Basispauschalierung 2026 – Höhere Grenzen und Pauschalsätze für Selbstständige in Österreich

Die Basispauschalierung wird ab 2026 deutlich attraktiver: Die Umsatzgrenze verdoppelt sich auf 420.000 Euro, der Pauschalsatz steigt auf 15%. Damit können Selbstständige bis zu 63.000 Euro an Betriebsausgaben ohne Belegnachweis absetzen – eine massive Erleichterung für Einzelunternehmer und Freiberufler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umsatzgrenze steigt von 320.000 € (2025) auf 420.000 € ab 2026
  • Pauschalsatz erhöht sich von 13,5% auf 15%
  • Maximaler Abzugsbetrag: 63.000 € (statt 43.200 €)
  • 6%-Satz für bestimmte Tätigkeiten bleibt unverändert
  • Vorsteuerpauschalierung: max. 7.560 € (1,8% des Umsatzes)
  • Zusätzlich absetzbar: Waren, Löhne, SV-Beiträge, Gewinnfreibetrag

Was ist die Basispauschalierung?

Die Basispauschalierung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung für Selbstständige. Anstatt jeden Beleg zu sammeln und jede Ausgabe einzeln nachzuweisen, können Sie einen pauschalen Prozentsatz Ihres Umsatzes als Betriebsausgaben absetzen.

Das bringt erhebliche Vorteile:

  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Geringere Buchhaltungskosten
  • Keine aufwendige Belegsammlung
  • Potenzielle Steuerersparnis bei geringen tatsächlichen Kosten

Die wichtigsten Änderungen ab 2026

Kriterium Bis 2024 2025 Ab 2026
Umsatzgrenze (Vorjahr) 220.000 € 320.000 € 420.000 €
Pauschalsatz (Standard) 12% 13,5% 15%
Max. Betriebsausgaben 26.400 € 43.200 € 63.000 €
Pauschalsatz (6%-Gruppe) 6% 6% 6%
Max. bei 6%-Satz 13.200 € 19.200 € 25.200 €
Max. Vorsteuerpauschalierung 3.960 € 5.760 € 7.560 €

Wer kann die Basispauschalierung nutzen?

Die Basispauschalierung steht Gewerbetreibenden und Selbstständigen offen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Keine Buchführungspflicht: Keine GmbH, keine freiwillige doppelte Buchhaltung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Umsatzgrenze: Vorjahresumsatz max. 420.000 € (ab 2026)
  • Antragstellung: In der Steuererklärung aktiv auswählen
Praxis-Tipp:
Gibt es keinen Vorjahresumsatz (z.B. bei Neugründung), kann die Pauschalierung in jedem Fall genutzt werden, da keine Bemessungsgrundlage vorliegt.

Die zwei Pauschalsätze im Detail

15%-Pauschale (Standard ab 2026)

Der Standardsatz von 15% gilt für die meisten Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Er deckt typische Betriebsausgaben pauschal ab, wie:

  • Abschreibung (AfA) von Investitionen
  • Miete und Energiekosten
  • Telefon und Internet
  • Zinsen und Versicherungen
  • Werbung und Reisekosten
  • Kraftfahrzeugkosten
  • Werkzeuge und Verbrauchsmaterial

6%-Pauschale (unverändert)

Der reduzierte Satz von 6% gilt für bestimmte Tätigkeiten mit typischerweise geringeren Betriebsausgaben:

  • Kaufmännische oder technische Beratung (Konsulenten)
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung (über 25%)
  • Aufsichtsräte und Hausverwalter
  • Schriftstellerische Tätigkeit
  • Vortragende und wissenschaftliche Tätigkeit
  • Unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
Wichtig:
Wenn eine Tätigkeit über bloße Beratung hinausgeht (z.B. Erstellung von Bauplänen, Durchführung statischer Berechnungen, Bauaufsicht), gilt der 15%-Satz.

Zusätzlich absetzbare Ausgaben

Neben dem Pauschalbetrag können bestimmte Ausgaben zusätzlich geltend gemacht werden – das macht die Pauschalierung besonders attraktiv:

Zusätzlich absetzbar Beschreibung
Wareneingänge Handelswaren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe
Löhne und Gehälter Inkl. aller Lohnnebenkosten
Fremdleistungen Honorare an Subunternehmer
Sozialversicherung SVS-Pflichtbeiträge und Selbständigenvorsorge
Arbeitsplatzpauschale Klein (300 €) oder groß (1.200 €)
Öffi-Ticket 50% bei betrieblicher Nutzung
Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag ohne Nachweis
Reisekosten Bei entsprechendem Kostenersatz

Rechenbeispiel: So wirkt die Pauschalierung

Ein Grafiker hat 2025 einen Nettoumsatz von 80.000 Euro erzielt und wendet 2026 die Basispauschalierung an:

Position Betrag
Nettoumsatz 80.000 €
Pauschale Betriebsausgaben (15%) – 12.000 €
SVS-Beiträge (zusätzlich) – 18.000 €
Arbeitsplatzpauschale groß – 1.200 €
Grundfreibetrag (15% bis 33.000 €) – 4.950 €
Steuerpflichtiger Gewinn 43.850 €

Vorsteuerpauschalierung als Zusatzoption

Neben der Einkommensteuer-Pauschalierung können Sie auch die Vorsteuer pauschal geltend machen:

  • Pauschaler Vorsteuerabzug: 1,8% des Nettoumsatzes
  • Maximalbetrag ab 2026: 7.560 € (1,8% von 420.000 €)
  • Unabhängig: Kann ohne ESt-Pauschalierung genutzt werden
Kombinations-Tipp:
Basis- und Vorsteuerpauschalierung können unabhängig voneinander gewählt werden. In der Praxis werden beide Methoden häufig kombiniert, um maximale Steuervorteile zu erzielen.

Wann lohnt sich die Pauschalierung?

Die Basispauschalierung ist besonders vorteilhaft für:

  • Dienstleister mit geringen Sachkosten
  • Freiberufler ohne teure Investitionen
  • Einzelunternehmer mit wenig Belegaufwand
  • Nebenbeschäftigungen und kleine Gewerbe

Weniger geeignet ist die Pauschalierung für:

  • Unternehmen mit hohen Investitionen (AfA entfällt)
  • Betriebe mit hohen tatsächlichen Kosten
  • Wenn der Anlagenverkauf bevorsteht (Buchwertabzug nicht möglich)

Wechsel zur Pauschalierung und zurück

Einige wichtige Regeln für den Wechsel:

  • Pauschalierung wird in der Steuererklärung aktiv ausgewählt
  • Wechsel von Pauschalierung zur E-A-Rechnung: zu Jahresbeginn möglich
  • Rückkehr zur Pauschalierung: erst nach 5 Jahren wieder zulässig
  • Wechsel von doppelter Buchhaltung: löst Übergangsgewinn aus
Empfehlung:
Führen Sie eine Vergleichsrechnung durch: Am Jahresende sollten Sie prüfen, ob die Pauschalierung oder die tatsächliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung günstiger ist. Ihr Steuerberater kann dabei helfen.

Hinweis für SVS-Versicherte

Die Versicherungsgrenze für neue Selbständige ist die zwölffache Geringfügigkeitsgrenze (6.613,20 € pro Jahr für 2025 und 2026). Bei Überschreitung dieser Grenze besteht SVS-Pflicht – unabhängig davon, ob Sie die Pauschalierung nutzen.

Wichtig: Melden Sie sich gegebenenfalls bei der SVS vor Einreichung der Steuererklärung.

Fazit: Die Ausweitung der Basispauschalierung ab 2026 ist eine echte Erleichterung für Selbstständige. Mit der verdoppelten Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und dem erhöhten Pauschalsatz von 15% können deutlich mehr Unternehmer von der vereinfachten Gewinnermittlung profitieren. Prüfen Sie, ob die Pauschalierung für Ihre Situation vorteilhafter ist als die vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Quellen