Pensionserhöhung 2027: 2,95 Prozent - und warum der Richtwert höher liegt

Die Pensionen steigen mit 1. Jänner 2027 um 2,95 Prozent. Die gesetzliche Formel hätte rund 3,4 Prozent ergeben - die Differenz ist politisch beschlossen und kostet je nach Pensionshöhe zwischen 76 und 946 Euro im Jahr. Dazu kommt ein Fixbetrag ab 6.930 Euro, eine halbierte Erhöhung für Neupensionen und ein Punkt, der im Parlament noch offen ist.

Was am 1. Jänner 2027 auf der Pension landet

Zwei Zahlen regeln die Anpassung, und die zweite kennen die wenigsten.

Pensionen bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 6.930 Euro brutto im Monat steigen um 2,95 Prozent. Wer darüber liegt, bekommt keinen Prozentsatz mehr, sondern einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Das ist exakt der Betrag, den 2,95 Prozent an der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro ergeben - der Deckel setzt also genau dort an, wo die Beitragspflicht endet. Der Anpassungsfaktor lautet damit 1,0295.

Entscheidend ist das Wort Gesamtpensionseinkommen. Wer zwei oder drei Pensionen bezieht, etwa eine ASVG-Pension und eine aus einer Beamtenversorgung, muss sie zusammenrechnen. Für den Deckel zählt die Summe, nicht die einzelne Zahlung. Die durchschnittliche ASVG-Pension liegt bei rund 2.000 Euro - die große Mehrheit bekommt also die vollen 2,95 Prozent.

Die Ausgleichszulage, umgangssprachlich Mindestpension, steigt stärker: um 3,3 Prozent.

Die Lücke zwischen 2,95 und 3,4 Prozent

Hier liegt der eigentliche Konflikt, und er ist rechnerisch klar belegbar.

Der Anpassungsfaktor folgt normalerweise der Inflation - gemessen an der durchschnittlichen Teuerung von August des Vorvorjahres bis Juli des Vorjahres. Für 2027 ist das der Zeitraum August 2025 bis Juli 2026. Statistik Austria wies für Juni 2026 eine Inflationsrate von 3,2 Prozent aus, die Schnellschätzung für Juli 2026 vom 31. Juli lag bei 2,7 Prozent. Der rollierende Durchschnitt über die zwölf Monate ergibt rund 3,4 Prozent.

Genau das wäre der gesetzliche Richtwert gewesen. Beschlossen wurden 2,95 Prozent.

Die Differenz von 0,45 Prozentpunkten ist keine Rechenungenauigkeit, sondern Teil des Budgetkonsolidierungspakets. Was sie kostet, hängt stark von der Pensionshöhe ab. Die folgende Rechnung vergleicht die beschlossene Erhöhung mit dem vollen Richtwert, jeweils brutto und bei 14 Auszahlungen pro Jahr:

Bruttopension Erhöhung mit 2,95 % Voller Richtwert 3,4 % Differenz/Monat Differenz/Jahr
1.200 Euro 35,40 Euro 40,80 Euro 5,40 Euro 75,60 Euro
1.500 Euro 44,25 Euro 51,00 Euro 6,75 Euro 94,50 Euro
2.000 Euro 59,00 Euro 68,00 Euro 9,00 Euro 126,00 Euro
3.000 Euro 88,50 Euro 102,00 Euro 13,50 Euro 189,00 Euro
4.500 Euro 132,75 Euro 153,00 Euro 20,25 Euro 283,50 Euro
6.930 Euro 204,44 Euro 235,62 Euro 31,18 Euro 436,52 Euro
8.000 Euro 204,44 Euro 272,00 Euro 67,56 Euro 945,84 Euro

Der Effekt ist gewollt degressiv: Bei einer Durchschnittspension fehlen 126 Euro im Jahr, bei 8.000 Euro Pension sind es 946 Euro. Die FPÖ forderte im Sozialausschuss den vollen Inflationsausgleich für alle und blieb damit in der Minderheit. Für die ÖVP nannte August Wöginger den Abschluss das, „was wir budgetär stemmen können“.

Ein Hinweis zur Genauigkeit: Der endgültige Juli-Wert von Statistik Austria erscheint Mitte August. An den 2,95 Prozent ändert das nichts - die sind gesetzlich fixiert und nicht mehr von der Inflationszahl abhängig.

Ab 6.930 Euro wird die Erhöhung prozentual immer kleiner

Der Fixbetrag wirkt anders, als viele erwarten. Es gibt keinen Sprung nach unten und keine Stufe, an der jemand plötzlich weniger bekommt als der Nachbar mit der kleineren Pension. Die Kurve wird ab 6.930 Euro einfach flach.

Was das prozentual bedeutet:

  • Bei 6.930 Euro entsprechen die 204,44 Euro genau 2,95 Prozent
  • Bei 8.000 Euro sind es noch 2,56 Prozent
  • Bei 10.000 Euro nur mehr 2,04 Prozent
  • Bei 15.000 Euro sind es 1,36 Prozent

Je höher die Pension, desto stärker die reale Kürzung. Das ist die Systematik hinter dem Deckel, und sie ist im Budgetbegleitgesetz für alle Pensionen im Bundesbereich bereits verankert.

Wer 2026 in Pension gegangen ist, bekommt nur die Hälfte

Für die Betroffenen geht es hier um mehr Geld als bei der ganzen Diskussion um die 0,45 Prozentpunkte.

Wer seine Pension im Jahr 2026 zuerkannt bekommen hat, erhält zum 1. Jänner 2027 nur 50 Prozent der Erhöhung. Das sind 1,475 Prozent oder maximal 102,22 Euro. Erst bei der zweiten Anpassung, also 2028, greift der volle Satz.

Bei 2.000 Euro Pension bedeutet das: 29,50 Euro statt 59 Euro monatlich.

Neu ist daran die Gleichbehandlung. Früher richtete sich die erste Anpassung nach dem Monat des Pensionsantritts - wer im Jänner in Pension ging, bekam mehr als jemand, der im November aufhörte. Seit 2026 gilt einheitlich die Hälfte, unabhängig vom Monat. Für Jänner-Pensionisten ist das eine Verschlechterung, für Herbst-Pensionisten eine Verbesserung.

Wer den Pensionsantritt ohnehin gerade plant, sollte das mitrechnen. Die Alternative, schrittweise auszusteigen, hat eigene Regeln - dazu steht mehr im Beitrag zur Teilpension.

Mindestpension: 3,3 Prozent und was das in Euro heißt

Die Ausgleichszulagenrichtsätze steigen als einzige Position um die volle Teuerung von 3,3 Prozent. Amtlich kundgemacht sind die neuen Beträge noch nicht, sie ergeben sich aber direkt aus den aktuellen Richtsätzen der Arbeiterkammer:

Richtsatz 2026 2027 (gerechnet mit +3,3 %)
Alleinstehende 1.308,39 Euro rund 1.351,57 Euro
Ehepaare und eingetragene Partnerschaften 2.064,12 Euro rund 2.132,24 Euro
Alleinstehende mit 40 Beitragsjahren 1.700,76 Euro rund 1.756,89 Euro

Die Grenzwerte für Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus folgen dagegen dem niedrigeren Satz von 2,95 Prozent. Wer knapp über einer dieser Grenzen liegt, sollte den Bescheid im Jänner genau ansehen.

Was von der Erhöhung netto übrig bleibt

Von der Bruttoerhöhung geht zuerst der Krankenversicherungsbeitrag ab, und der ist seit 1. Juni 2025 höher als früher: 6 Prozent statt zuvor 5,1 Prozent. Für Bezieher einer Ausgleichszulage galten die 5,1 Prozent noch bis Jahresende 2025, seit 2026 zahlen auch sie 6 Prozent. Wer Angehörige mitversichert hat, zahlt weitere 3,4 Prozent.

Praktisch heißt das bei einer Pension von 2.000 Euro: 59 Euro brutto mehr, davon 3,54 Euro Krankenversicherung, bleiben 55,46 Euro. Davon geht die Lohnsteuer weg. Ein Jahresbruttobezug von 28.000 Euro liegt nach Abzug der Sozialversicherung in der 30-Prozent-Stufe, die 2026 von 21.992 bis 36.458 Euro reicht. Bleiben 38,82 Euro monatlich.

Wer also mit 59 Euro rechnet, rechnet um gut ein Drittel zu hoch.

Bei den Sonderzahlungen im April und Oktober sieht es besser aus: Sie werden nicht nach Tarif besteuert, sondern mit sechs Prozent. Dort kommt der Zuwachs also fast ungeschmälert an.

Ein Detail, das die Erhöhung zusätzlich auffrisst: Die Steuertarifstufen werden seit der Abschaffung der kalten Progression nur um zwei Drittel der Inflation angehoben, für 2026 waren das 1,733 Prozent bei 2,6 Prozent Teuerung. Das verbleibende Drittel wirkt weiter - eine Erhöhung schiebt Teile des Einkommens also nach wie vor in höher besteuerte Bereiche.

Der offene Punkt: Sonderpensionen der Länder

Ein Teil der Regelung hängt noch, und das ist die einzige Stelle, an der sich bis Jahresende etwas ändern kann.

Der Deckel von 204,44 Euro gilt über das Budgetbegleitgesetz für den Bundesbereich. Damit er auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder greift, braucht es eine Verfassungsbestimmung im ASVG - und dafür eine Zweidrittelmehrheit. Die kam nicht zustande: Am 7. Juli 2026 verwies der Nationalrat die entsprechende Novelle zur nochmaligen Vorberatung an den Sozialausschuss zurück, weil FPÖ und Grüne ihre Ablehnung signalisiert hatten.

Die Positionen sind dabei gegenläufig. Die Grünen knüpfen ihre Zustimmung an eine ernsthafte Begrenzung von Luxuspensionen, die FPÖ lehnt die Deckelung generell ab und will den vollen Inflationsausgleich. Sozialministerin Korinna Schumann hofft auf eine Lösung im Herbst; Zeit bleibt bis Jahresende.

Für normale ASVG-Pensionen ändert dieser Streit nichts. Die 2,95 Prozent stehen fest.

Wann das Geld kommt

Die erste Pension mit den neuen Werten wird am 29. Jänner 2027 überwiesen. Pensionen werden 14 Mal jährlich ausbezahlt, die Sonderzahlungen kommen im April und im Oktober.

Ein neuer Bescheid flattert dafür nicht ins Haus - die Anpassung erfolgt automatisch. Auf der Jännerabrechnung sollte der neue Bruttobetrag stehen. Prüfen lohnt bei zwei Konstellationen: bei mehreren Pensionen, wo die Zusammenrechnung für den Deckel stimmen muss, und bei Pensionsantritt im Jahr 2026, wo nur die halbe Erhöhung korrekt ist.

Auch das Pflegegeld wird seit 2020 mit dem Anpassungsfaktor valorisiert. Sozialministerin Schumann sicherte im Mai 2026 zu, dass die Erhöhung trotz Sparpaket auch 2027 kommt. Der genaue Prozentsatz war zum Stand August 2026 noch nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen zur Pensionserhöhung 2027

Um wie viel steigen die Pensionen 2027?

Um 2,95 Prozent bei einem Gesamtpensionseinkommen bis 6.930 Euro brutto monatlich. Darüber gibt es einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Die Ausgleichszulagenrichtsätze steigen um 3,3 Prozent.

Warum sind es nicht die vollen 3,4 Prozent Inflation?

Der gesetzliche Richtwert aus der Inflation von August 2025 bis Juli 2026 hätte rund 3,4 Prozent ergeben. Die Regierung hat die Anpassung im Rahmen der Budgetkonsolidierung auf 2,95 Prozent begrenzt. Nur die Ausgleichszulage bekommt mit 3,3 Prozent nahezu den vollen Ausgleich.

Was ist das Gesamtpensionseinkommen?

Die Summe aller Pensionen einer Person. Wer mehrere Pensionen bezieht, etwa aus ASVG und einer Zusatzversorgung, muss sie für die Frage der Deckelung zusammenrechnen.

Ich bin 2026 in Pension gegangen. Bekomme ich die 2,95 Prozent?

Nein, nur die Hälfte davon: 1,475 Prozent beziehungsweise maximal 102,22 Euro. Das gilt einheitlich für alle Pensionsantritte des Jahres 2026, unabhängig vom Monat. Ab 2028 erhalten Sie die volle Anpassung.

Wie hoch ist die Mindestpension 2027?

Der Richtsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 1.308,39 Euro. Mit der Erhöhung um 3,3 Prozent ergeben sich rechnerisch rund 1.351,57 Euro, für Ehepaare rund 2.132,24 Euro. Die amtliche Kundmachung der Beträge steht noch aus.

Wann wird die erhöhte Pension zum ersten Mal ausbezahlt?

Am 29. Jänner 2027. Ein eigener Antrag ist nicht nötig, die Anpassung läuft automatisch.

Wie viel bleibt netto von der Erhöhung?

Zuerst gehen 6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag ab, danach die Lohnsteuer. Bei einer Pension von 2.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent werden aus 59 Euro brutto 38,82 Euro netto. Die Sonderzahlungen im April und Oktober werden günstiger besteuert, dort bleibt mehr übrig.

Ist die Pensionserhöhung 2027 endgültig beschlossen?

Für Pensionen im Bundesbereich ja, sie ist im Budgetbegleitgesetz geregelt. Offen ist nur, ob der Deckel von 204,44 Euro auch für Sonderpensionen der Länder gilt - dafür fehlt bislang die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat.