E-Rechnung in Österreich 2026 – Pflicht, Formate und Umsetzung für Unternehmen

Seit 1. Jänner 2014 sind alle Vertragspartner des Bundes verpflichtet, Rechnungen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form einzureichen. Jährlich werden bereits rund 2 Millionen E-Rechnungen an die österreichische E-Invoicing-Plattform übermittelt. Während B2G (Business-to-Government) in Österreich längst Pflicht ist, steht mit der EU-Initiative ViDA auch eine B2B-Pflicht bevor.

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Rechnung an den Bund: Pflicht seit 1.1.2014 für alle Vertragspartner
  • Akzeptierte Formate: ebInterface (österreichischer Standard) und Peppol BIS UBL
  • Übermittlung: Über das Unternehmensserviceportal (USP) oder Peppol-Netzwerk
  • PDF-Rechnungen per E-Mail sind KEINE gültigen E-Rechnungen an den Bund
  • B2B-Bereich: In Österreich noch freiwillig, EU-weite Regelung durch ViDA erwartet
  • Deutschland: E-Rechnungspflicht B2B seit 1.1.2025 – betrifft auch österreichische Lieferanten

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail erfüllt diese Definition nicht, da sie nicht maschinenlesbar ist.

Im Gegensatz zu Papierrechnungen oder PDF-Dateien können E-Rechnungen automatisch in Buchhaltungssysteme eingelesen und verarbeitet werden – ohne manuelle Dateneingabe.

E-Rechnung an den Bund – die österreichische Pflicht

Seit 2014 müssen alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Bundesdienststellen liefern, ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Betroffen sind unter anderem:

  • Alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen
  • Bundesbehörden und -ämter
  • Rechnungshof
  • Zahlreiche weitere öffentliche Einrichtungen
Bereich E-Rechnung Pflicht Status
B2G – Bund Ja Verpflichtend seit 1.1.2014
B2G – Länder/Gemeinden Teilweise Freiwillig nutzbar
B2B – Unternehmen Nein Freiwillig
B2C – Endverbraucher Nein Nicht relevant

Akzeptierte Formate und Standards

Für E-Rechnungen an den Bund werden zwei Formate akzeptiert:

ebInterface: Der österreichische XML-Standard für elektronische Rechnungen. Er entspricht dem europäischen Standard EN 16931 und enthält alle für die österreichische Verwaltung erforderlichen Felder.

Peppol BIS: Das internationale Format des Pan-European Public Procurement OnLine-Netzwerks. Besonders für Unternehmen interessant, die auch grenzüberschreitend tätig sind.

Wichtige Einschränkung:
XRechnung, ZUGFeRD und andere Formate werden von österreichischen Bundesbehörden NICHT akzeptiert. Nur ebInterface und Peppol BIS sind zugelassen. Nicht-konforme Rechnungen werden abgewiesen – Zahlungen verzögern sich.

So reichen Sie eine E-Rechnung an den Bund ein

Option 1: Über das Unternehmensserviceportal (USP)

  1. Registrieren Sie sich unter usp.gv.at mit FinanzOnline-Zugangsdaten oder Bürgerkarte
  2. Aktivieren Sie die Anwendung „E-Rechnung an den Bund“
  3. Erstellen Sie die Rechnung über das Formular oder laden Sie eine vorbereitete XML-Datei hoch
  4. Die Rechnung durchläuft eine syntaktische und semantische Prüfung

Option 2: Über das Peppol-Netzwerk

Nutzen Sie einen zertifizierten Peppol Access Point. Diese Variante eignet sich besonders für Unternehmen mit hohem Rechnungsvolumen oder internationaler Tätigkeit.

Pflichtangaben auf der E-Rechnung an den Bund

Neben den üblichen Angaben gemäß § 11 UStG sind für E-Rechnungen an Bundesdienststellen zusätzlich erforderlich:

  • Auftragsreferenz: Die vom Auftraggeber bei der Beauftragung mitgeteilte Referenznummer
  • Lieferanten-/Kreditorennummer: Unter der das Unternehmen bei der Bundesdienststelle geführt wird
  • Positionsnummern: Falls in der Beauftragung angegeben
Gut zu wissen:
Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bietet ein E-Rechnungsgateway an, das die technische Formatprüfung übernimmt und Rechnungen an die entsprechenden Empfänger weiterleitet. Für BBG-Lieferanten entfällt so die separate Formatprüfung.

Die deutsche E-Rechnungspflicht – Auswirkungen auf Österreich

Seit 1. Jänner 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze. Dies hat auch Auswirkungen auf österreichische Unternehmen:

Zeitraum Regelung in Deutschland
Ab 1.1.2025 Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
Bis Ende 2026 Papierrechnungen und PDF noch zulässig
Bis Ende 2027 Nur für Unternehmen mit Umsatz unter 800.000 €
Ab 1.1.2028 Vollständige E-Rechnungspflicht für alle

Deutsche Geschäftspartner werden zunehmend darauf drängen, dass auch österreichische Lieferanten auf E-Rechnungen umstellen. Wer eine „feste Niederlassung“ in Deutschland hat, unterliegt bereits der deutschen E-Rechnungspflicht.

ViDA – die Zukunft der E-Rechnung in Europa

Die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wird die E-Rechnungslandschaft in ganz Europa verändern. Geplant sind:

  • Verpflichtende E-Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU
  • Digitale Echtzeit-Meldungen an die Steuerbehörden
  • Einheitliche europäische Standards zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Konkrete Gesetzespläne für Österreich liegen noch nicht vor, aber Unternehmen sollten sich frühzeitig auf diese Entwicklung vorbereiten.

Praxis-Tipp:
Investieren Sie jetzt in E-Rechnungsfähigkeit. Viele Buchhaltungsprogramme und ERP-Systeme bieten bereits Exportfunktionen für ebInterface oder ZUGFeRD. Die Umstellung wird früher oder später für alle Unternehmen relevant – wer jetzt startet, hat einen Vorsprung. Für Fragen zur korrekten steuerlichen Behandlung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Software und Tools für E-Rechnungen

Für die Erstellung von E-Rechnungen gibt es verschiedene Lösungen:

  • USP-Formular: Kostenlos, aber nur für geringe Rechnungsmengen praktikabel
  • Buchhaltungssoftware: Viele Programme (ProSaldo, BMD, etc.) unterstützen ebInterface-Export
  • ERP-Systeme: SAP, Microsoft Dynamics und andere bieten E-Rechnungsmodule
  • E-Invoicing-Plattformen: Spezialisierte Anbieter wie EDICOM übernehmen die komplette Abwicklung

Die digitale Transformation macht auch vor dem Rechnungswesen nicht halt. Die Investition in eine zukunftssichere Lösung zahlt sich langfristig aus.

Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für die korrekte Umsetzung der E-Rechnungspflicht in Ihrem Unternehmen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die gesetzlichen Anforderungen können sich ändern.
Fazit: Die E-Rechnung ist in Österreich für Geschäfte mit dem Bund längst Alltag. Mit der deutschen B2B-Pflicht und der kommenden EU-Initiative ViDA wird sie auch im privatwirtschaftlichen Bereich zum Standard werden. Unternehmen, die jetzt in die technische Infrastruktur investieren, sind für die Zukunft bestens gerüstet.

Quellen