ePrämie für E-Autos: So verkaufen Sie Ihre THG-Quote in Österreich

Rund 1.500 Kilowattstunden Ladestrom schreibt Ihnen der Gesetzgeber pro Jahr pauschal gut - und Mineralölkonzerne zahlen dafür. Die ePrämie bringt E-Auto-Besitzern jährlich 100 bis 160 Euro, der Antrag dauert zehn Minuten. Wie das System funktioniert, wo die Fallen liegen und welcher Auszahlungsmodus sich lohnt.

Warum Mineralölkonzerne für Ihr E-Auto zahlen

Die Kraftstoffverordnung (KVO) verpflichtet Unternehmen, die Benzin und Diesel in Verkehr bringen, ihre Treibhausgas-Emissionen jährlich um einen festen Prozentsatz zu senken - die Verpflichtung steigt bis 2030 schrittweise an. Schaffen die Konzerne das nicht mit eigenen Maßnahmen, müssen sie Emissionsminderungen zukaufen. Genau hier kommt Ihr E-Auto ins Spiel: Der Strom, den es lädt, gilt als eingesparte Emission und lässt sich als Quote an die verpflichteten Unternehmen verkaufen.

Seit der KVO-Novelle vom März 2023 können auch Privatpersonen diese Anrechnung nutzen. Weil kaum jemand seinen Ladestrom einzeln nachweisen kann, gilt für vollelektrische, zweispurige Fahrzeuge ein Pauschalwert: 1.500 kWh pro Jahr und Fahrzeug, unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung. Zertifiziert wird die Menge vom Umweltbundesamt über die Plattform eQuota.

Das Ergebnis für Sie: Geld ohne Gegenleistung. Sie fahren wie bisher, laden wie bisher - und kassieren einmal jährlich die ePrämie.

Wer Anspruch hat - und wer nicht

Anspruchsberechtigt ist, wer im Zulassungsschein als Zulassungsbesitzer eingetragen ist. Das umfasst mehr Fälle, als viele glauben:

  • Privatpersonen mit vollelektrischem PKW
  • Leasingnehmer - es zählt die Zulassung, nicht das Eigentum
  • Unternehmen mit E-Firmenwagen oder ganzen Flotten, auch E-Transporter (Klasse N1) und E-Lkw
  • Leichte vierrädrige E-Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e

Leer ausgehen dagegen: Plug-in-Hybride (der Strom müsste exakt gemessen und dokumentiert werden, was sich bei den Mengen kaum lohnt), E-Motorräder und E-Scooter. Und wichtig für Neuzulassungen: Der Pauschalwert wird aliquotiert. Wer sein E-Auto am 1. Juli anmeldet, bekommt für dieses Jahr nur die halbe Pauschale und damit rund die halbe Prämie.

Dass das E-Auto daneben auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer-Logik abweicht, haben wir im Beitrag zur Kfz-Steuer in Österreich beschrieben.

So läuft der Antrag ab

Der gesamte Prozess ist in etwa zehn Minuten erledigt:

  1. Anbieter wählen. Sie verkaufen die Quote nicht selbst an die OMV - das übernehmen Vermittler wie Carbonify, Elektrovorteil, ePuls, LM Energy, Wien Energie oder Salzburg AG, die tausende Fahrzeuge bündeln.
  2. Zulassungsbescheinigung fotografieren und hochladen. Mehr Nachweis braucht es für die Pauschale nicht.
  3. Auszahlungsmodus wählen (dazu gleich mehr).
  4. Warten. Der Anbieter meldet die Strommenge, das Umweltbundesamt zertifiziert, die verpflichteten Unternehmen kaufen. Die formale Anrechnung erfolgt immer erst im Folgejahr - für 2026 also 2027.

Der Anspruch muss jedes Jahr neu beantragt werden; die meisten Anbieter nehmen Anträge für das laufende Jahr bis Ende Jänner des Folgejahres an. Viele bieten eine automatische Verlängerung an - praktisch, aber prüfen Sie dann jährlich, ob die Konditionen noch konkurrenzfähig sind.

Festprämie oder Sofortauszahlung: Was mehr bringt

Die Anbieter arbeiten mit zwei Modellen, und der Unterschied ist eine simple Risikofrage:

Festprämie Sofortauszahlung
Auszahlung nach Zertifizierung, oft erst im Folgejahr meist binnen 30 Tagen
Höhe (Richtwert Markt) 125 bis 160 Euro 110 bis 125 Euro
Risiko Wartezeit, Anbieter-Bonität keines nach Auszahlung

Wer das Geld nicht braucht, nimmt die Festprämie - der Aufschlag von 10 bis 40 Euro ist faktisch ein Zins fürs Warten. Einzelne Anbieter zahlen mit Zusatzboni (etwa einem Ladeguthaben) bis zu 160 Euro. Vergleichen lohnt sich, denn die Spanne zwischen dem schwächsten und dem stärksten Angebot liegt bei rund 50 Euro pro Jahr - bei identischer Leistung Ihrerseits.

Drei Punkte gehören vor der Anmeldung geprüft: Ist die Prämienhöhe garantiert oder „bis zu“? Was passiert, wenn das Umweltbundesamt die Zertifizierung verweigert (seriöse Anbieter tragen dieses Risiko selbst)? Und verlängert sich der Vertrag automatisch?

Steuern: Privat steuerfrei, betrieblich Betriebseinnahme

Für Privatpersonen ist die ePrämie einkommensteuerfrei - sie zählt zu keiner Einkunftsart und muss nicht in die Steuererklärung. Anders bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen: Dort ist die Prämie eine Betriebseinnahme und wird regulär versteuert. Für Ein-Personen-Unternehmen mit E-Firmenwagen bleibt sie trotzdem attraktiv - ein Verwaltungsaufwand von zehn Minuten für gut 100 Euro Zusatzertrag hat im Betrieb selten Konkurrenz.

Flottenbetreiber sollten zusätzlich rechnen: Ab etwa zehn Fahrzeugen bieten manche Vermittler individuelle Konditionen, und bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten lässt sich neben der Fahrzeugpauschale auch der tatsächlich abgegebene Ladestrom anrechnen - mit gemessenen Mengen statt Pauschale.

Was die ePrämie langfristig wert ist

Ehrliche Einordnung: Die Prämie ist ein Marktpreis, kein Fixbetrag. Sie hängt am Quotenpreis, den die verpflichteten Unternehmen zahlen - und der schwankt mit Spritabsatz, Strafzahlungshöhe und der Zahl angemeldeter E-Autos. In Deutschland ist die vergleichbare Prämie nach einem Überangebot an Quoten deutlich eingebrochen; in Österreich hält sich das Niveau bisher stabiler, auch weil die Minderungsverpflichtung Jahr für Jahr steigt.

Für die Kaufentscheidung eines E-Autos sollte die ePrämie deshalb nie das Argument sein - wohl aber ein Posten, den Sie schlicht nicht liegen lassen. Über eine typische Haltedauer von fünf Jahren summiert sie sich auf 500 bis 800 Euro. Wer zusätzlich mit eigenem Sonnenstrom lädt, drückt die Fahrkosten weiter; wie der Einstieg gelingt, zeigt unser Überblick zur Photovoltaik-Förderung.

Häufige Fragen zur ePrämie

Wie hoch ist die ePrämie aktuell?

Je nach Anbieter und Modell rund 100 bis 160 Euro pro Jahr und Fahrzeug. Sofortauszahlungen liegen etwas niedriger als Festprämien, die erst nach der Zertifizierung fließen.

Muss ich nachweisen, wie viel ich lade?

Nein. Für vollelektrische PKW gilt die Pauschale von 1.500 kWh pro Jahr - unabhängig von Fahrleistung und Lademenge.

Bekomme ich die Prämie auch für ein Leasing-Auto?

Ja, wenn Sie als Zulassungsbesitzer im Zulassungsschein stehen. Das ist beim Privatleasing der Regelfall.

Kann ich die Quote für vergangene Jahre noch verkaufen?

Nein. Der Anspruch gilt pro Kalenderjahr und muss innerhalb der Fristen (meist bis Ende Jänner des Folgejahres) angemeldet werden. Nicht genutzte Jahre verfallen.

Ist die ePrämie steuerpflichtig?

Für Privatpersonen nein. Bei betrieblich zugelassenen Fahrzeugen ist sie eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.

Was passiert bei einem Anbieterwechsel?

Sie können jedes Jahr neu wählen. Wichtig ist nur, dasselbe Fahrzeug nicht bei zwei Anbietern gleichzeitig zu melden - das fliegt bei der Zertifizierung auf und verzögert die Auszahlung.

Stand: Juli 2026