Private Krankenversicherung in Österreich – Ein Ratgeber

Die freie Arztwahl, eine bessere Unterbringung – auch in Österreich entscheiden sich immer mehr Menschen für eine zusätzliche private Krankenversicherung. Aktuell (2014) haben rund 1,6 Millionen Österreicher eine Sonderklasse-Versicherung. Allerdings kann in Österreich nicht wie in Deutschland frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gewählt werden – die gesetzliche Sozialversicherung ist Pflicht, zusätzlich kann eine weitere Versicherung abgeschlossen werden.

Verhältnis der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung in Österreich

krankenversicherung berater
Gerade im Alter ist eine private Krankenversicherung sinnvoll – aber leider auch teuer.

Unabhängig von der Einkommenshöhe stellt die gesetzliche Sozialversicherung eine Pflichtversicherung dar, so dass etwa 99 % der Österreicher damit abgedeckt sind. Auch Werkvertragsnehmer, die einen bestimmten Umsatz überschreiten, sind der Versicherungspflicht unterworfen.

Während die gesetzliche Sozialversicherung unter einem „Annahmezwang“ steht, also jeden Erwerbstätigen aufnehmen muss, können private Assekuranzen aufgrund freier Vereinbarungen geschlossen werden. Will heißen: Wer schwer krank ist, wir  möglicherweise auch abgelehnt.

Prämien der Krankenversicherungen

krankenschwester
Die gesetzliche Versicherung kommt für viele Behandlungen auf

Bei der gesetzlichen Absicherung sind die zu entrichtenden Beiträge festgelegt und werden auf Basis des Einkommens berechnet. Angehörige sind mitversichert, ohne dass die Versicherung teurer wird. Die Berechnung der Prämien in der zusätzlichen Krankenversicherung erfolgt nach finanzmathematischen Kriterien im Hinblick auf gesundheitliches Risiko, also Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

Leistungspflicht bei Krankheit und Unfall

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Wenn sie einen Wahlarzt konsultieren wollen, sollten Sie die Tarife der verschiedenen Versicherungen vergleichen.

Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei jeder Behandlung wegen Krankheit und Unfall jeglicher Art. Mit der privaten Krankenversicherung können Ärzte, die in keinem Vertragsverhältnis stehen, aufgesucht werden, zudem kann ein erhöhter Komfort in der Sonderklasse des jeweiligen Spitals oder in einem Privatspital in Anspruch genommen werden. Verfolgt die gesetzliche Versicherung auch sozialpolitische Ziele, indem sie der gesamten Bevölkerung ärztliche Behandlung garantiert, dient die zusätzliche Assekuranz hauptsächlich individuellen Interessen und den Interessen von Unternehmen durch die Gruppenkrankenversicherung.

Formen der privaten Krankenversicherungen

In Österreich kann die private Krankenversicherung in zwei Hauptformen aufgeteilt werden:

Krankenhauskostenversicherung (Sonderklassenversicherung)

Diese Versicherungsform ersetzt die Aufenthaltskosten, die Spesen für der Behandlung und den Sachaufwand im Krankenhaus. Diese Art der Assekuranz ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Sozialversicherung, durch sie wird der Mehraufwand des Aufenthalts in der Sonderklasse bezahlt (freie Arztwahl, komfortablere Zimmer, evtl. Einzelzimmer). Die meisten Krankenhauskostentarife bieten folgende Übernahmen:

  • Übernahme der entstehenden Spesen durch die Sonderklasse
  • Direktverrechnung von Spesen mit dem Spital
  • Freie Arztwahl – Krankenhauswahl
  • Begleitkostenersatz für Kinder bis zwölf Jahren
  • Krankenhaustransportspesen
  • Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer
  • Ersatztagegeld anstelle anderer Leistungen (Tagegeldversicherung)

Diese Assekuranz wird auch als Gruppenversicherung (z.B. für Unternehmen) angeboten.

Tipp: Gruppenversicherungen über den Arbeitgeber oder Familienversicherungen sind im Vergleich zu Einzelverträgen deutlich günstiger.

Tagesgeldversicherung für das Krankenhaustagegeld

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Auch für Routine-Untersuchungen werden im Krankenhaus bei stationärer Aufnahme Tagessätze verlangt

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Summenversicherung, bei der ein bestimmter Betrag pro Krankenhaustag ausbezahlt wird. Der Nachweis von Ausgaben ist hierbei nicht nötig. Der Betrag wird sowohl bei Aufenthalten in der Sonderklasse als auch in der allgemeinen Klasse ausbezahlt, diese Assekuranz kann einzeln oder zusammen mit einer Krankenhausspesen-Assekuranz abgeschlossen werden. Diese Variante wird gern von Freiberuflern gewählt, um ihren Verdienstausfall bei einem Krankenhaus-Aufenthalt kompensieren zu können.

Der Selbstbehalt bei der Sonderklassenversicherung

Möglich ist es, einen Tarif mit Selbstbehalt zu wählen. Dadurch werden die monatlichen Beiträge deutlich günstiger – laut Experten bis zu ein Drittel. Für den Vergleich: Die Beiträge für die Sonderklassenversicherung mit Selbstbehalt betragen für einen 20-Jährigen etwa 45 Euro im Monat. Ohne diesen steigen die Beitragszahlungen auf rund 80 Euro im Monat. Bei dieser Variante erklärt sich der Versicherte bereit, im Falle einer Erkrankung Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen. Meist liegt die Grenze um die 800 €.

Tipps für die Sonderklassenversicherung

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Ein Tarifvergleich lohnt sich fast immer.
  1. Tipp: Vergleichen
    Insgesamt gibt es in der Alpenrepublik etwa zehn Anbieter von privaten Krankenversicherungen. Ein Tarifvergleich lohnt sich – evtl. auch das Beratungsgespräch bei einem Versicherungsmakler
  2. Tipp: Frühe Entscheidung
    Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand etc. Wer sich früh für eine private Krankenversicherung entscheidet, muss monatlich geringere Prämien zahlen, als wenn er erst spät einsteigt. Während ein 20-Jähriger ohne Selbstbehalt etwa 80 Euro im Monat bezahlt, bezahlt ein gesunder 60-Jähriger etwa 250 Euro im Monat. Ab einem bestimmten Alter sind die Beiträge  also nahezu unbezahlbar. Wer sich für die Variante mit einer Teilübernahme der Aufwendungen entscheidet, bezahlt etwa ein Drittel weniger.
  3. Tipp: Krankengeschichte ehrlich angeben – genau vergleichen
    Die Versicherungsgesellschaft kann nur in Ausnahmefällen kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Kunde falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Dann kann sich das Unternehmen leistungsfrei halten und den Vertrag fristlos kündigen. Wer Vorerkrankungen hat, sollte besonders genau vergleichen: Diverse Krankheiten werden von den einzelnen Versicherungen z.T. komplett anders eingestuft – und ergeben so auch sehr unterschiedliche Tarife.

Vorteile und Nachteile der Privatversicherung

Die Vorteile sind:

  • den Arzt für diverse Behandlungen frei wählen
  • ein Einzelzimmer im Spital belegen (Sonderklassenstatus)
  • täglich ausbezahlter Tag für Spitalsaufenthalt (Tagegeldversicherung)

Nachteile gibt es im Grunde keine, bis auf die Kosten: Diese liegen, je nach Alter, Gesundheitszustand, Bundesland etc. bei geringer eigener Zuzahlung im Krankheitsfall zwischen 500 und 1.500 Euro pro Jahr.

Grundsätzlich gilt: Je jünger der Klient, umso eher zahlt es sich aus, in eine private Krankenversicherung einzubezahlen. Die Versicherung muss Rückstellungen bilden, damit die höheren Beträge im Alter abgefedert werden können. Wer aber erst mit 50 oder 60+ einsteigt, zahlt eine sehr hohe monatliche Prämie. Private Krankenversicherungen machen langfristig Sinn, vor allem für jene, die bereit sind, für ihre Gesundheit deutlich mehr Geld auszugeben.

Unsere große Liste mit weiterführenden Informationen:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/versichern

https://derstandard.at/1376534219826/Erste-Klasse-Ticket-fuer-die-Medizin

https://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318875760106

https://www.kindertipps-wien.at/private-krankenversicherung-fuer-familien/

https://www.format.at/articles/1316/526/356821/kinder-krankenversicherung-privat

 

Die großen privaten Krankenversicherungen

Ein Überblick über die großen Assekuranzen:

  • Wiener Städtische
  • Merkur Versicherung
  • Generali Versicherung
  • Uniqa
  • Allianz

Kündigung

versicherungsberater mit kunden
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Berater – oder der Anbieter mit Hotlines und FAQs

Grundsätzlich dürfen private Assekuranzen nur auf Lebenszeit geschlossen werden. Sie enden entweder durch den Tod des Versicherungsnehmers, durch Kündigung durch den Versicherungsnehmer selbst und Kündigung des Versicherers aus wichtigem Grund, z.B. wegen Prämienverzug oder der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht. Bei vorübergehenden finanziellen Problemen bieten einige Versicherungen die Möglichkeit, die Versicherung für einen bestimmten Zeitraum ruhend zu stellen – gegen die Zahlung einer geringen Prämie.

Kein Kündigungsrecht in den ersten beiden Versicherungsjahren

Der Versicherungsnehmer kann bis zum Ende des Versicherungsjahres bei einer Frist von einem bis drei Monaten, je nach Versicherungsgesellschaft, kündigen. Es muss schriftlich gekündigt werden. Ein Kündigungsverzicht, wie er bei den meisten Versicherungen vorgesehen ist, ist nur für die ersten beiden Versicherungsjahre zulässig. Das heißt, der Versicherer kann erst nach Ablauf des zweiten Jahres seine Versicherung kündigen. Durch diese „Zwangsfrist“ wollen Versicherungsgesellschaften ausschließen, dass nur für den „Eintrittsfall“ Versicherungen abgeschlossen werden.