3.868 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gab es Mitte 2025 in Österreich - Tendenz stark steigend. Wer Strom aus der Nachbarschaft bezieht, zahlt bis zu 64 Prozent weniger Netzentgelt und keine Elektrizitätsabgabe. Wie Beitritt und Gründung funktionieren und was das Finanzamt von den Erträgen will.
EEG, BEG oder GEA: Die drei Modelle im Vergleich
Österreich kennt seit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz drei Formen, Strom gemeinschaftlich zu erzeugen und zu teilen. Die Unterschiede entscheiden darüber, wie viel Sie tatsächlich sparen.
| Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | |
|---|---|---|---|
| Gebiet | Netzgebiet eines Betreibers (lokal/regional) | ganz Österreich | ein Gebäude bzw. Anlagenverbund |
| Energiequellen | nur erneuerbar (Strom, Wärme, Gas) | Strom aus allen Quellen | die gemeinsame Anlage, meist PV |
| Netzentgelt-Rabatt | ja, 28 bis 64 % | nein | Netz wird nicht genutzt |
| Elektrizitätsabgabe | befreit | nicht befreit | befreit für Eigenverbrauch |
| Typischer Fall | Gemeinde, Nachbarschaft, Region | überregionale Plattform | Mehrparteienhaus |
Die wirtschaftlich interessanteste Form ist fast immer die EEG - nur sie kombiniert reduzierte Netzentgelte mit der Abgabenbefreiung. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft braucht mindestens zwei Teilnehmer und eine eigene Rechtspersönlichkeit, meist als Verein oder Genossenschaft. Mitmachen dürfen Privatpersonen, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und KMU. Großunternehmen und klassische Energieversorger sind ausgeschlossen - die Energiewende von unten ist hier wörtlich gemeint.
Die Zahlen zeigen, wie schnell das Modell wächst: Laut EAG-Monitoring der E-Control gab es im Juli 2025 3.868 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, dazu über 3.500 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Niederösterreich führt mit 958 Gemeinschaften vor Oberösterreich mit 790.
Was Sie als Mitglied konkret sparen
Der Rabatt auf das Netzentgelt ist gesetzlich geregelt (§ 52 ElWOG, umgesetzt seit 1. November 2021) und hängt davon ab, wie nah Erzeuger und Verbraucher beieinander liegen:
- Lokalbereich (alle Teilnehmer hinter derselben Trafostation, Netzebene 6-7): minus 57 Prozent auf den Arbeitspreis des Netzentgelts
- Regionalbereich (gleiches Umspannwerk, Netzebene 4-7): minus 28 Prozent auf Netzebene 6-7, minus 64 Prozent auf Netzebene 4-5
Dazu kommt die Befreiung von der Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde und vom Erneuerbaren-Förderbeitrag für den Gemeinschaftsstrom.
Ein Rechenbeispiel: Ein Haushalt bezieht 2.500 kWh im Jahr aus der lokalen EEG. Allein die entfallene Elektrizitätsabgabe bringt 37,50 Euro. Dazu kommt der 57-Prozent-Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts - je nach Netzgebiet weitere 60 bis 100 Euro jährlich. Der Strompreis selbst wird innerhalb der Gemeinschaft frei vereinbart und liegt üblicherweise zwischen dem Einspeisetarif, den der Erzeuger sonst bekäme, und dem Endkundenpreis, den der Abnehmer sonst zahlen würde. Beide Seiten gewinnen; verzichten muss nur der Zwischenhandel.
Wie sich das mit einer geförderten eigenen Anlage kombinieren lässt, zeigt unser Beitrag zur Photovoltaik-Förderung in Österreich.
Beitreten: Der einfache Weg
Wer keine eigene PV-Anlage hat, kann als reiner Verbraucher beitreten. Der Ablauf:
- Gemeinschaft finden. Viele Gemeinden betreiben eigene EEGs; die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften listet Ansprechpartner je Bundesland.
- Mitgliedschaft und Teilnahmevereinbarung unterzeichnen. Darin stehen Strompreis, Abrechnungsmodus und Kündigungsfristen.
- Zustimmung zur Viertelstundenmessung geben. Ihr Smart Meter muss Viertelstundenwerte an den Netzbetreiber übermitteln - das ist die technische Grundlage der Zuteilung.
- Bestehenden Stromliefervertrag behalten. Das wird oft missverstanden: Die EEG ersetzt Ihren Lieferanten nicht. Was die Gemeinschaft nicht liefern kann - nachts, im Winter, bei Flaute - kommt weiterhin vom regulären Anbieter.
Punkt 4 ist auch die Antwort auf die häufigste Sorge: Versorgungssicherheit verlieren Sie durch den Beitritt nicht.
Gründen: Aufwändiger, aber machbar
Für eine eigene EEG - typisch für Gemeinden, Siedlungen oder Betriebsnachbarschaften - sind fünf Schritte nötig:
- Partner und Anlagen klären. Mindestens zwei Teilnehmer, mindestens eine Erzeugungsanlage. Prüfen Sie beim Netzbetreiber, ob alle Zählpunkte im selben Lokal- oder Regionalbereich liegen - davon hängt der Rabatt ab.
- Rechtsform wählen. Verein (einfach, günstig, für Nachbarschaften), Genossenschaft (für größere, wachsende Gemeinschaften) oder GmbH (selten, bei kommerzieller Prägung). Der Hauptzweck darf nicht der finanzielle Gewinn sein.
- Statuten und Teilnahmevereinbarungen aufsetzen. Die Koordinationsstelle stellt Mustervorlagen bereit, für Vereinsgründung genügt die Anzeige bei der Vereinsbehörde.
- Vertrag mit dem Netzbetreiber schließen. Er registriert die Zählpunkte, erfasst die Viertelstundenwerte und teilt die Energiemengen den Mitgliedern zu. Änderungen bei den Mitgliedern müssen Sie ihm unmittelbar melden.
- Abrechnung organisieren. Kleine Gemeinschaften rechnen händisch oder per Tabellenkalkulation ab, ab etwa 20 Teilnehmern lohnt eine der spezialisierten Abrechnungsplattformen.
Realistisch dauert eine Gründung drei bis sechs Monate. Der größte Zeitfresser ist erfahrungsgemäß nicht die Bürokratie, sondern die Abstimmung unter den Gründungsmitgliedern über Preis und Verteilungsschlüssel.
Steuern: Was das Finanzamt von EEG-Erträgen will
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen, und die Regeln sind seit der Veranlagung 2023 erfreulich klar. Für Privatpersonen gilt: Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh pro Jahr sind einkommensteuerfrei, sofern die Anlage eine Engpassleistung von höchstens 35 kWp und eine Anschlussleistung von höchstens 25 kWp hat. Das gilt auch für Verkäufe an die Energiegemeinschaft.
Die wichtigsten Details:
- Die 12.500 kWh wirken als Freibetrag: Wer mehr einspeist, versteuert nur den übersteigenden Teil anteilig.
- Der Freibetrag steht einmal pro Person zu, nicht pro Anlage.
- Ein typisches Einfamilienhaus mit 10-kWp-Anlage und 4.000 bis 6.000 kWh Überschuss bleibt damit komplett steuerfrei - eine Steuererklärung ist dafür nicht nötig.
Anders bei der Gemeinschaft selbst: Ist die EEG als Verein oder Genossenschaft organisiert, unterliegt sie mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer, die 12.500-kWh-Befreiung gilt für Körperschaften nicht. In der Praxis fällt trotzdem oft wenig an, weil die EEG die Erlöse weitgehend an die einspeisenden Mitglieder weiterreicht. Spätestens bei der Gründung mit mehreren Erzeugern gehört ein Steuerberater an den Tisch - die korrekte Zuordnung von Anlagenanteilen und Strommengen ist der Punkt, an dem es kompliziert wird.
Zur Umsatzsteuer: Bleiben Ihre gesamten Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze, bleibt die Einspeisung umsatzsteuerfrei. Details zur Abgrenzung liefert die WKO-Übersicht zur steuerlichen Beurteilung von PV-Anlagen.
Für wen sich eine Energiegemeinschaft lohnt - und für wen nicht
Klare Empfehlung für drei Gruppen: Haushalte ohne eigene Dachfläche, die trotzdem regionalen Sonnenstrom günstiger beziehen wollen. PV-Besitzer, deren Überschuss beim Energieversorger nur mehr wenige Cent bringt und in der Gemeinschaft besser bezahlt wird. Und Gemeinden, die kommunale Dächer (Bauhof, Schule, Feuerwehr) wirtschaftlich nutzen wollen.
Wenig bringt die EEG, wenn Sie bereits fast Ihren gesamten Verbrauch selbst decken - oder wenn im Umkreis schlicht keine Erzeugungsanlage steht. Dann ist der Aufwand höher als der Ertrag, und ein Wechsel zu einem günstigeren Stromtarif ist der schnellere Hebel.
Häufige Fragen zu Energiegemeinschaften
Brauche ich eine eigene PV-Anlage, um beizutreten?
Nein. Reine Verbraucher sind ausdrücklich vorgesehen - Sie beziehen dann Gemeinschaftsstrom, wenn er verfügbar ist, und regulären Strom für den Rest.
Verliere ich meinen Stromanbieter?
Nein. Der Liefervertrag bleibt aufrecht und deckt alles ab, was die Gemeinschaft nicht liefert. Versorgungslücken entstehen keine.
Wie viel spare ich realistisch?
Je nach Netzgebiet und Verbrauch meist 100 bis 200 Euro pro Jahr aus Netzentgelt-Rabatt und Abgabenbefreiung, dazu ein meist günstigerer Energiepreis. Erzeuger erlösen für ihren Überschuss mehr als beim klassischen Einspeisetarif.
Muss ich EEG-Einnahmen versteuern?
Als Privatperson erst, wenn Sie mehr als 12.500 kWh pro Jahr einspeisen oder Ihre Anlage 35 kWp Engpassleistung überschreitet. Darunter sind die Einkünfte steuerfrei.
Was kostet die Gründung?
Ein Verein kostet fast nichts an Gebühren; einplanen sollten Sie Kosten für Beratung, Abrechnungssoftware und gegebenenfalls Steuerberatung. Mehrere Bundesländer fördern Gründungsberatung über ihre Energieagenturen.
Funktioniert das auch im Mehrparteienhaus?
Ja, dafür gibt es die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Eine PV-Anlage am Dach versorgt die teilnehmenden Wohnungen direkt, ganz ohne Netzentgelt für den intern verbrauchten Strom.
Stand: Juli 2026