Kollektivvertrag Handel: Gehaltstabelle und warum die Erhöhung nicht bei allen ankommt

Die KV-Gehälter im Handel steigen mit 1. Jänner 2026 um 2,55 Prozent. Wer über dem Kollektivvertrag verdient, findet auf der Abrechnung trotzdem oft keinen Cent mehr - denn bestehende Überzahlungen bleiben centgenau erhalten. Die vollständige Gehaltstabelle, die Stufenlogik und der Punkt, an dem sich Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro verstecken.

Die Gehaltstabelle ab 1. Jänner 2026

Der Handel ist mit rund 430.000 Angestellten einer der größten Kollektivvertragsbereiche des Landes. Verhandelt wird jährlich zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft GPA, gültig ab 1. Jänner.

Die Gehaltstafeln der WKO kennen acht Beschäftigungsgruppen von A bis H mit bis zu fünf Stufen. Das sind die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter brutto pro Monat:

Beschäftigungsgruppe Stufen Mindestgehalt (brutto/Monat)
A 1-3 2.090 bis 2.193 Euro
B 1-3 2.156 bis 2.284 Euro
C 1-5 2.251 bis 2.687 Euro
D 1-5 2.362 bis 3.011 Euro
E 1-5 2.535 bis 3.437 Euro
F 1-5 2.879 bis 4.244 Euro
G 1-5 3.560 bis 5.065 Euro
H 1-5 4.380 bis 6.022 Euro

Das Einstiegsminimum liegt damit bei 2.090 Euro in Gruppe A, Stufe 1. Nach oben reicht die Tabelle bis 6.022 Euro in Gruppe H, Stufe 5.

Ein Detail, das bei Grenzfällen zählt: Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden laut WKO auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Centbeträge in der Tabelle gibt es also nicht.

Was die 2,55 Prozent für Ihr Gehalt bedeuten

Hier steckt das Missverständnis, das jedes Jahr im Jänner für Enttäuschung sorgt.

Die Gehaltstafel wird mit 1. Jänner 2026 um 2,55 Prozent erhöht - das haben WKO und GPA in der dritten Verhandlungsrunde vereinbart. In Euro bedeutet das je nach Einstufung zwischen 52 Euro (Stufe 1, Gruppe A) und 150 Euro (Stufe 5, Gruppe H) mehr.

Der entscheidende Satz steht aber im Kleingedruckten der Erhöhungsbeträge: Bestehende Überzahlungen zum 31.12.2025 bleiben „in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten“.

Was das praktisch heißt, zeigt ein Vergleich zweier Kolleginnen in Gruppe D, Stufe 3:

  • Kollegin 1 verdient exakt KV. Ihr Mindestgehalt steigt um 2,55 Prozent - sie bekommt die Erhöhung voll.
  • Kollegin 2 verdient 300 Euro über KV. Ihr KV-Minimum steigt ebenfalls, ihr tatsächliches Gehalt aber nicht. Die Überzahlung schrumpft einfach um den Erhöhungsbetrag zusammen. Auf ihrem Konto ändert sich nichts.

Das ist keine Schlamperei des Arbeitgebers, sondern die vereinbarte Systematik. Wer überzahlt wird, muss die Erhöhung des Ist-Gehalts separat verhandeln - der Kollektivvertrag erzwingt sie nicht. Wer das nicht weiß, wartet jahrelang auf eine Erhöhung, die nie automatisch kommt.

Lehrlingseinkommen im Handel

Bei Lehrlingen ist die Sache eindeutig, weil es keine Überzahlungslogik gibt. Die Beträge werden auf feste Werte angehoben:

Lehrjahr Lehrlingseinkommen (brutto/Monat)
1. Lehrjahr 1.026,00 Euro
2. Lehrjahr 1.200,00 Euro
3. Lehrjahr 1.518,00 Euro
4. Lehrjahr 1.580,00 Euro

Auffällig ist der Sprung vom zweiten ins dritte Lehrjahr: plus 318 Euro, deutlich mehr als die anderen Schritte.

Die Stufen: Wann Sie automatisch mehr bekommen

Die Stufen richten sich nach der Zeit im Betrieb, nicht nach Leistung. Die Spanne reicht von Stufe 1 (1. bis 3. Jahr) bis Stufe 5 (ab dem 13. Jahr).

Zwei Konsequenzen daraus, die man kennen sollte:

Erstens sind die Gruppen A und B nur bis Stufe 3 gestaffelt. Wer dort bleibt, hat die Vorrückungen relativ schnell ausgeschöpft - weiteres Gehaltsplus kommt dann nur über eine Umstufung in eine höhere Beschäftigungsgruppe oder über Überzahlung.

Zweitens ist die Vorrückung der einzige Gehaltsanstieg, der ohne Verhandlung passiert. Prüfen Sie im Jahr Ihres Stufensprungs, ob er auf der Abrechnung tatsächlich vollzogen wurde. Bei Überzahlung gilt hier dieselbe Falle wie bei der KV-Erhöhung: Der Sprung kann in der bestehenden Überzahlung aufgehen.

Die Einstufung entscheidet mehr als jede Verhandlung

Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Beitrag mitnehmen: Prüfen Sie Ihre Beschäftigungsgruppe. Dort liegt erfahrungsgemäß das größte Geld - und die häufigste Fehlerquelle.

Maßgeblich ist nämlich nicht die Berufsbezeichnung im Dienstvertrag. Laut Arbeiterkammer zählen „nicht nur die Art deiner Arbeit, sondern auch Fachwissen und Erfahrung“. Wer also faktisch Bestellungen disponiert, Personal einteilt oder eigenverantwortlich eine Abteilung führt, ist möglicherweise zu niedrig eingestuft - unabhängig davon, was auf dem Papier steht.

Die Dimensionen sind erheblich. Die AK Vorarlberg holte 2023 nach eigenen Angaben 4,4 Millionen Euro für ihre Mitglieder zurück, in Einzelfällen fünfstellige Nachzahlungen wegen falscher Einstufung.

Der Weg dorthin führt über drei Schritte: Die AK fordert den Arbeitgeber zur korrekten Einstufung auf, verlangt die Lohndifferenz und klagt notfalls.

Warten kostet dabei Geld. Manche Ansprüche verfallen laut AK schon nach wenigen Monaten - Überstunden etwa bereits nach drei Monaten. Wenn Sie eine Untereinstufung vermuten, holen Sie sich früh Beratung, statt am Jahresende zu sammeln.

Was Sie mit der Tabelle jetzt konkret machen

Ein kurzer Selbstcheck, der zehn Minuten dauert:

  1. Beschäftigungsgruppe und Stufe auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder im Dienstvertrag suchen. Fehlt die Angabe, ist das schon ein Warnsignal - sie gehört hinein.
  2. Mit der Tabelle oben vergleichen. Liegt Ihr Bruttogehalt unter dem Wert für Ihre Gruppe und Stufe, ist das unzulässig.
  3. Tätigkeiten auflisten, die Sie tatsächlich ausüben, nicht die im Vertrag stehenden. Weichen sie deutlich nach oben ab, ist die Einstufung zu prüfen.
  4. Bei Überzahlung: die Ist-Erhöhung ansprechen, am besten mit Verweis auf den KV-Abschluss. Von selbst passiert nichts.

Ein Hinweis für Beschäftigte mit Pauschalvereinbarung: Bei einem All-In-Vertrag gilt der KV-Mindestlohn ebenso, das Grundgehalt muss darin gedeckt sein. Wie viel von Überstunden steuerlich freibleibt, steht im Beitrag zum Überstunden-Freibetrag. Und ab 2026 hilft bei Gehaltsfragen ein neues Instrument: Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie gibt Ihnen Auskunftsrechte über Gehaltsspannen im Betrieb.

Häufige Fragen zum Kollektivvertrag Handel

Wie hoch ist das Mindestgehalt im Handel 2026?

Das niedrigste kollektivvertragliche Mindestgehalt liegt bei 2.090 Euro brutto pro Monat (Beschäftigungsgruppe A, Stufe 1). Die Tabelle reicht bis 6.022 Euro in Gruppe H, Stufe 5.

Um wie viel steigen die Gehälter im Handel 2026?

Die Gehaltstafel wird mit 1. Jänner 2026 um 2,55 Prozent erhöht. In Euro sind das je nach Einstufung 52 bis 150 Euro.

Ich verdiene über dem KV. Bekomme ich die 2,55 Prozent auch?

Nicht automatisch. Bestehende Überzahlungen zum 31.12.2025 bleiben centgenau aufrecht - Ihr Ist-Gehalt steigt nur, wenn Sie das separat vereinbaren. Die Überzahlung verringert sich sonst um den Erhöhungsbetrag.

Wie viel verdienen Lehrlinge im Handel?

1.026 Euro im ersten, 1.200 Euro im zweiten, 1.518 Euro im dritten und 1.580 Euro im vierten Lehrjahr, jeweils brutto pro Monat.

Wie funktionieren die Stufen?

Sie richten sich nach der Zeit im Betrieb, von Stufe 1 (1. bis 3. Jahr) bis Stufe 5 (ab dem 13. Jahr). Die Gruppen A und B haben nur drei Stufen.

Wonach richtet sich meine Beschäftigungsgruppe?

Nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie Fachwissen und Erfahrung, nicht nach der Berufsbezeichnung im Vertrag. Wer höherwertige Aufgaben dauerhaft übernimmt, kann Anspruch auf eine höhere Gruppe und eine Nachzahlung haben.

Was tun bei falscher Einstufung?

Früh zur Arbeiterkammer gehen. Diese fordert die korrekte Einstufung ein, verlangt die Lohndifferenz und klagt notfalls. Wichtig ist die Eile: Manche Ansprüche verfallen nach wenigen Monaten, Überstunden bereits nach drei.

Stand: Juli 2026