Unternehmen GründEN – Auf welche Details müssen Unternehmer schon vor der Gründung achten?

Wer ein Unternehmen gründet, muss einige wichtige Faktoren beachten. Dazu zählen unter anderem die Wahl der Rechtsform und die Finanzierung. Oft sind Gründer mit der Menge an Entscheidungen, die noch vor der Gründung anstehen überfordert. Wir haben uns einige der wichtigen Fragen angesehen, und versucht, etwas Licht ins Gründungsdunkel zu bringen.

Vor der Gründung

Die längste Phase für Jungunternehmer ist oft die Phase der Entscheidung, ob man überhaupt ein Unternehmen Gründen möchte. Viele kommen aus einem Angestelltenverhältnis, und geben damit ein sicheres Einkommen auf.

Dabei ist die Phase vor der Gründung mit entscheidend für den Erfolg.
Wir haben für die die 11 wichtigsten Punkte zusammengestellt, die sie bereits vor der Grüdung ihres Unternehmens beachten und um die sie sich kümmern sollten:

  1. Geschäftsidee und Planung: Bevor man sich an die Gründung wagt, sollte man eine klare Geschäftsidee haben und diese in einem Businessplan ausarbeiten. Dieser sollte Marktanalysen, Finanzplanungen, Marketingstrategien usw. enthalten.
  2. Rechtsform wählen: In Österreich gibt es verschiedene Unternehmensformen wie Einzelunternehmen, OG, KG, GmbH, AG usw. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, steuerlichen Aspekte und Gründungsvoraussetzungen.
  3. Gewerbeberechtigung: Je nach Geschäftstätigkeit benötigt man möglicherweise eine Gewerbeberechtigung. Man sollte prüfen, ob man ein freies Gewerbe ausüben kann oder ob es sich um ein reglementiertes Gewerbe handelt, für das besondere Qualifikationen oder Prüfungen erforderlich sind.
  4. Finanzierung klären: Als Jungunternehmer sollte man sich über die Finanzierung des Vorhabens Gedanken machen. Dazu gehören Eigenkapital, Fremdkapital, Förderungen und Zuschüsse.
  5. Standortentscheidung: Der Standort kann je nach Geschäftsmodell eine wichtige Rolle spielen. Man sollte die Lage, die Miet- oder Kaufkosten, die Zielgruppe und andere Faktoren berücksichtigen.
  6. Versicherungen: Je nach Geschäftstätigkeit und Risiko sollten verschiedene Versicherungen in Betracht gezogen werden, z.B. Haftpflichtversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Rechtsschutzversicherung usw.
  7. Steuern und Buchhaltung: Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass man alle steuerlichen Pflichten kennt und erfüllt. Außerdem muss man entscheiden, ob man die Buchhaltung selbst macht oder einen Buchhalter beauftragt.
  8. Mitarbeiter: Wenn man plant, Mitarbeiter einzustellen, muss man sich mit Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Lohn- und Gehaltsabrechnung usw. auseinandersetzen.
  9. Behördliche Anmeldungen: Dazu gehören Anmeldungen beim Finanzamt, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und eventuell weiteren Behörden.
  10. Markenschutz und geistiges Eigentum: Wenn man eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung hat, die schützenswert ist, sollte man über Markenanmeldung, Patent, Designschutz usw. nachdenken.
  11. Weiterbildung und Netzwerken: Es gibt zahlreiche Organisationen und Institutionen in Österreich, die Beratung, Schulungen und Netzwerkmöglichkeiten für Jungunternehmer anbieten, z.B. die Wirtschaftskammer.

Marketing für Gründer

Oft wird vergessen, sich bereits vor der Gründung mit dem Thema Marketing zu beschäftigen. Marketing für Gründer ist essenziell, um auf dem Markt sichtbar zu werden und Kunden zu gewinnen. Wichtig ist zunächst eine klare Positionierung und ein Verständnis der Zielgruppe, um maßgeschneiderte Botschaften zu kreieren.

Digitales Marketing, insbesondere über soziale Medien und Suchmaschinenoptimierung, bietet kosteneffiziente Möglichkeiten, Reichweite zu erzielen. Ein stimmiger Markenauftritt und authentisches Storytelling helfen dabei, Vertrauen zu schaffen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Feedbackschleifen und Datenanalyse sind unerlässlich, um Strategien anzupassen und den Marketing-ROI stetig zu optimieren.

3 mögliche Marketingkonzepte

Als Jungunternehmer sollte man beim Marketing neue Wege gehen. Diese 3 Ideen können gerade bei wenig Marketingbudget zum Erfolg führen.

  • Influencer- und Kooperationsmarketing: Partner mit Influencern oder anderen etablierten Marken, die dieselbe Zielgruppe ansprechen, können dabei helfen, die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und das Produkt oder die Dienstleistung schnell bekannt zu machen. Durch gezielte Aktionen, wie gemeinsame Gewinnspiele oder gesponserte Posts, erreicht man schnell ein großes Publikum.
  • Content-Marketing mit Mehrwert: Biete potenziellen Kunden hochwertige, relevante Inhalte, die ihre dringendsten Fragen und Probleme lösen. Das kann in Form von Blogposts, E-Books, Webinaren oder Podcasts geschehen. Indem man sich als Experte in seiner Branche positioniert, baut man Vertrauen und Bindung zur Zielgruppe auf.
  • Lokales und Event-Marketing: Gerade für Gründer kann es sinnvoll sein, lokal zu starten. Veranstalte Events oder Workshops, nimm an Messen teil oder schließe dich lokalen Unternehmensnetzwerken an. Dies fördert nicht nur die lokale Sichtbarkeit, sondern ermöglicht auch den direkten Austausch mit Kunden und kann wertvolles Feedback generieren.

Rechtliches im Bereich Marketing

  1. Datenschutz und DSGVO: Bei der Sammlung und Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten müssen die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere E-Mail-Marketing und Tracking-Tools auf Websites.
  2. Werberecht: Irreführende oder aggressive Werbung ist verboten. Alle Marketingaussagen müssen wahr, nachprüfbar und klar sein.
  3. Urheber- und Markenrecht: Bei der Verwendung von Bildern, Texten oder Logos muss sichergestellt werden, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Gleichzeitig sollte man die eigenen Inhalte und Marken schützen.
  4. Wettbewerbsrecht: Unlauterer Wettbewerb, wie z.B. die Irreführung von Kunden oder die Nachahmung von Produkten und Dienstleistungen, ist verboten.
  5. Online- und Social Media Marketing: Es gibt besondere Vorschriften für Online-Werbung, wie z.B. das Impressumspflicht, Kennzeichnung von Werbung und das Einholen von Zustimmungen für Cookies.
  6. E-Commerce und Fernabsatz: Bei Verkäufen über das Internet müssen spezielle Vorschriften, wie z.B. Widerrufsrechte, beachtet werden.

Der richtige Namen für das Unternehmen

Die Wahl eines Unternehmensnamens ist entscheidend für den ersten Eindruck bei Kunden. Der Name sollte einzigartig, leicht aussprechbar und relevant für das Geschäftsfeld sein. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass der Name in Zukunft noch passend ist und keine negative Konnotation in Zielmärkten hat.

Überprüfen Sie die Verfügbarkeit als Domain und hinsichtlich bestehender Markenrechte. Rechtliche Beratung ist ratsam, um Markenrechtsverletzungen zu vermeiden. Vor der endgültigen Entscheidung sollte Feedback von potenziellen Kunden und Partnern eingeholt werden.

Eintragungen und Kennzeichnungen

Sofern ein Name für die Marke gefunden ist, kann es äußerst sinnvoll sein, die Bezeichnung eintragen zu lassen. So vermeidet der Unternehmer, dass andere Betriebe einen den gleichen Begriff nutzen und seine Brand verwässern.

In Österreich gibt es hierfür das Markenregister. Die Eintragung in diese Liste muss der Gründer schriftlich beim Patentamt beantragen. In diesem Rahmen gibt er genau an, welche Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Marke vertrieben werden sollen.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Namen der Marke oder des Produktes mit einem Zeichen zu versehen, das deutlich macht, dass es sich dabei um ein Trademark handelt. Dafür gibt es verschiedene bekannte Varianten, die alle aus den USA stammen.

Mit dem Copyright-Zeichen wird das Urheberrecht an Werken wie Bildern oder einer Webseite dargestellt. Marken werden in den Staaten je nach Stand der Eintragung mit einem R in einem Kreis (steht für Registered Trademark) oder einem TM (bedeutet Trademark) gekennzeichnet.

Zwar haben diese Zeichen in Europa kaum juristische Wirkung. Allerdings können sie deutlich machen, dass es sich um eine geschützte Marke oder ein geschütztes Werk handelt und damit potenzielle Nachahmer davon abhalten, die Idee für ihre Zwecke zu übernehmen.