Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro Förderbudget für den Handwerkerbonus zur Verfügung. Privatpersonen können 20% ihrer Arbeitskosten für Handwerkerleistungen zurückbekommen - bis zu 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Die Antragstellung für 2025 läuft seit 1. März 2025.
- Förderhöhe 2025: 20% der Arbeitskosten (netto), maximal 1.500 € pro Person
- Mindestbetrag pro Rechnung: 250 € (netto)
- Antragszeitraum: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
- Nur reine Arbeitskosten förderfähig - keine Material- oder Fahrtkosten
- Antrag online unter handwerkerbonus.gv.at mit ID-Austria oder Lichtbildausweis
- Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen möglich
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung ist. Er soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen im privaten Wohn- und Lebensbereich schaffen.
Im Jahr 2024 betrug die maximale Förderung noch 2.000 € - für 2025 wurde sie auf 1.500 € reduziert. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025 erbracht wurden.
Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?
Den Handwerkerbonus können ausschließlich volljährige Privatpersonen beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich
- Arbeitsleistung wurde am eigenen Wohnsitz erbracht
- Rechnungsadressat stimmt mit Antragsteller überein
Pro Person und Jahr kann nur ein Antrag gestellt werden. Allerdings können mehrere Haushaltsmitglieder für dieselbe Wohneinheit Anträge stellen - bis die maximale Förderhöhe erreicht ist.
Welche Handwerkerleistungen werden gefördert?
| Gewerk | Beispiele für förderfähige Leistungen |
|---|---|
| Maler/Anstreicher | Ausmalen, Fassadenanstrich, Tapezieren |
| Installateure | Sanitär, Heizung, Elektro, Klima (außer fossile Neuanlagen) |
| Tischler | Einbauküchen, Einbauschränke, maßgefertigte Möbel |
| Fliesenleger | Fliesen verlegen, Bodenbeläge erneuern |
| Dachdecker/Spengler | Dacherneuerung, Spenglerarbeiten |
| Fenster/Türen | Austausch von Fenstern und Türen |
| Gärtner | Landschaftsgärtnerarbeiten, Teichbau |
Auch Arbeiten im Zusammenhang mit Hausbau oder Wohnraumschaffung sind förderfähig - etwa bei einem Neubau oder einer Sanierung.
Nicht förderfähig sind: Materialkosten, Fahrtkosten, bewegliche Möbel (z.B. Sitzbänke), fossile Heizungsanlagen, Arbeiten an gewerblich genutzten Räumen sowie bereits anderweitig geförderte oder von Versicherungen vergütete Leistungen.
So beantragen Sie den Handwerkerbonus
Schritt 1: Rechnung prüfen
Die Handwerksrechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Arbeitsleistung separat ausgewiesen
- Leistungsort (Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
- Datum der Leistungserbringung
- Alle Pflichtangaben nach UStG
Schritt 2: Online-Antrag stellen
Gehen Sie auf handwerkerbonus.gv.at und melden Sie sich mit ID-Austria an. Alternativ können Sie einen Lichtbildausweis hochladen.
Schritt 3: Daten eingeben und Rechnung hochladen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten, IBAN und die Rechnungsdetails ein. Laden Sie die Rechnung(en) hoch.
Schritt 4: Förderung erhalten
Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Berechnungsbeispiele
| Arbeitsleistung (netto) | Förderung (20%) | Anmerkung |
|---|---|---|
| 400 € | 80 € | Förderfähig |
| 4.500 € | 900 € | Förderfähig |
| 7.500 € | 1.500 € | Maximum erreicht |
| 10.000 € | 1.500 € | Gedeckelt bei 1.500 € |
| 200 € | 0 € | Unter Mindestbetrag |
Sammeln Sie mehrere Rechnungen und reichen Sie diese gemeinsam ein - ein Antrag kann mehrere Rechnungen umfassen. Bei einem Ehepaar, das größere Renovierungen plant, können beide Partner jeweils einen Antrag stellen und so insgesamt bis zu 3.000 € Förderung erhalten.
Unterstützung bei der Antragstellung
Falls Sie keinen Online-Zugang haben, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter Unterstützung bei der Antragstellung. Auch viele Handwerksbetriebe helfen ihren Kunden beim Einreichen.
Die Servicehotline der Buchhaltungsagentur des Bundes erreichen Sie unter +43 50506 859333 oder per E-Mail an handwerkerbonus@bhag.gv.at.
Häufige Fehler vermeiden
- Unvollständige Rechnung: Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben enthalten sind
- Materialkosten nicht getrennt: Die Arbeitsleistung muss separat ausgewiesen sein
- Falscher Rechnungsempfänger: Rechnungsadressat und Antragsteller müssen übereinstimmen
- Unternehmen ohne Berechtigung: Der Handwerker muss über die erforderliche Gewerbeberechtigung verfügen
Regionale Zusatzförderungen
Einige Bundesländer bieten zusätzliche Handwerkerboni an. Im Burgenland etwa gibt es einen eigenen Landesbonus mit bis zu 25% Förderung (max. 10.000 €) für Arbeitsleistungen von burgenländischen Unternehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesregierung über aktuelle Möglichkeiten.
Beachten Sie: Der Steuerausgleich und der Handwerkerbonus schließen sich nicht aus - die Arbeitskosten können aber nur einmal gefördert werden.