Der Handwerkerbonus ist laut handwerkerbonus.gv.at seit 28. Februar 2026 geschlossen. Die Einreichfrist für die Förderperiode 2025 endete an diesem Tag, die Frist für Nachreichungen wurde am 30. April 2026 offiziell beendet. Wörtlich heißt es dort: „Einreichungen sowie Korrekturen bereits eingereichter Anträge sind nicht mehr möglich!“ Die WKO bestätigt den Stand.
Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Eine Neuauflage für 2026 ist auf der offiziellen Seite nicht angekündigt.
Der Handwerkerbonus erstattete Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen - bis zu 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Dieser Beitrag dokumentiert die Förderbedingungen, weil sie für alle relevant bleiben, deren Antrag noch in Bearbeitung ist, und zeigt, welche Alternativen es jetzt gibt.
- Status: geschlossen seit 28. Februar 2026, Nachreichfrist endete 30. April 2026
- Bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet
- Förderhöhe war: 20% der Arbeitskosten (netto), maximal 1.500 € pro Person
- Mindestbetrag pro Rechnung: 250 € (netto)
- Gefördert wurden Arbeitsleistungen aus dem Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2025
- Nur reine Arbeitskosten - keine Material- oder Fahrtkosten
- Eine Neuauflage für 2026 ist offiziell nicht angekündigt
Was der Handwerkerbonus war
Der Handwerkerbonus war eine Förderung des Wirtschaftsministeriums als Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Er sollte Bauwirtschaft und Handwerk stützen und Anreize für Investitionen im privaten Wohnbereich schaffen.
Die Förderhöhe wurde über die Jahre reduziert: 2024 lagen maximal 2.000 Euro drin, für die Förderperiode 2025 waren es 1.500 Euro. Abgewickelt wurde die Aktion von der Buchhaltungsagentur des Bundes.
Wer beantragen konnte
Antragsberechtigt waren ausschließlich volljährige Privatpersonen, die folgende Voraussetzungen erfüllten:
- Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich
- Arbeitsleistung wurde am eigenen Wohnsitz erbracht
- Rechnungsadressat stimmt mit Antragsteller überein
Pro Person und Jahr war nur ein Antrag möglich. Mehrere Haushaltsmitglieder konnten allerdings für dieselbe Wohneinheit Anträge stellen - bis die maximale Förderhöhe erreicht war.
Welche Handwerkerleistungen gefördert wurden
| Gewerk | Beispiele für förderfähige Leistungen |
|---|---|
| Maler/Anstreicher | Ausmalen, Fassadenanstrich, Tapezieren |
| Installateure | Sanitär, Heizung, Elektro, Klima (außer fossile Neuanlagen) |
| Tischler | Einbauküchen, Einbauschränke, maßgefertigte Möbel |
| Fliesenleger | Fliesen verlegen, Bodenbeläge erneuern |
| Dachdecker/Spengler | Dacherneuerung, Spenglerarbeiten |
| Fenster/Türen | Austausch von Fenstern und Türen |
| Gärtner | Landschaftsgärtnerarbeiten, Teichbau |
Auch Arbeiten im Zusammenhang mit Hausbau oder Wohnraumschaffung waren förderfähig, etwa bei Neubau oder Sanierung.
Materialkosten, Fahrtkosten, bewegliche Möbel (z.B. Sitzbänke), fossile Heizungsanlagen, Arbeiten an gewerblich genutzten Räumen sowie bereits anderweitig geförderte oder von Versicherungen vergütete Leistungen.
Wie die Antragstellung funktionierte
Der Weg ist geschlossen, die Anforderungen bleiben aber für alle relevant, deren Antrag noch geprüft wird.
Schritt 1: Rechnung
Die Handwerksrechnung musste folgende Angaben enthalten:
- Arbeitsleistung separat ausgewiesen
- Leistungsort (Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
- Datum der Leistungserbringung
- Alle Pflichtangaben nach UStG
Schritt 2: Online-Antrag
Der Antrag lief über handwerkerbonus.gv.at mit ID Austria oder alternativ per hochgeladenem Lichtbildausweis.
Schritt 3: Daten und Rechnung
Persönliche Daten, IBAN und Rechnungsdetails eingeben, Rechnungen hochladen.
Schritt 4: Auszahlung
Nach positiver Prüfung wurde der Förderbetrag auf das Konto überwiesen.
Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Laut offizieller Auskunft kann die Buchhaltungsagentur des Bundes die ursprüngliche Förderbasis nach den geltenden Bestimmungen korrigieren - die Begründung steht im jeweiligen Schreiben. Rückfragen unter +43 50506 859333 (Mo bis Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 15 Uhr) oder handwerkerbonus@bhag.gv.at.
Berechnungsbeispiele
So funktionierte die Rechnung - nützlich, um einen offenen Antrag nachzuvollziehen:
| Arbeitsleistung (netto) | Förderung (20%) | Anmerkung |
|---|---|---|
| 400 € | 80 € | Förderfähig |
| 4.500 € | 900 € | Förderfähig |
| 7.500 € | 1.500 € | Maximum erreicht |
| 10.000 € | 1.500 € | Gedeckelt bei 1.500 € |
| 200 € | 0 € | Unter Mindestbetrag |
Häufige Ablehnungsgründe
Wer noch auf einen Bescheid wartet, findet hier die typischen Stolpersteine:
- Unvollständige Rechnung: Alle Pflichtangaben nach UStG müssen enthalten sein
- Materialkosten nicht getrennt: Die Arbeitsleistung muss separat ausgewiesen sein
- Falscher Rechnungsempfänger: Rechnungsadressat und Antragsteller müssen übereinstimmen
- Unternehmen ohne Berechtigung: Der Betrieb muss die erforderliche Gewerbeberechtigung haben
- Doppelförderung: Bereits anderweitig geförderte Leistungen sind ausgeschlossen
Was jetzt an Alternativen bleibt
Der Bund hat 2026 gleich mehrere Töpfe geschlossen. Wer eine Renovierung plant, sollte deshalb auf anderen Ebenen suchen:
- Landesförderungen. Wohnbau- und Sanierungsförderung ist Landessache und läuft unabhängig weiter. Einzelne Bundesländer hatten eigene Handwerkerboni, die aber teils nicht verlängert wurden - erste Adresse ist die Wohnbauförderungsstelle Ihres Bundeslandes.
- Förderdatenbank prüfen. Den tagesaktuellen Stand über alle Ebenen zeigt die offizielle Förderdatenbank von klimaaktiv, filterbar nach Bundesland und Zielgruppe.
- Steuerlich absetzen. Handwerkerkosten können unter Umständen steuerlich wirken, etwa als Werbungskosten bei Vermietung. Der Handwerkerbonus und der Steuerausgleich schlossen sich nicht aus - dieselben Arbeitskosten durften aber nur einmal gefördert werden. Wie Sie den Ausgleich einreichen, steht in unserer Checkliste zum Lohnsteuerausgleich.
Ebenfalls geschlossen sind die Sanierungsoffensive (Sanierungsbonus eingestellt seit 2.2.2026, Kesseltausch ausgeschöpft) und die Wallbox-Förderung des Bundes. Anders funktioniert die Photovoltaik-Förderung: Der EAG-Investitionszuschuss wird nicht laufend, sondern in zeitlich begrenzten Fördercalls über die OeMAG vergeben. Prüfen Sie deshalb vor der Auftragserteilung, ob und wann der nächste Call offen ist.
Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgte nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Alle Angaben ohne Gewähr - den verbindlichen Stand finden Sie auf handwerkerbonus.gv.at.
Häufige Fragen zum Handwerkerbonus
Kann ich den Handwerkerbonus noch beantragen?
Nein. Die Förderaktion ist seit 28. Februar 2026 geschlossen. Auch die Frist für Nachreichungen endete am 30. April 2026 - Einreichungen und Korrekturen bereits eingereichter Anträge sind nicht mehr möglich.
Was passiert mit meinem eingereichten Antrag?
Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Die Buchhaltungsagentur des Bundes kann die ursprüngliche Förderbasis nach den geltenden Bestimmungen korrigieren, die Begründung steht im jeweiligen Schreiben.
Kommt der Handwerkerbonus 2026 wieder?
Auf der offiziellen Website ist keine Neuauflage angekündigt. Behandeln Sie Ankündigungen aus anderen Quellen als unbestätigt, bis sie auf handwerkerbonus.gv.at stehen.
Wie hoch war der Handwerkerbonus?
20 Prozent der Arbeitskosten netto, maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit für die Förderperiode 2025. Im Jahr 2024 lagen noch maximal 2.000 Euro drin. Der Mindestbetrag pro Rechnung betrug 250 Euro netto.
Welche Kosten waren förderfähig?
Ausschließlich reine Arbeitskosten. Material- und Fahrtkosten, bewegliche Möbel, fossile Heizungsanlagen und Arbeiten an gewerblich genutzten Räumen waren ausgeschlossen.
An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem Antrag?
An die Servicehotline der Buchhaltungsagentur des Bundes unter +43 50506 859333 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 15 Uhr) oder per E-Mail an handwerkerbonus@bhag.gv.at.
Stand: Juli 2026. Förderstände ändern sich kurzfristig - prüfen Sie vor jeder Entscheidung den aktuellen Status auf handwerkerbonus.gv.at.