Mit seiner Kreditvergabe geht der Kreditgeber das finanzielle Risiko ein, den Kredit nicht vollständig oder aber unpünktlich zurückgezahlt zu bekommen. Ein Kredit für Arbeitslose stellt damit ein Risiko dar. Die Kreditzinsen sind der Verdienst an dem Kreditgeschäft; wenn die Kreditsumme nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird, dann ist das für den Kreditgeber ein Minusgeschäft. Er bekommt weniger Geld zurück, als er ausgezahlt hat. Dementsprechend wichtig ist es für das Kreditinstitut, dass der Kreditsuchende über ein ausreichend hohes und gesichertes Einkommen verfügt.
Arbeitseinkommen deutlich über der Pfändungsfreigrenze

Die Sparkassen und Banken in Österreich definieren bei einer Kreditvergabe als Einkommen das Arbeitseinkommen. Leistungen der öffentlichen Hand, zum Beispiel an Arbeitslose, sind kein Einkommen aus Arbeit, sondern gelten als Transferleistungen. Außerdem ist ihre Höhe recht begrenzt. Für den Bürger gilt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze. Jedes Einkommen, auch das Arbeitseinkommen, ist bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze nicht pfändbar. Damit fallen auch die Raten für einen Kredit (auch bei Arbeitslosen) unter diese Regelung.
Der Kredit für Arbeitslose – Sicherheit durch Bürgschaft
Bonitätsverbesserung mit zweitem Antragsteller
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass
- kein Arbeitseinkommen vorhanden ist
- das vorhandene Einkommen die Pfändungsfreigrenze nicht oder nur unwesentlich übersteigt
- Beibringung eines Bürgen mit ausreichend guter KSV-Bonität
- einen Mitantragsteller mit ausreichend guter KSV-Bonität
- die Abtretung von Sicherheiten wie beispielsweise den Rückkaufwert einer Kapitallebensversicherung