächsten Monaten als realistisch eingestuft, erfolgt die Aufnahme ins eigentliche UGP.
Phase 2: Vorbereitungsphase (3-7 Monate)
In der Vorbereitungsphase bereiten Sie Ihre Gründung konkret vor. Sie erhalten intensive Einzelberatung durch einen persönlichen Unternehmensberater und können Seminare zu verschiedenen Themen besuchen - etwa Buchhaltung, Marketing, Recht oder Vertragsgestaltung. Alle Kosten trägt das AMS.
Während dieser Phase beziehen Sie weiterhin Ihr Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe - ohne die üblichen Bewerbungspflichten. Sie müssen keine Stellenangebote annehmen und keine AMS-Kurse besuchen. Ihre einzige Aufgabe ist die Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit.
Nutzen Sie die Vorbereitungsphase intensiv. Die Beratung ist kostenlos und professionell - solche Unterstützung würde Sie auf dem freien Markt mehrere tausend Euro kosten. Je besser Sie vorbereitet gründen, desto höher Ihre Erfolgschancen.
Phase 3: Gründungsphase (2 Monate)
Mit der Gewerbeanmeldung und dem Beginn der SVS-Pflichtversicherung startet die dritte Phase. Jetzt erhalten Sie die sogenannte Gründungsbeihilfe - eine steuerfreie Förderung in Höhe Ihres bisherigen AMS-Bezugs für zwei Monate. Diese Beihilfe soll die Startphase absichern, in der typischerweise noch wenig Einnahmen fließen.
Auch nach der Gründung können Sie weiterhin Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. In Wien etwa stehen die Berater noch rund zwei Jahre nach der Gründung für Fragen zur Verfügung.
Regionale Unterschiede beachten
Die Details des UGP variieren je nach Bundesland. Die Gesamtdauer schwankt zwischen 6 und 9 Monaten. In manchen Bundesländern gibt es zudem Zielgruppeneinschränkungen:
Die Programmdauer beträgt 5 Monate (Ausnahme: 6 Monate). Gefördert werden derzeit: Frauen unabhängig von Alter und Branche, Männer 50+ sowie Männer mit Gründungsvorhaben in bestimmten Branchen (z.B. Handwerk, Gesundheit, IT). Andere Personengruppen sind temporär ausgeschlossen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem regionalen AMS nach den aktuellen Bedingungen!
Was passiert, wenn die Selbstständigkeit scheitert?
Nicht jede Gründung ist erfolgreich - und das ist kein Drama. Wenn Sie feststellen, dass Sie von Ihrer Selbstständigkeit nicht leben können, haben Sie mehrere Optionen. Die AMS-Seite zum UGP beschreibt die Möglichkeiten:
Innerhalb der ersten 12 Monate nach Gründung können Sie eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht beantragen, wenn Ihr Gewinn unter rund 6.600 Euro jährlich liegt. Dann können Sie nebenberuflich selbstständig bleiben, während Sie einen Teilzeit- oder Vollzeitjob suchen.
Alternativ können Sie das Gewerbe stilllegen und sich wieder beim AMS arbeitslos melden. In diesem Fall erhalten Sie - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - dasselbe Arbeitslosengeld wie vor dem Einstieg ins UGP. Die Zeit der Selbstständigkeit wird nicht negativ angerechnet.
Finanzierung der Gründung
Das UGP deckt Beratung und Existenzsicherung ab - aber nicht die Startfinanzierung Ihres Unternehmens. Wenn Sie Kapital für Maschinen, Wareneinkauf oder einen Laden benötigen, müssen Sie sich um zusätzliche Finanzierung kümmern. Die Förderungen für Jungunternehmer in Österreich sind vielfältig.
Besonders relevant sind der aws Gründungsfonds (bis zu 100.000 Euro), der FFG Innovationsscheck (10.000 Euro für F&E) und diverse Landesförderungen. Auch die Gewerbeanmeldung selbst ist mit überschaubaren Gebühren verbunden.
Das UGP unterstützt nur Unternehmensneugründungen - keine Übernahmen bestehender Betriebe. Auch Strukturvertriebe (bei denen die Mitgliederwerbung wesentlicher Geschäftszweck ist) werden nicht gefördert. Bei Franchise-Konzepten prüft das AMS die Seriosität des Franchisegebers.
Erfolgsgeschichten aus der Praxis
Die Steiermark meldet, dass allein 2023 fast 700 Personen mit UGP-Hilfe gegründet haben und dabei über 130 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. Die Bandbreite ist enorm: Von der Cookie-Bäckerin über den Personalverrechner bis zur Blumenversenderin. Das zeigt: Mit einer guten Idee und professioneller Vorbereitung kann die Selbstständigkeit gelingen.
Teilnehmer berichten, dass vor allem das Netzwerk mit anderen Gründern wertvoll war. In den Seminaren und Veranstaltungen lernen Sie Menschen kennen, die ähnliche Herausforderungen meistern - das motiviert und schafft potenzielle Kooperationspartner.
So starten Sie ins UGP
Der erste Schritt ist einfach: Teilen Sie Ihrem AMS-Berater bei Ihrem nächsten Termin mit, dass Sie an der Selbstständigkeit interessiert sind. Das AMS prüft dann die formalen Voraussetzungen und bucht Sie zur nächsten UGP-Infoveranstaltung ein. Diese finden regelmäßig statt - in Wien etwa einmal monatlich an jeder Regionalstelle.
Wichtig: Kommen Sie mit einer konkreten Idee. „Ich möchte mich irgendwie selbstständig machen“ reicht nicht aus. Je klarer Ihr Vorhaben, desto schneller kann das Beratungsunternehmen einschätzen, ob eine Gründung realistisch ist.
Die Aufnahme ins UGP ist keine Garantie für eine erfolgreiche Gründung. Das Programm unterstützt Sie optimal, aber unternehmerisches Risiko bleibt. Prüfen Sie Ihre Geschäftsidee ehrlich auf Tragfähigkeit und holen Sie verschiedene Meinungen ein.