Sanierungsoffensive 2026: Kesseltausch und Sanierungsbonus sind gestoppt

Aktueller Stand: Förderung gestoppt (Juli 2026)
Beide Säulen der Sanierungsoffensive sind nicht mehr beantragbar. Laut sanierungsoffensive.gv.at wurde der Sanierungsbonus mit 2. Februar 2026 eingestellt, auch der Kesseltausch trägt den Status „Budget ausgeschöpft“. Wörtlich heißt es dort: „Eine neue Registrierung oder Antragstellung ist nicht mehr möglich.“ Die Budgetmittel sind laut Meldung vom 10. Juli 2026 erschöpft.

Bereits eingereichte Anträge und Registrierungen bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Wer noch nicht registriert war, kommt für diese Förderperiode nicht mehr zum Zug - die Alternativen finden Sie weiter unten.

Die Sanierungsoffensive war mit 360 Millionen Euro pro Jahr das zentrale Bundesprogramm für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und thermische Gebäudesanierungen - geplant mit 1,8 Milliarden Euro bis 2030. Die Förderquote lag bei maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Dieser Beitrag dokumentiert die Förderbedingungen, weil sie für alle relevant bleiben, deren Antrag noch in Bearbeitung ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Status: geschlossen. Sanierungsbonus eingestellt seit 2.2.2026, Kesseltausch Budget ausgeschöpft
  • Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich
  • Bereits eingereichte Anträge und Registrierungen werden weiterbearbeitet
  • Budget war: 360 Mio € für 2026, Förderquote maximal 30% der Investitionskosten
  • Zwei Förderschwerpunkte: Kesseltausch und Sanierungsbonus
  • Förderbare Leistungen ab 3. Oktober 2025

Die zwei Säulen der Sanierungsoffensive

Die Sanierungsoffensive förderte klimafreundliches Wohnen über zwei Programme:

1. Kesseltausch - Raus aus Öl und Gas

Gefördert wurde der Ersatz fossiler Heizungssysteme durch klimafreundliche Alternativen. Umstiegsmöglichkeiten waren:

  • Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser)
  • Nah- oder Fernwärme
  • Holzzentralheizung (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz)

2. Sanierungsbonus - Thermische Gebäudesanierung

Gefördert wurden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die älter als 15 Jahre sind. Förderbar waren:

  • Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard oder „gutem Standard“
  • Teilsanierungen mit mindestens 40% Reduktion des Heizwärmebedarfs
  • Einzelbauteilsanierungen (Fenster, Dämmung, Dach)
Für laufende Anträge:
Wurde neben der thermischen Sanierung auch das Heizsystem getauscht, konnten beide Förderungen kombiniert werden - mit einem separaten Antrag je Maßnahme. Wer für beide Säulen registriert ist, sollte beide Anträge getrennt fertigstellen.

Wer gefördert wurde

Die Sanierungsoffensive richtete sich an folgende Zielgruppen:

Gebäudetyp Zielgruppe Förderung
Ein-/Zweifamilienhaus Privatpersonen Kesseltausch + Sanierungsbonus
Reihenhaus Privatpersonen Kesseltausch + Sanierungsbonus
Mehrgeschoßiger Wohnbau WEG, Genossenschaften, Private Kesseltausch + Sanierungsbonus
Reihenhausanlage WEG, Genossenschaften Kesseltausch + Sanierungsbonus

Förderhöhen und Obergrenzen

Die maximale Förderquote betrug 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die konkrete Förderhöhe hing von der Maßnahme ab:

Maßnahme Max. Förderung
Kesseltausch (EFH/Reihenhaus) Je nach Heizsystem, max. 30%
Thermische Solaranlage (Zusatzbonus) 2.500 €
Umfassende Sanierung (klimaaktiv) Max. 30% der Kosten
Teilsanierung (mind. 40% HWB-Reduktion) Max. 30% der Kosten
Einzelbauteilsanierung Pauschalen je Maßnahme
Zur Förderquote:
Die Quote wurde gegenüber früheren Programmen von bis zu 75% auf maximal 30% reduziert. Begründet wurde das mit einer Analyse des Schweizer Instituts Prognos, die Einsparungspotenzial aufgezeigt hatte: Pro Steuereuro sollte mehr CO2-Einsparung erreicht werden. Trotz der halbierten Quote war das Jahresbudget vor Jahresmitte erschöpft.

Wie die Antragstellung funktionierte

Die Förderabwicklung lief in zwei Schritten über sanierungsoffensive.gv.at. Für neue Vorhaben ist dieser Weg geschlossen - für bereits Registrierte gelten die Fristen weiter:

Schritt 1: Registrierung (nicht mehr möglich)

  • Registrierung war seit November 2025 online möglich, seit Februar 2026 gesperrt
  • Energieberatungsprotokoll musste bereits vorliegen
  • Authentifizierung per ID Austria oder Ausweiskopie
  • Nach Registrierung: Budget 9 Monate reserviert

Schritt 2: Antragstellung (für Registrierte weiterhin offen)

  • Innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung
  • Maßnahme muss fertig umgesetzt und abgerechnet sein
  • Alle Rechnungen und Zahlungsbelege hochladen
  • Frist: längstens bis 31.12.2026
Wichtig für Registrierte:
Die 9-Monats-Frist ab Registrierung läuft unabhängig vom Programmstopp weiter. Wer im Herbst 2025 oder Jänner 2026 registriert hat, sollte das Fristende jetzt nachrechnen und die Abrechnung nicht liegen lassen - eine verfallene Reservierung lässt sich nicht mehr erneuern. Bei offenen Fragen zur Umsetzung hilft eine Energieberatung weiter: in Wien die Hauskunft, in den Bundesländern die jeweiligen Energieberatungsstellen.

Welche Kosten förderfähig waren

Die förderfähigen Kosten setzten sich zusammen aus:

  • Materialkosten (Heizanlage, Dämmung, Fenster etc.)
  • Planungskosten
  • Montagekosten

Nicht förderfähig waren Eigenleistungen, reine Wartungsarbeiten und Maßnahmen, die vor dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden.

Warum das fixe Jahresbudget nicht gereicht hat

Das Programm war ausdrücklich so konstruiert, dass sich das vorzeitige Ausschöpfen von 2024 nicht wiederholt. Dafür sorgen sollten:

  • Fixes Jahresbudget: 360 Mio € pro Jahr statt eines Gesamttopfs
  • Verbindliche Registrierung: 9-monatige Budgetreservierung für Planungssicherheit
  • Zentrale Plattform: eigene Website plus KPC-Online-Kundenportal
  • Lange Laufzeit: Förderungen angekündigt bis 2030

Gehalten hat das nicht. Der Sanierungsbonus wurde bereits am 2. Februar 2026 eingestellt, also nach rund einem Monat Laufzeit im Förderjahr. Beim Kesseltausch waren die Mittel im Juli erschöpft. Für Eigentümer heißt das vor allem eines: Bei künftigen Calls entscheidet Geschwindigkeit, nicht Vorbereitung. Wer die Energieberatung erst nach dem Programmstart ansetzt, ist zu spät.

Alternativen: Was jetzt noch geht

Solange kein neuer Bundes-Call läuft, bleiben drei Ebenen:

  • Landesförderungen. Wohnbau- und Sanierungsförderung ist Landessache und läuft unabhängig vom Bundesprogramm weiter - mit eigenen Fristen und Kontingenten. Erste Adresse ist die Wohnbauförderungsstelle Ihres Bundeslandes.
  • Energieversorger und Netzbetreiber. Manche bieten eigene Zuschüsse für Heizungsumstellung oder Wärmepumpen, die in keiner Förderdatenbank auftauchen.
  • Förderdatenbank prüfen. Den tagesaktuellen Stand über alle Ebenen zeigt die offizielle Förderdatenbank von klimaaktiv, filterbar nach Bundesland und Zielgruppe. Verlässlicher als jede Betragsangabe in einem Ratgeber, weil Förderstände sich binnen Wochen ändern.
  • Weitere Bundesförderungen im Blick behalten. Die Abwicklungsstelle KPC listet unter Umweltförderung für Privatpersonen alle laufenden Calls - dort tauchen auch Nachfolgeprogramme zuerst auf.
  • Fachliche Grundlagen. Was eine Sanierung technisch bringt und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll ist, erklärt klimaaktiv unter Bauen und Sanieren - unabhängig davon, ob gerade ein Fördertopf offen ist.

Ebenfalls geschlossen ist der Handwerkerbonus - er endete mit 28. Februar 2026. Wer eine Photovoltaikanlage plant, findet den Stand im Beitrag zur Photovoltaik-Förderung. Und für private Ladeinfrastruktur gilt dasselbe Muster wie hier: Die Wallbox-Förderung des Bundes ist ebenfalls ausgeschöpft.

Rechtlicher Hinweis:
Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Alle Angaben ohne Gewähr - den verbindlichen Stand finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at.

Häufige Fragen zur Sanierungsoffensive

Kann ich den Sanierungsbonus noch beantragen?

Nein. Der Sanierungsbonus wurde mit 2. Februar 2026 eingestellt, der Kesseltausch trägt den Status „Budget ausgeschöpft“. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich.

Was passiert mit meinem schon eingereichten Antrag?

Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Der Programmstopp betrifft nur Neuzugänge.

Ich bin registriert, aber noch nicht fertig. Was gilt?

Die 9-Monats-Frist ab Registrierung läuft weiter, längstens bis 31.12.2026. Rechnen Sie Ihr persönliches Fristende nach und reichen Sie ein, sobald Maßnahme und Rechnungen vorliegen.

Kommt eine neue Sanierungsförderung?

Das Programm war bis 2030 angekündigt, ein Termin für einen neuen Call ist auf der offiziellen Seite derzeit nicht genannt. Behandeln Sie Datumsangaben aus anderen Quellen als unbestätigt, bis sie dort stehen.

Welche Förderungen gibt es stattdessen?

Landesförderungen der Wohnbauförderungsstellen laufen unabhängig weiter, dazu kommen Zuschüsse einzelner Energieversorger. Den aktuellen Überblick über alle Ebenen bietet die Förderdatenbank von klimaaktiv.

Warum war das Budget so schnell weg?

Trotz halbierter Förderquote und fixem Jahresbudget von 360 Millionen Euro war der Sanierungsbonus nach rund einem Monat Laufzeit gestoppt, die Kesseltausch-Mittel im Juli erschöpft. Die Nachfrage lag deutlich über der Budgetplanung.

Stand: Juli 2026. Förderstände ändern sich kurzfristig - prüfen Sie vor jeder Entscheidung den aktuellen Status auf sanierungsoffensive.gv.at.