Der Eurovision Song Contest 2026 lockt vom 10. bis 17. Mai rund 88.000 zusätzliche Besucher nach Wien - und viele Wiener überlegen, ihre Wohnung in dieser Zeit gewinnbringend zu vermieten. Was rechtlich erlaubt ist und welche Steuerpflichten entstehen, ist jedoch komplexer als gedacht.
- Kurzzeitvermietung in Wien ist auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt
- Der Hauptwohnsitz muss in der Wohnung bleiben - kein Umzug während ESC
- Ortstaxe von aktuell 3,2% muss abgeführt werden (ab Juli 2026: 5%)
- Mieteinnahmen sind einkommensteuerpflichtig ab dem ersten Euro
- Gemeindewohnungen und viele Mietverträge verbieten Untervermietung generell
- Eigentumswohnungen brauchen oft Zustimmung der Miteigentümer
Die 90-Tage-Regel der Wiener Bauordnung
Seit der Bauordnungsnovelle 2023 gilt in Wien eine klare Obergrenze: Wohnungen dürfen maximal 90 Tage pro Kalenderjahr touristisch vermietet werden. Diese Regel trat am 1. Juli 2024 in Kraft und betrifft alle Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder private Arrangements.
Wichtige Voraussetzungen für die legale Vermietung:
- Der Vermieter muss seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) dauerhaft in der Wohnung behalten
- Die 90 Tage gelten pro Kalenderjahr - nicht pro Buchung
- Bei Überschreitung drohen Strafen bis zu 50.000 Euro
Für die ESC-Woche (10.-17. Mai) benötigen Sie nur 7-8 Ihrer 90 erlaubten Tage. Planen Sie aber vorab, ob Sie im restlichen Jahr weitere Vermietungen beabsichtigen.
Wer darf überhaupt vermieten?
Die rechtliche Situation hängt stark von Ihrer Wohnsituation ab:
| Wohnsituation | Vermietung erlaubt? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung | Grundsätzlich ja | Zustimmung aller Miteigentümer oft erforderlich (OGH 5 Ob 59/14h) |
| Private Mietwohnung | Meist nein | Die meisten Mietverträge enthalten Untermietverbot |
| Gemeindewohnung | Nein | Generelles Verbot laut Wiener Wohnen - Kündigung droht |
| Genossenschaftswohnung | Meist nein | Nutzungsvereinbarung prüfen |
| Studentenheim | Nein | Generelles Untermietverbot |
Ein Verstoß gegen das Untermietverbot im Mietvertrag kann zur fristlosen Kündigung führen. Der potenzielle Gewinn von wenigen hundert Euro steht in keinem Verhältnis zum Risiko, die Wohnung zu verlieren.
Die Wiener Ortstaxe - Pflicht für jeden Vermieter
Jeder, der in Wien Gäste gegen Entgelt beherbergt, muss die Ortstaxe (auch Nächtigungstaxe genannt) einheben und an die Stadt Wien abführen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie über Airbnb oder privat vermieten.
Aktuelle Sätze und geplante Erhöhungen:
- Bis 30. Juni 2026: 3,2% der Bemessungsgrundlage
- Ab 1. Juli 2026: 5% der Bemessungsgrundlage
- Ab 1. Juli 2027: 8% der Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist das Beherbergungsentgelt nach Abzug von Umsatzsteuer, Frühstück und einem Pauschalabzug von 11%. Die Stadt Wien stellt einen Online-Rechner zur Berechnung bereit.
Steuerliche Pflichten bei Mieteinnahmen
Mieteinnahmen aus Kurzzeitvermietung sind in Österreich einkommensteuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung hängt vom Umfang der Vermietung ab:
| Situation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Gelegentliche Vermietung (unter 90 Tage) | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einkommensteuer |
| Regelmäßige Vermietung mit Zusatzleistungen | Kann als gewerblich eingestuft werden - Gewerbeanmeldung nötig |
| Umsatz unter 35.000 Euro/Jahr | Kleinunternehmerregelung möglich - keine USt |
| Vermietung über Plattformen | 10% Umsatzsteuer auf Beherbergung (wenn steuerpflichtig) |
Absetzbare Kosten
Folgende Ausgaben können Sie von den Mieteinnahmen abziehen:
- Anteilige Betriebskosten für die Vermietungstage
- Reinigungskosten
- Wäsche und Verbrauchsmaterial
- Plattformgebühren (z.B. Airbnb-Provision)
- Abschreibung für Möbel und Ausstattung
- Ortstaxe (als durchlaufender Posten)
Führen Sie genaue Aufzeichnungen über alle Einnahmen und Ausgaben. Bei einer Kurzzeitvermietung während des ESC reicht eine einfache Excel-Tabelle. Bewahren Sie alle Belege auf.
Praktische Preisgestaltung für die ESC-Woche
Die Nachfrage während des Eurovision Song Contest ist enorm. Laut EcoAustria werden 88.000 zusätzliche Besucher erwartet, die rund 21 Millionen Euro in Wien ausgeben. Entsprechend steigen auch die Unterkunftspreise.
Orientierungswerte für die ESC-Woche 2026:
- Zentrale Lage (1.-9. Bezirk): 150-300 Euro pro Nacht für 2-Zimmer-Wohnung
- Nähe Stadthalle (15. Bezirk): 120-250 Euro pro Nacht
- Außenbezirke mit U-Bahn-Anbindung: 80-150 Euro pro Nacht
Beachten Sie: Überhöhte Preise können zu schlechten Bewertungen führen und sind langfristig kontraproduktiv.
Schritt-für-Schritt zur legalen ESC-Vermietung
1. Rechtliche Prüfung
- Mietvertrag auf Untermietverbot prüfen
- Bei Eigentum: Miteigentümer informieren/Zustimmung einholen
- Wohnzone prüfen (Baupolizei Wien)
2. Registrierung und Anmeldung
- Bei der MA 6 (Abgaben) für Ortstaxe registrieren
- Schlüsselzahl für Ortstaxe-Berechnung beantragen
3. Inserat erstellen
- Hochwertige Fotos der Wohnung
- Ehrliche Beschreibung von Ausstattung und Lage
- ESC-relevante Infos: Entfernung zur Stadthalle, U-Bahn-Anbindung
4. Nach der Vermietung
- Ortstaxe bis zum 15. des Folgemonats abführen
- Einnahmen in der Steuererklärung angeben
- Belege aufbewahren
Alternativen zur klassischen Kurzzeitvermietung
Wer die Komplexität der Airbnb-Vermietung scheut, hat Alternativen:
- Zimmer statt Wohnung: Ein einzelnes Zimmer vermieten, während Sie selbst anwesend sind - rechtlich einfacher
- Längere Mindestaufenthaltsdauer: Ab 30 Tagen gilt die Vermietung nicht mehr als touristisch und fällt nicht unter die 90-Tage-Regel
- Private Vermittlung: Über persönliche Kontakte statt Plattformen - die Ortstaxe-Pflicht bleibt aber bestehen
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die Arbeiterkammer Wien.
ESC-spezifische Überlegungen
Der Eurovision Song Contest bringt besondere Anforderungen mit sich:
- Internationale Gäste: Englischkenntnisse für Kommunikation hilfreich
- Lärmtoleranz: ESC-Fans feiern gerne - Hausordnung klar kommunizieren
- Flexible Zeiten: Shows enden spät - Check-in/Check-out anpassen
- Wien-Tipps: Informationen zu Eurovision Village, Rathausplatz, Stadthalle bereithalten
Die Stadthalle im 15. Bezirk ist mit der U6 (Station Burggasse-Stadthalle) und U3 (Station Schweglerstraße) sehr gut erreichbar. Wohnungen in diesen Bezirken sind besonders gefragt.