Kindergeld in Österreich – Aktuelle Höhe und Infos zum Beantragen

Familien hierzulande erhalten Kindergeld, welches eher unter dem Schlagwort Familienbeihilfe bekannt ist. Meistens entspricht dieser Begriff auch eher dem tatsächlichen Sinn dieser Leistung. Beim Kindergeld geht es doch viel mehr darum, die betreffenden Familien finanziell zu unterstützen, als einen Betrag, welcher speziell für das Kind ausgegeben wird, zur Verfügung zu stellen. Für einen Säugling ist der Betrag zu hoch bemessen und ehe man sich versieht, reichen die finanziellen Mittel vorne und hinten nicht mehr aus. Denn mit den Jahren wachsen auch die Kosten, welche sie produzieren. Aber auch hier hat der Staat mitgedacht, denn mit zunehmendem Lebensalter steigt auch der Betrag der Leistung.

So haben Sie Anspruch auf Kindergeld in Österreich

Kindergeld ein Kind
Das Kindergeld wird auch häufig als Familienbeihilfe bezeichnet.

Generell haben alle Eltern, welche ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und mit ihrem Nachwuchs in einem gemeinsamen Haushalt leben, Anspruch auf die Familienbeihilfe. Erschreckenderweise zeichnet sich ein Trend ab, dass gerade in bildungsärmeren Schichten, welche noch mehr auf das zusätzliche Geld angewiesen wären, immer weniger Kindergeld beantragt wird. Vermutlich liegt es an den Hemmungen, sich Hilfe zu holen, wenn es um das Ausfüllen der Formulare geht.

Gerade Eltern, die jeden Euro umdrehen müssen, sollten sich aktuelle Informationen beim Finanzamt einholen. Die Formulare sind online bereitgestellt, zum Herunterladen. Dann kann man sie ausdrucken, ausfüllen und per Post auf den Weg zum Wohnsitzfinanzamt schicken. Das Beiblatt mit Erläuterungen bietet Hilfestellung bei Verständnisfragen. Nur ein Elternteil muss die Beihilfe beantragen.

Das dynamische Modell wächst mit

Wie bereits erwähnt, ist der Betrag der Leistung gestaffelt, zum einen nach Alter des Kindes und zum anderen nach Anzahl der Kinder, welche im Haushalt leben. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag für jedes einzelne der bereits vorhandenen Kinder. Der Kinderabsetzbetrag, welcher 58,40 Euro beträgt, wird in einer Summe mit der Leistung für Familien alle zwei Monate ausbezahlt.

Man muss schon etwas haushalten können mit den Finanzen, oder aber man legt sich die Hälfte des Kindergeldes konsequent zurück, da der Betrag eben alle zwei Monate für den aktuell laufenden Monat und im Voraus für den kommenden Monat ausbezahlt wird.

Mehr Infos zum Thema:

https://www.frauenjournal.at/kindergeld-2014-in-oesterreich/

https://www.kindergeld-neu.at/

https://diepresse.com/home/bildung/erziehung/1420148/Familienbeihilfe_Mehr-Kindergeld-aber-wann

Verlängerung des Bezuges nach dem 24. Lebensjahr

Grundsätzlich ist die Bezugsdauer bis zum vollendeten 24. Lebensjahr begrenzt. Es gibt jedoch Ausnahmen, im Falle derer sich der Bezugszeitraum um ein Jahr verlängert. Zum Beispiel wenn der Sprössling sich in einer Berufsausbildung befindet, Zivildienst ableistet oder selbst ein Baby zur Welt gebracht hat. Auch eine Direktauszahlung an das Kind selbst kann bei Bedarf beantragt werden und in vielen Fällen Sinn machen. Ab dem 6. Lebensjahr erhält die Familie für jeden Nachkommen immer im September des laufenden Jahres 100 Euro Schulstartgeld.

Kindergeld für Ausländer in Österreich

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Beim Antrag helfen Ihnen die Ratgeber im Internet oder die Berater am Amt.

Familienbeihilfe kann ab dem Tag der Geburt beantragt werden. Wenn Sie als EU- oder EWR-Bürger Ihren Nachwuchs in Österreich zur Welt bringen, müssen Sie erst über die Botschaft Ihres Heimatlandes einen Reisepass, wofür Sie ein professionelles Passbild von Ihrem Nachwuchs benötigen, für Ihren Säugling beantragen. Es können durchaus mehrere Wochen vergehen, bis Sie das Ausweisdokument in den Händen halten und weitere Schritte einleiten können, sprich Gelder, welche Ihnen zustehen, beantragen können.

Im Wesentlichen geht es darum, dass Ihr Kind eine rechtmäßige Anmeldung zum Aufenthalt in Österreich haben muss, wofür der Reisepass benötigt wird. Seit Juli 2012 werden Kinder nicht mehr bei der Mutter im Reisepass miteingetragen, sondern benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild. Der Reisepass gilt bis zum 6. Geburtstag.

Geplante Änderungen zugunsten der Familien

Aktuell wird nach der Einreichung einer Regierungsvorlage zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Parlament darüber abgestimmt. Die Regierungsvorlage hat die Verbesserung der finanziellen Lage von Familien in Österreich zum Ziel. Konkret geht es darum, die Leistung zu erhöhen. Ab Juli 2014 um 4 %, ab Jänner 2016 um 1,9 % und ab Jänner 2018 erneut um 1,9 %. Auch die Zuschläge für Familien mit erheblich behinderten Kindern sollen angehoben werden.

Eine weitere finanzielle Unterstützung ist das Kinderbetreuungsgeld, welches über ein Jahr oder auch mehrere Jahre, je nach Modell, bezahlt wird. Hintergedanke ist, dass sich die Mutter während der Karenz dem Kind widmen kann und nicht sofort wieder einer regulären Arbeit nachgehen muss, um zum Familienunterhalt beizutragen.