Handwerkerbonus 2026 - Bis zu 1.500 Euro für Renovierungen in Österreich

Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 300 Millionen Euro Förderbudget für den Handwerkerbonus zur Verfügung. Privatpersonen können 20% ihrer Arbeitskosten für Handwerkerleistungen zurückbekommen - bis zu 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Die Antragstellung für 2025 läuft seit 1. März 2025.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderhöhe 2025: 20% der Arbeitskosten (netto), maximal 1.500 € pro Person
  • Mindestbetrag pro Rechnung: 250 € (netto)
  • Antragszeitraum: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026
  • Nur reine Arbeitskosten förderfähig - keine Material- oder Fahrtkosten
  • Antrag online unter handwerkerbonus.gv.at mit ID-Austria oder Lichtbildausweis
  • Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen möglich

Was ist der Handwerkerbonus?

Der Handwerkerbonus ist eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung ist. Er soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen im privaten Wohn- und Lebensbereich schaffen.

Im Jahr 2024 betrug die maximale Förderung noch 2.000 € - für 2025 wurde sie auf 1.500 € reduziert. Gefördert werden Arbeitsleistungen, die zwischen 1. Jänner 2025 und 31. Dezember 2025 erbracht wurden.

Wer kann den Handwerkerbonus beantragen?

Den Handwerkerbonus können ausschließlich volljährige Privatpersonen beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich
  • Arbeitsleistung wurde am eigenen Wohnsitz erbracht
  • Rechnungsadressat stimmt mit Antragsteller überein
Gut zu wissen:
Pro Person und Jahr kann nur ein Antrag gestellt werden. Allerdings können mehrere Haushaltsmitglieder für dieselbe Wohneinheit Anträge stellen - bis die maximale Förderhöhe erreicht ist.

Welche Handwerkerleistungen werden gefördert?

Gewerk Beispiele für förderfähige Leistungen
Maler/Anstreicher Ausmalen, Fassadenanstrich, Tapezieren
Installateure Sanitär, Heizung, Elektro, Klima (außer fossile Neuanlagen)
Tischler Einbauküchen, Einbauschränke, maßgefertigte Möbel
Fliesenleger Fliesen verlegen, Bodenbeläge erneuern
Dachdecker/Spengler Dacherneuerung, Spenglerarbeiten
Fenster/Türen Austausch von Fenstern und Türen
Gärtner Landschaftsgärtnerarbeiten, Teichbau

Auch Arbeiten im Zusammenhang mit Hausbau oder Wohnraumschaffung sind förderfähig - etwa bei einem Neubau oder einer Sanierung.

Wichtige Einschränkung:
Nicht förderfähig sind: Materialkosten, Fahrtkosten, bewegliche Möbel (z.B. Sitzbänke), fossile Heizungsanlagen, Arbeiten an gewerblich genutzten Räumen sowie bereits anderweitig geförderte oder von Versicherungen vergütete Leistungen.

So beantragen Sie den Handwerkerbonus

Schritt 1: Rechnung prüfen
Die Handwerksrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Arbeitsleistung separat ausgewiesen
  • Leistungsort (Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
  • Datum der Leistungserbringung
  • Alle Pflichtangaben nach UStG

Schritt 2: Online-Antrag stellen
Gehen Sie auf handwerkerbonus.gv.at und melden Sie sich mit ID-Austria an. Alternativ können Sie einen Lichtbildausweis hochladen.

Schritt 3: Daten eingeben und Rechnung hochladen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten, IBAN und die Rechnungsdetails ein. Laden Sie die Rechnung(en) hoch.

Schritt 4: Förderung erhalten
Nach positiver Prüfung wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Berechnungsbeispiele

Arbeitsleistung (netto) Förderung (20%) Anmerkung
400 € 80 € Förderfähig
4.500 € 900 € Förderfähig
7.500 € 1.500 € Maximum erreicht
10.000 € 1.500 € Gedeckelt bei 1.500 €
200 € 0 € Unter Mindestbetrag
Praxis-Tipp:
Sammeln Sie mehrere Rechnungen und reichen Sie diese gemeinsam ein - ein Antrag kann mehrere Rechnungen umfassen. Bei einem Ehepaar, das größere Renovierungen plant, können beide Partner jeweils einen Antrag stellen und so insgesamt bis zu 3.000 € Förderung erhalten.

Unterstützung bei der Antragstellung

Falls Sie keinen Online-Zugang haben, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter Unterstützung bei der Antragstellung. Auch viele Handwerksbetriebe helfen ihren Kunden beim Einreichen.

Die Servicehotline der Buchhaltungsagentur des Bundes erreichen Sie unter +43 50506 859333 oder per E-Mail an handwerkerbonus@bhag.gv.at.

Häufige Fehler vermeiden

  • Unvollständige Rechnung: Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben enthalten sind
  • Materialkosten nicht getrennt: Die Arbeitsleistung muss separat ausgewiesen sein
  • Falscher Rechnungsempfänger: Rechnungsadressat und Antragsteller müssen übereinstimmen
  • Unternehmen ohne Berechtigung: Der Handwerker muss über die erforderliche Gewerbeberechtigung verfügen

Regionale Zusatzförderungen

Einige Bundesländer bieten zusätzliche Handwerkerboni an. Im Burgenland etwa gibt es einen eigenen Landesbonus mit bis zu 25% Förderung (max. 10.000 €) für Arbeitsleistungen von burgenländischen Unternehmen. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesregierung über aktuelle Möglichkeiten.

Beachten Sie: Der Steuerausgleich und der Handwerkerbonus schließen sich nicht aus - die Arbeitskosten können aber nur einmal gefördert werden.

Fazit: Der Handwerkerbonus 2025 bietet eine attraktive Möglichkeit, bis zu 1.500 € bei Renovierungen zurückzubekommen. Die Antragstellung ist unkompliziert - achten Sie auf vollständige Rechnungen und reichen Sie frühzeitig ein, da die Förderung nach Verfügbarkeit der Budgetmittel vergeben wird.

Quellen