Der Strom-Sozialtarif gilt laut Wirtschaftsministerium seit 1. April 2026. Der begünstigte Energiepreis beträgt 6 ct/kWh für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr und wird jährlich valorisiert. Netzkosten, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich dazu.
Sie müssen den Tarif nicht beim Stromanbieter bestellen. Voraussetzung ist die Befreiung vom ORF-Beitrag - liegt sie vor, wird der Sozialtarif automatisch ab dem folgenden Monatsersten über die Stromrechnung verrechnet. Die gesetzliche Grundlage läuft bis 31. März 2036.
Ab 1. April 2026 können rund 290.000 einkommensschwache Haushalte in Österreich von einem neuen Sozialtarif für Strom profitieren. Mit nur 6 Cent pro Kilowattstunde für die ersten 2.900 kWh pro Jahr können betroffene Familien bis zu 300 Euro jährlich sparen - eine wichtige Entlastung angesichts der gestiegenen Energiekosten.
- Der begünstigte Energiepreis beträgt 6 ct/kWh netto - Netzkosten, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich dazu
- Das vergünstigte Kontingent beträgt 2.900 kWh pro Jahr
- Berechtigt sind Haushalte mit ORF-Beitragsbefreiung, die zusätzlich eine anerkannte Sozialleistung beziehen und unter der Einkommensgrenze liegen
- Rund 290.000 Haushalte können den Tarif nutzen
- Die Ersparnis beträgt bis zu 300 Euro pro Jahr
- Der Energiepreis wird jährlich valorisiert, die gesetzliche Grundlage läuft bis 31. März 2036
Was ist der Sozialtarif Strom?
Der Sozialtarif Strom ist ein staatlich gefördertes Tarifmodell, das einkommensschwachen Haushalten einen deutlich günstigeren Strompreis ermöglicht. Es handelt sich nicht um einen Tarif, den Sie beim Anbieter bestellen, sondern um eine gesetzliche Preisregelung: Der Sozialtarif ist laut Wirtschaftsministerium mit 1. April 2026 in Kraft getreten.
Der Tarif ist auf ein jährliches Kontingent von 2.900 Kilowattstunden begrenzt - das entspricht etwa dem durchschnittlichen Verbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts. Für dieses Kontingent zahlen berechtigte Haushalte nur 6 Cent pro kWh, während der Durchschnittspreis am Markt derzeit bei rund 15-20 Cent liegt.
Wer ist berechtigt?
Die Berechtigung für den Sozialtarif knüpft an bestehende Sozialleistungen an. Automatisch berechtigt sind:
| Berechtigungsgrund | Geschätzte Anzahl Haushalte |
|---|---|
| ORF-Beitragsbefreiung | ca. 250.000 |
| Wohnbeihilfe | ca. 30.000 zusätzlich |
| Mindestsicherung / Sozialhilfe | inkludiert |
| Ausgleichszulage zur Pension | inkludiert |
Wenn Sie bereits eine Befreiung vom ORF-Beitrag besitzen, sind Sie automatisch für den Sozialtarif berechtigt. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt über die bestehenden Sozialleistungsbescheide.
Wenn Sie knapp über der Einkommensgrenze für die ORF-Beitragsbefreiung liegen, prüfen Sie, ob Sie durch absetzbare Ausgaben wie Werbungskosten unter die Grenze fallen könnten. Damit kann die ORF-Beitragsbefreiung möglich werden - und mit ihr der Sozialtarif für Strom.
So viel können Sie sparen
Die Ersparnis hängt vom aktuellen Stromtarif und dem Verbrauch ab. Bei einem durchschnittlichen Marktpreis von 18 Cent pro kWh und dem Sozialtarif von 6 Cent ergibt sich eine Ersparnis von 12 Cent pro kWh.
| Jahresverbrauch | Ersparnis (bei 18 Cent Marktpreis) |
|---|---|
| 2.000 kWh | ca. 240 € pro Jahr |
| 2.500 kWh | ca. 300 € pro Jahr |
| 2.900 kWh (Maximum) | ca. 348 € pro Jahr |
Verbrauchen Sie mehr als 2.900 kWh pro Jahr, zahlen Sie für den Mehrverbrauch den regulären Tarif Ihres Energieversorgers.
Weitere angekündigte Entlastungen
Neben dem gesetzlichen Sozialtarif wurden weitere Entlastungen angekündigt. Sie sind nicht Teil der Sozialtarif-Regelung, die Ausgestaltung war zum Redaktionsschluss nicht in allen Punkten final:
Preis-Runter-Garantie: Die großen Energieversorger haben sich verpflichtet, Preissenkungen am Großhandelsmarkt zeitnah an die Kunden weiterzugeben. Sinken die Einkaufspreise, müssen innerhalb von drei Monaten auch die Endkundenpreise sinken.
Sommer-Sonnenrabatt: Für die Sommermonate Juni bis August, in denen Photovoltaik-Anlagen viel Strom produzieren, wurden zusätzliche Vergünstigungen in Aussicht gestellt. Die genauen Details werden noch bekanntgegeben.
So beantragen Sie den Sozialtarif
Der Sozialtarif wird nicht beim Stromanbieter bestellt. Entscheidend ist die Befreiung vom ORF-Beitrag: Liegt sie vor und ist Ihre Zählpunktnummer beim ORF-Beitrags Service registriert, wird der Sozialtarif automatisch ab dem folgenden Monatsersten über die Stromrechnung verrechnet und dort separat ausgewiesen. Sie müssen Ihrem Versorger keinen Nachweis Ihrer Berechtigung vor. Der Versorger stellt Ihren Tarif dann auf den Sozialtarif um.
Der Sozialtarif gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Wenn mehrere berechtigte Personen in einem Haushalt leben, erhalten Sie das Kontingent von 2.900 kWh trotzdem nur einmal. Achten Sie auf Ihren Stromverbrauch und passen Sie ihn gegebenenfalls an.
Vergleich mit bisherigen Energiehilfen
Der Sozialtarif löst teilweise frühere Unterstützungsmaßnahmen ab, die während der Energiekrise eingeführt wurden:
| Maßnahme | Status |
|---|---|
| Strompreisbremse (bis 10 Cent/kWh) | Ausgelaufen Ende 2024 |
| Energiekostenzuschuss | Ausgelaufen |
| Sozialtarif Strom (6 Cent/kWh) | Neu ab 1.4.2026 |
Tipps zum Stromsparen
Auch mit dem Sozialtarif lohnt es sich, Strom zu sparen - sowohl für die Umwelt als auch für die Geldbörse, wenn Sie über das 2.900-kWh-Kontingent hinaus verbrauchen. Verwenden Sie LED-Lampen mit bis zu 80 % weniger Verbrauch als Glühbirnen, lassen Sie Geräte nicht im Standby-Modus, kaufen Sie energieeffiziente Haushaltsgeräte der A+++ Klasse und beladen Sie Waschmaschine und Geschirrspüler voll.
Die E-Control Tarifkalkulator hilft Ihnen, Ihren aktuellen Tarif zu überprüfen und Einsparpotenziale zu erkennen.
Was tun bei Zahlungsschwierigkeiten?
Wenn Sie trotz Sozialtarif Schwierigkeiten haben, Ihre Stromrechnung zu bezahlen, gibt es weitere Hilfsangebote: kostenlose Energieberatung durch Caritas oder Volkshilfe, Ratenzahlungen bei den meisten Versorgern und Härtefallfonds für akute Notlagen.
Auch bei finanziellen Engpässen in anderen Bereichen gibt es Unterstützung, beispielsweise bei der Vermeidung von Delogierung.
Die genauen Bedingungen des Sozialtarifs werden durch eine Verordnung geregelt, die noch aussteht. Die hier genannten Details basieren auf den Ankündigungen der Bundesregierung und können sich noch ändern.
Quellen
- ORF-Beitrags Service (OBS): Befreiung beantragen
- E-Control: Tarifkalkulator für Strom und Gas
- BMK: Energie und Klima
Stand: Juli 2026. Verbindliche Auskunft zu Anspruch und Einkommensgrenze erteilen das Wirtschaftsministerium und die Arbeiterkammer.