Der Fixkostenanteil pro 1.000 Zigaretten steigt ab Februar 2026 von 83,50 Euro auf 85,50 Euro - das bedeutet für Raucher eine Mehrbelastung von etwa 20 bis 50 Cent pro Packung. Noch gravierender: Ab April 2026 werden erstmals auch Nikotinbeutel (Pouches) und E-Liquids der Tabaksteuer unterworfen. Die Regierung erwartet dadurch Mehreinnahmen von knapp 500 Millionen Euro bis 2029.
- Ab Februar 2026: Tabaksteuer auf Zigaretten steigt auf 85,50 Euro pro 1.000 Stück
- Ab April 2026: Nikotinbeutel und E-Liquids werden erstmals besteuert
- E-Liquids: 200 Euro pro Liter Steuer (ab 2028: 260 Euro)
- Verkauf nur noch in Trafiken und lizenzierten Dampfershops
- Einweg-E-Zigaretten werden ab Ende 2026 verboten
- Hanfshops: Übergangsfrist bis Ende 2028
Stufenweise Erhöhung der Tabaksteuer
Die Tabaksteuer in Österreich wird in den kommenden Jahren schrittweise angehoben. Das Abgabenänderungsgesetz 2025, das im Dezember 2025 vom Nationalrat beschlossen wurde, sieht folgende Erhöhungen vor:
| Zeitpunkt | Produkt | Steuersatz |
|---|---|---|
| Februar 2026 | Zigaretten | 85,50 € / 1.000 Stück + 32% des Verkaufspreises |
| Februar 2027 | Zigaretten | Weitere Erhöhung |
| Februar 2028 | Zigaretten | Weitere Erhöhung |
| April 2026 | E-Liquids | 200 € / Liter |
| Februar 2028 | E-Liquids | 260 € / Liter |
| April 2026 | Nikotinbeutel | Nach Masse (kg) |
Die Steuereinnahmen aus Tabakprodukten sollen von aktuell rund 2,2 Milliarden Euro auf etwa 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2026 steigen. Die zusätzliche Besteuerung von E-Liquids und Nikotinbeuteln soll bis 2029 weitere 500 Millionen Euro einbringen.
Neue Regeln für Nikotinbeutel und E-Zigaretten
Nikotinbeutel - auch als Pouches oder Snus bekannt - haben in den vergangenen Jahren stark an Popularität gewonnen, waren aber bisher kaum reguliert. Das ändert sich ab 2026 grundlegend. Die kleinen Päckchen, die unter die Oberlippe geschoben werden, unterliegen künftig dem Tabakmonopol und werden besteuert.
Auch nikotinfreie E-Liquids und Pouches werden besteuert. Begründung: Der Konsum ist ebenfalls mit gesundheitlichen Risiken verbunden, und eine Abgrenzung zu nikotinhaltigen Produkten wäre in der Praxis schwierig.
Einweg-E-Zigaretten vor dem Aus
Die Bundesregierung plant ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin ab Ende 2026. Hintergrund ist der alarmierende Trend bei Jugendlichen: Laut der ESPAD-Studie 2024 nutzen bereits 28 Prozent der 15-Jährigen regelmäßig E-Zigaretten - viele davon Einwegmodelle.
Die Novelle des Tabakgesetzes sieht außerdem ein Wegwerf-Verbot von Tabakprodukten auf Spielplätzen vor. Das Gesetz soll im Juli 2026 in Kraft treten.
Verkauf nur noch in Trafiken und lizenzierten Shops
Ab 2026 dürfen Nikotinbeutel und E-Liquids nur noch in Tabaktrafiken und speziell lizenzierten Dampfershops verkauft werden. Damit gelten dieselben strengen Regeln wie für klassische Zigaretten, einschließlich Werbeverbot und Verbot des Onlineversands.
Wer einen Dampfershop betreiben möchte, muss künftig eine Lizenz bei der Monopolverwaltung beantragen. Die Lizenzgebühren und genauen Voraussetzungen werden noch festgelegt.
Hanfshops: Übergangsfrist bis Ende 2028
Für bestehende Hanf- und CBD-Shops gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Ab 2029 dürfen Cannabis-Waren mit niedrigem THC-Gehalt nur noch von genehmigten Großhändlern bezogen und ausschließlich in Tabaktrafiken verkauft werden. Voraussetzung für die Übergangszeit ist eine Hanf-Lizenz, die bei der Monopolverwaltung beantragt werden kann.
Vereinfachte Zulassung für Tabaksticks
Eine positive Neuerung gibt es für Konsumenten von Tabakerhitzern: Ab Jänner 2026 wird die Zulassung neuer Tabaksticks durch ein vereinfachtes Meldeverfahren erleichtert. Bisher mussten viele Konsumenten diese Produkte in Nachbarländern kaufen, was dem Staat Steuereinnahmen entzogen hat. Die bestehenden Auflagen - einschließlich des Verbots von Aromen - bleiben jedoch in Kraft.
Auswirkungen auf Konsumenten
| Produkt | Auswirkung ab 2026 |
|---|---|
| Zigaretten (20er-Packung) | Ca. 20-50 Cent teurer |
| E-Liquids (10ml) | Ca. 2 € Steuer zusätzlich |
| Nikotinbeutel | Preiserhöhung + Verkauf nur in Trafiken |
| Einweg-E-Zigaretten | Ab Ende 2026 verboten |
Die endgültigen Steuersätze und Detailregelungen können sich durch Verordnungen noch ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden.
Stärkung der Trafikanten
Die Ausweitung des Tabakmonopols auf Nikotinbeutel und E-Liquids stärkt die Position der österreichischen Trafikanten. Über 50 Prozent der Trafiklizenzen werden an Menschen mit Behinderung vergeben - die Neuregelung sichert somit auch deren Existenzgrundlage. Durch die künftig höheren Handelsspannen profitieren die rund 2.600 Trafiken in Österreich zusätzlich.