Anti-Mogelpackungs-Gesetz 2026 in Österreich - Shrinkflation und Greenwashing werden verboten

Weniger Inhalt zum gleichen Preis - sogenannte Shrinkflation ärgert Konsumenten seit Jahren. Ab 1. April 2026 wird in Österreich ein neues Gesetz dem Etikettenschwindel einen Riegel vorschieben: Händler müssen bei Füllmengenreduzierungen 60 Tage lang deutlich darauf hinweisen. Zusätzlich wird der Grundpreis größer dargestellt und irreführende Umweltwerbung verboten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Füllmengenreduzierungen muss 60 Tage lang ein Hinweis am Regal angebracht werden
  • Der Grundpreis muss mindestens 50 % der Schriftgröße des Verkaufspreises haben
  • Irreführende Umweltaussagen (Greenwashing) werden ab 27. September 2026 verboten
  • Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden
  • Das Gesetz setzt EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz um
  • Händler müssen Systeme zur Erkennung von Produktänderungen einrichten

Was ist Shrinkflation?

Shrinkflation bezeichnet die Praxis, die Füllmenge eines Produkts zu verringern, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Statt eine Preiserhöhung offen zu kommunizieren, wird die Packung kleiner - oft kaum erkennbar für Konsumenten.

Typische Beispiele sind Schokoladetafeln mit weniger Gramm bei gleicher Packungsgröße, Waschmittel mit reduzierter Füllmenge in unveränderter Flasche, Chipstüten mit mehr Luft und weniger Inhalt sowie Joghurtbecher, die von 500g auf 450g schrumpfen.

Die Arbeiterkammer dokumentiert regelmäßig solche Fälle und hat maßgeblich zur Entstehung des neuen Gesetzes beigetragen.

Die neuen Regeln ab April 2026

60-Tage-Hinweispflicht bei Füllmengenänderungen

Wenn ein Hersteller die Füllmenge eines Produkts reduziert, muss der Handel dies für mindestens 60 Tage am Regal kennzeichnen. Der Hinweis muss gut sichtbar und verständlich sein - etwa „Achtung: Weniger Inhalt bei gleichem oder höherem Preis“.

Änderung Hinweispflicht Dauer
Füllmenge reduziert, Preis gleich Ja, verpflichtend 60 Tage
Füllmenge reduziert, Preis erhöht Ja, verpflichtend 60 Tage
Preis erhöht ohne Mengenänderung Nein -
Füllmenge erhöht Nein (freiwillig) -

Größere Grundpreisangaben

Der Grundpreis (Preis pro Kilogramm oder Liter) muss künftig mindestens 50 % der Schriftgröße des Verkaufspreises haben. Bisher war der Grundpreis oft winzig klein und kaum lesbar - das ändert sich nun.

Praxis-Tipp für Konsumenten:
Achten Sie beim Einkauf auf den Grundpreis - er ermöglicht einen echten Preisvergleich unabhängig von der Packungsgröße. Bei unterschiedlichen Füllmengen ist der Grundpreis der einzige faire Vergleichsmaßstab. So erkennen Sie auch Sparpotenzial beim Einkauf.

Greenwashing-Verbot ab September 2026

Ab 27. September 2026 tritt ein weiterer wichtiger Teil des Gesetzes in Kraft: Das Verbot irreführender Umweltaussagen. Hersteller und Händler dürfen dann keine vagen oder unbelegten Behauptungen mehr über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte machen.

Verboten werden unter anderem Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ ohne konkreten Nachweis, „klimaneutral“ ohne transparente Erklärung und Zertifizierung, Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkannte Zertifizierung sowie Behauptungen, die nur auf einen kleinen Teil des Produkts zutreffen.

Die WKO bietet Unternehmen Beratung zur korrekten Umweltkommunikation an.

Achtung für Unternehmen:
Überprüfen Sie Ihre Produktverpackungen und Werbematerialien auf vage Umweltaussagen. Ab September 2026 können solche Aussagen zu Abmahnungen und Strafen führen. Investieren Sie lieber in echte Zertifizierungen und konkrete, belegbare Aussagen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz wird durch das bestehende System der Preisauszeichnung und des Konsumentenschutzes durchgesetzt. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis zu mehreren tausend Euro pro Verstoß, Abmahnungen durch Verbraucherverbände, Unterlassungsklagen und bei schweren Verstößen Gewinnabschöpfung.

Die Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Behörden sowie durch Konsumentenschutzorganisationen, die ein Verbandsklagerecht haben.

Was bedeutet das für Händler?

Supermärkte und Einzelhändler müssen Systeme einrichten, um Produktänderungen zu erkennen und die Hinweispflicht umzusetzen: Überwachung von Produktänderungen der Hersteller, Erstellung und Anbringung von Hinweisschildern, Schulung des Personals und Anpassung der Preisauszeichnungssysteme.

Für kleinere Händler kann dies eine Herausforderung darstellen. Die strategische Planung sollte diese neuen Anforderungen berücksichtigen.

Hintergrund: EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz

Das österreichische Gesetz setzt mehrere EU-Richtlinien um:

EU-Richtlinie Inhalt Umsetzung in AT
Omnibus-Richtlinie Modernisierung des Verbraucherschutzes April 2026
Green Claims Directive Verbot irreführender Umweltwerbung September 2026
Preisangaben-Richtlinie Bessere Grundpreisauszeichnung April 2026

So schützen Sie sich als Konsument

Auch mit dem neuen Gesetz bleibt aufmerksames Einkaufen wichtig. Vergleichen Sie den Grundpreis pro kg oder Liter, prüfen Sie die Füllmenge und nicht nur die Packungsgröße, beachten Sie ab April 2026 die Hinweisschilder und reichen Sie bei Verstößen Beschwerden bei der Arbeiterkammer ein.

Gut zu wissen:
Das Gesetz gilt nur für den stationären Handel und Online-Shops mit Sitz in Österreich. Bei Einkäufen im Ausland oder bei ausländischen Online-Händlern gelten die Regeln des jeweiligen Landes.
Rechtlicher Hinweis:
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes wird durch Verordnungen geregelt. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden oder Konsumentenschutzorganisationen.
Fazit: Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz bringt ab April 2026 mehr Transparenz für Konsumenten in Österreich. Die 60-Tage-Hinweispflicht bei Shrinkflation, größere Grundpreisangaben und das Greenwashing-Verbot ab September machen versteckte Preiserhöhungen und irreführende Werbung sichtbar. Als Konsument profitieren Sie von besserer Information - nutzen Sie den Grundpreis als Ihren wichtigsten Vergleichsmaßstab.

Quellen