Es ist kaum zu glauben, aber wahr. Im Durchschnitt arbeitet ein Österreicher bis Mitte Juni für den Staat. Über ein halbes Jahr rennt man jeden Tag früh morgens aus dem Haus, nur um die Abgaben zu begleichen. Spätestens im Februar des Folgejahres kann man sich jedoch zumindest einen kleinen Teil davon wieder zurückholen. Den meisten Arbeitern und Angestellten ist überhaupt nicht klar, welche Summen und wie viel Arbeitszeit für Vater Staat aufgewendet werden im Laufe eines Jahres. Denn letztendlich interessiert die meisten doch nur eines, das was am Monatsanfang auf dem Konto in Zahlenform erscheint.
Dass aber Lohnnebenkosten und Steuern genauso vom Arbeitnehmer erwirtschaftet, also erarbeitet werden müssen, das verdrängen die meisten. Ändern kann man es freilich sowieso nicht, allerdings kann man sich bestmöglich auf den Lohnsteuerausgleich vorbereiten und genügend Informationen sammeln, damit man so viel wie möglich wieder zurückbekommt.
Der Versuch die eigenen Steuern zu optimieren
Mit dem Geld, das einem zur persönlichen Verfügung steht und nicht abgegeben werden muss, ist es einigermaßen möglich, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sich aber etwas aufzubauen, Wohneigentum zu kaufen oder fürs Alter zu sparen, ist geradezu ein Ding der Unmöglichkeit geworden. Seit einigen Jahrzehnten wurden die stetig steigenden Ausgaben des Staates über Sparpakete bei den Steuerpflichtigen finanziert. Um jedoch einen finanziellen Zusammenbruch zu verhindern, ist es von immenser Bedeutung, dass der Staat seine Ausgaben reduziert.
Die besten Tipps zum Lohnsteuerausgleich 2017
Steuertipps und Steuertricks sind das Handwerkszeug vom kompetenten Steuerberater. Bis 25. Februar des Folgejahres muss der Arbeitgeber alle Infos bezüglich der Einkommensteuererklärung bereitgestellt haben, sodass der Arbeitnehmer die Arbeitnehmerveranlagung anfertigen kann, um sich einen Teil seiner Lohnsteuer zurückzuholen. Die Steuererklärung lässt sich entweder händisch ausfüllen als Papierformular oder aber die Übermittlung erfolgt über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt am Wohnsitz. In der Pflicht eine Erklärung über die genauen Einkommensverhältnisse abzugeben ist jeder Österreicher, der im Jahr mehr als 12.000 Euro verdient oder dessen andere Einkommen, neben seinem Hauptjob, die zulässigen, steuerfreien 730 Euro pro Jahr überstiegen haben.
Hat man einmal eine Steuererklärung angefertigt und abgeschickt, so ist man ab sofort jedes Jahr in der Pflicht. Über FinanzOnline ist es beim ersten Mal sogar möglich, sich den Betrag, welchen man ausgezahlt bekäme oder nachzahlen müsste, anzeigen zu lassen und dann zu entscheiden, ob man einen Lohnsteuerausgleich machen möchte oder nicht. Außer man ist in der Pflicht – dann hat man selbstverständlich keine Wahl. Allerdings bietet einem die Vorschau eine Möglichkeit, noch hier und da etwas zu modifizieren, alles nach bestem Wissen und Gewissen versteht sich, sodass man zumindest nicht noch draufzahlen muss. Mit Hilfe von Tipps und Tricks lässt sich alles ausschöpfen, um so wenig wie möglich Lohnsteuer zu bezahlen. Eine kleine Übersicht der gängigen Tipps erhalten Sie im Folgenden.
Mehr zu diesem Thema:
https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
https://www.finanz.at/steuern/lohnsteuerausgleich/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/34/Seite.340000.html
https://www.geldjournal.at/lohnsteuerausgleich-2014-so-wird-es-gemacht/
Steuerprüfung – wen trifft das?
Mit einer Steuerprüfung muss man dann am ehesten rechnen, wenn man übermäßig häufige Beschäftigungswechsel hat oder zwischenzeitlich auch selbständig tätig war. Bei einem wilden steuerlichen Verlauf und vielen Änderungen empfiehlt es sich auf jeden Fall, sämtliche Belege 7 Jahre lang aufzubewahren, falls das Finanzamt doch einmal genauer nachfragt. Belege und Quittungen aufzubewahren ist generell empfehlenswert, falls einmal Nachfragen insbesondere zu Sonderausgaben und Werbungskosten auftauchen sollten.
Wann profitiert man am meisten?
Ganz besonders kann sich die Arbeitnehmerveranlagung rentieren, wenn unter dem Jahr verschiedene Einkommen verdient wurden. Wenn also zum Beispiel ein Wechsel von Vollzeit zu einem Teilzeitjob oder gar in eine Karenz stattgefunden hat. Die Einreichung kann übrigens generell bis zu 5 Jahre rückwirkend erfolgen!
Fahrkosten voll ausschöpfen
42 Cent pro Kilometer stehen Ihnen zu, wenn Sie mit dem eigenen Auto in die Arbeit fahren. Falls Sie noch Kollegen mitnehmen, sogar nochmal 5 Cent pro Kollege und Kilometer. Falls Ihre Firma nicht den vollen Betrag erstattet, können Sie sich diesen über die Werbungskosten in der Steuererklärung wieder zurückholen. Voraussetzung ist hierfür allerdings ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch.
Telefon und Internet – alles wird geltend gemacht
Handyrechnungen und Internetkosten kann man bei entsprechender logischer berufsbedingter Begründung geltend machen. Allerdings nur bis zu 60 %, denn es wird davon ausgegangen, dass mindestens 40 % der privaten Nutzung zufallen. Dieser Rechnung kann man ausweichen, wenn man sich gleich ein zweites Handy zulegt, sodass man eines nur privat und eines rein geschäftlich nutzt.
Je höher der Verdienst, desto mehr absetzen!
Wer mehr verdient, muss mehr bezahlen. Nicht nur aus Gerechtigkeit, sondern weil es für die Lohnsteuer sinnvoller ist. Der einkommensstärkere Partner hat den höheren Steuersatz. Somit macht es mehr Sin, wenn dieser sämtliche absetzbaren Kosten auf seine Kappe nimmt. Zum Beispiel Kosten für die Kinderbetreuung oder Schreibwaren. Bei Quittungen lässt es sich gut hin und her jonglieren, da diese selten namentlich ausgestellt werden.
Tipps, um die Lohnsteuer zu senken
Durch Ausgaben für Kinder lässt sich Ihre Steuer auch senken. Wenn Sie mehr als 6 Monate Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hatten, dürfen Sie den Kinderfreibetrag geltend machen. Der Kinderfreibetrag senkt das steuerpflichtige Einkommen. Wenn nur einer der Eltern ihn geltend macht, beträgt der Kinderfreibetrag 220 Euro. Wird der Betrag geteilt, so bedeutet das für jeden 132 Euro pro Jahr und Person.
Lohnsteuer, Steuern – Themen, welche die Welt bewegen
Tipps, um die Steuer zu senken und alle weiteren Informationen rund um das Thema Steuern, erhalten Sie natürlich auch beim Fachmann. Dieser ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie noch weitere Fragen zu Themen wie Lohnsteuer haben.