Die motorbezogenen steuerlichen Abgaben in Österreich, auch umgangssprachlich Kfz-Steuer genannt, sind für sämtliche Fahrzeuge von Bedeutung. Dabei werden in regelmäßigen Abständen Veränderungen vorgenommen, sodass der Überblick ein wenig verloren gehen kann. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen viele Antworten, erklären die verschiedenen Preisklassen und stellen als zusätzlichen Service die Mehrkosten bzw. die Erhöhung dar.
Für welche Gegenstände ist die motorbezogene Steuer zu bezahlen?
Im Endeffekt ist die Steuer sowohl für Motorrad wie auch Auto zu entrichten. Das Bundesministerium für Finanzen hat folgende drei Kategorien aufgestellt:
- Krafträder
- Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
- alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen
Ausnahme bilden dabei Zugmaschinen und Motorkarren, sofern diese im Inland zum Verkehr zugelassen sind und außerdem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Genau wie die Kfz-Haftpflichtversicherung gehören diese Abgaben zum Pflichtprogramm. Diese Abgaben betragen 11 Prozent der Pflichtversicherung.
Was ist die Bemessungsgrundlage für die motorbezogene Versicherungssteuer?
Bei einem zweirädrigen Vehikel wird der Hubraum bzw. cm³ für die Berechnung herangezogen, welcher im Zulassungsschein vermerkt ist. Bei den anderen Modellen, also Autos und Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, geht es um die Kraft des Verbrennungsmotors. Sowohl Kilowatt als auch PS können als Berechnungsgrundlage verwendet werden. Sollten Bruchteile der Kilowatt im Zulassungsschein vermerkt sein, ist die Zahl aufzurunden. Aus 70,2 kW werden 71 kW. Sollten die entsprechenden Angaben jedoch fehlen, so ist bei einem zweirädrigen Vehikel von dem Wert von 350 cm³ auszugehen. Bei allen übrigens Kraftfahrzeugen liegt die Grundlage bei 50 kW.
Wie wird der Satz für die Kfz Versicherungssteuer beeinflusst?
Wie Sie den vorherigen Absätzen bereits entnehmen konnten, hängen die Abgaben von der Art des Kfz ab. Ebenfalls zu bedenken ist der Zeitraum, in dem die Prämie für die Versicherung entrichtet wird. Zu unterscheiden sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlungen. Das günstigste Modell ist hierbei die Rate für ein Kalenderjahr.
Wie hoch ist die Prämie für Motorräder?
2014 gab es dahingehend eine neue Regelung in Österreich. Bis zum 28. Februar sah die Kostenaufstellung wie folgt aus, wobei die Preise monatlich zu sehen sind:
[su_note note_color=“#e05e50″ radius=“5″]>> Pro cm³ waren 0,022 Euro zu löhnen. Das trifft auf die jährliche Zahlungsweise zu[/su_note]
Seit dem 01.03.2014 lautet die Regelung wie folgt:
[su_note note_color=“#e05e50″ radius=“5″]>> Pro cm³ sind 0,025 Euro zu entrichten, wiederum bei einem jährlichen Modell[/su_note]
Wie hoch die ist motorbezogene Versicherungssteuer bei Kraftwagen?
Hier wird die Rechnung ein wenig komplexer. Wiederum stellen wir die alten Werte den neuen Werten gegenüber. Folgende Regelung galt bis zum 20. Februar 2014:
- Für die ersten 24 kW waren 0 Euro fällig.
- Jedes kW, das darüber hinausging, war mit 0,55 € zu bezahlen, wiederum bei einer
jährlichen Verrechnung.
Die Regelung, die seit dem 01.03.2014 in Kraft getreten ist, sieht wie folgt aus:
- Für die ersten 24 kW sind 0 € fällig.
- Für weitere 66 kW müssen 0,62 € gezahlt werden, bei jährlicher Verrechnung.
- Für weitere 20 kW sind 0,66 € zu bezahlen, wiederum bei jährlicher Verrechnung.
- Für darüber hinausgehende kW sind 0,75 € zu bezahlen, ebenfalls bei jährlicher Verrechnung.
Gibt es einen Mindeststeuersatz?
Auch hierfür gibt es eine Regelung, ebenso aber auch einen Höchststeuersatz. Der Mindeststeuersatz trifft jedoch nur auf Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen zu, welcher wie folgt lautet:
[su_note note_color=“#e05e50″ radius=“5″]Bis zum 28. Februar 2014 lag der Wert bei 5,50 € (beim jährlichen Zahlungsmodell). Seit dem 01. März 2014 gilt der Wert von 6,20 € (bei jährlichem Zahlungsmodell).[/su_note]
Bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern, PKW oder Kombinationskraftwagen ist ein Höchststeuersatz zu vernehmen, der sich wie folgt gestaltet:
[su_note note_color=“#e05e50″ radius=“5″]Bis zum 28. Februar waren dies 60 €, bei jährlicher Zahlung. Seit dem 01. März 2014 sind es 72 €, wiederum bei jährlichen Zahlungen.[/su_note]
Wie sieht die neue Steuer für Ihre Fahrzeuge aus?
Die Presse hat in den letzten Wochen alarmierend darauf hingewiesen, dass die Preise nun teurer sind und einige Autobesitzer ein böses Erwachen erleben werden. Wir wollen Ihnen nun einige Rechenbeispiele aufzeigen und darauf hinweisen, wie Sie einen entsprechenden Rechner zu bedienen haben.
Gibt es einen Versicherungsrechner?
Sie können sich das Ablesen jedoch auch sparen und einen Steuerrechner im Internet nutzen. Dabei müssen Sie einzig die Art des Fahrzeuges sowie cm³ oder die Leistung angeben. Dabei erhalten Sie die Preise für die unterschiedlichen Zahlungsmodelle. Außerdem wird bei vielen Rechnern darauf hingewiesen, wieviel Sie nun mehr zu zahlen haben.
Gehen wir dafür zwei Beispiele durch. Beispiel 1 beschreibt ein zweirädriges Vehikel mit einem Hubraum von 250 cm². Beispiel 2 beschäftigt sich mit einem Auto, das eine Kraft von 110 kW leistet. Beide Beispiele beziehen sich auf das Zahlungsmodell, indem die Beiträge im Kalenderjahr auf einmal geleistet werden.
Beispiel 1:
- altes Rechnungsmodell: 5,50 € monatlich
- neues Rechnungsmodell: 6,25 € pro Monat
- Teuerung: 9 € im Jahr
Beispiel 2:
- altes Rechnungsmodell: 47,30 € pro Monat
- neues Rechnungsmodell: 54,12 € pro Monat
- Teuerung: 81,84 € im Jahr
Mehr auch unter:
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/motorbezogene-versicherungssteuer.html
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/autoundmotorrad/KFZ-Steuer-Rechner.html
https://www.oeamtc.at/portal/steuern-abgaben+2500++1004852+11025