Delogierung in Österreich

Eine Delogierung ist wohl die grösste Angst eines jeden Mieters und kann zu einem wahren Albtraum werden. Was Sie im Falle einer Delogierung/Zwangsräumung beachten müssen, können Sie nachfolgend erfahren.

Die Räumungsklage

Vermieter können erst eine Räumungs- bzw. Mietzinsklage veranlassen, wenn der Mieter oder die Mieterin mit mindestens einer Monatsmiete im Rückstand ist bzw. diese nicht gezahlt hat. Vor dem Einreichen der Klage ist der Vermieter in der Pflicht, eine Mahnung auszusprechen, entweder in schriftlicher oder mündlicher Form. Der Vermieter kann, muss aber nicht, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Vertretung seiner Rechte beauftragen. Für den Fall der Beauftragung ist mit weiteren hohen Kosten für den Rechtsanwalt zu rechnen. Die Klage erhält der Mieter/die Mieterin durch einen eingeschriebenen Brief, welcher von dem zuständigen Bezirksgericht erteilt wurde. Zudem erfolgt eine Zustellung des Gerichtstermins, was auch als „Eingeschränkte Tagsatzung“ bezeichnet wird.

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Die Aussenstände begleichen

Kommt es vor der eingeschränkten Tagsatzung zur Tilgung der kompletten Mietrückstände sowie der angefallenen Kosten, ist es möglich, das Verfahren wieder einzustellen. Die Zeiträume zwischen Zustellung der Klage und dem eigentlichen Termin der Gerichtsverhandlung variieren von Gericht zu Gericht.

Die Gerichtsverhandlung

Erfolgt vor der eingeschränkten Tagsatzung kein Ausgleich der Aussenstände, wird die Verhandlung vor Gericht stattfinden. In der Regel nimmt diese nur einige Minuten in Anspruch. Bei der Verhandlung soll in erster Linie festgestellt werden, ob ein Kündigungsgrund auf gerichtlicher Basis (beispielsweise Mietrückstände) vorherrscht. Ist dem Mieter bzw. der Mieterin bekannt, dass er/sie mit der Zahlung der Miete im Verzug ist, kann der Tagsatzung ferngeblieben werden, da ein Urteil unabhängig von dem Erscheinen gefällt wird.

Räumungstermin

Ab dem Zeitpunkt der Tagsatzung bleiben dem Mieter/der Mieterin noch rund zwei bis vier Monate, bis der endgültige Termin zur Räumung festgelegt wird. Im Verlauf dieser Zeit kommt es zu einem weiteren Anstieg der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Werden vor dem Termin zur Räumung sämtliche Rückstände und Kosten beglichen, dann kann das laufende Verfahren immer noch eingestellt werden, insofern sich der Vermieter oder die Vermieterin dazu bereit erklärt. In anderem Fall können trotzdem noch Versuche unternommen werden, sich mit dem Vermieter/der Vermieterin auf unterschiedliche Art und Weise zu einigen.

Die Delogierung

Gelingt die Einstellung des Verfahrens zur Räumung nicht, wäre es ratsam, wenn der Betroffene/die Betroffene das Mietobjekt von allein, gänzlich räumt und in einem besenreinen Zustand hinterlässt.

Wichtige Dinge, auf die Sie achten müssen

Achten Sie unbedingt darauf, das Sie Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin sämtliche Schlüssel wieder aushändigen. Sie können sich so den Einsatz eines teuren Schlüsseldienstes, der die Türe öffnen muss und gegebenenfalls ein neues Schloss einbauen muss, ersparen. Ziehen Sie eigenständig aus dem Mietobjekt aus, dann wird kein Räumungstrupp notwendig sein und somit ersparen Sie sich zusätzliche Kosten. Kommt ein Räumungstrupp zum Einsatz, wird dieser sämtliche wertlose Gegenstände im Müll entsorgen und die komplette Wohnung räumen. Gegenstände mit Wert kommen zur Verwahrung in ein angemietetes Lager. Im Anschluss an den Räumungstrupp muss die Wohnung dann noch von einem Reinigungstrupp vollständig gesäubert werden. Weitere Kosten entstehen. Im Falle von Fragen und Unklarheiten müssen Sie sich an Ihre zuständige Wohnungssicherung wenden.

Wie kann es zu dem Verlust einer Wohnung für eine Familie kommen?

Wenn es zu einer Delogierung kommt, dann liegt der Ursprung meist in Mietschulden. Diese sind oftmals das Resultat von einer langen Kette einer persönlichen Verschuldung und anderen privaten Problemen. Häufige Gründe für die Ansammlung von Mietrückständen:

  • geringes Einkommen
  • das Einkommen verringert sich
  • bestehende oder plötzliche Arbeitslosigkeit
  • persönlicher Abstieg innerhalb des Lebenslaufs
  • Lebenskrisen wie Streitigkeiten, familiäre Differenzen, Scheidung, etc.
  • mangelnde Informationen zu Sozialleistungen
  • das Verhältnis zwischen Mietzins und Einkommen passt nicht

Delogierungen und deren Folgen

Eine Delogierung hat für Betroffene meist weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen. Die Folgen können sich auf gesundheitlicher Ebene, wie seelischer Belastungszustände auswirken. Der soziale Abstieg droht und eine vollkommene Verarmung. Der finanzielle Schaden kann sowohl für die Betreffenden als auch für die Kommunen enorm werden. Das Umfeld kann durch den Verlust der eigenen vier Wände auseinanderbrechen. Sind von der Delogierung Familien mit Kindern betroffen, dann verlieren die Kinder oftmals die Möglichkeit auf Leben in geordneten Bahnen und meist parallel dazu die eigene Zukunftsperspektive. Dies kann wiederum zur Folge haben, dass im weiteren Lebensverlauf erhebliche Kosten zu deren Resozialisierung entstehen.

Wie der Verlust der Wohnung verhütet werden kann

Die Wohnungssicherung hat die Möglichkeit, insofern sie frühzeitig informiert wurde, durch zeitnahe Hilfen, den angekündigten Verlust der Wohnung abwenden. Wenn eine Delogierung noch verhindert werden kann:

  • kann das soziale Umfeld erhalten werden
  • kann den Betroffenen viel persönliches Leid erspart werden
  • kann eine Unterbringung in einer Notschlafstelle verhindert werden
  • kann eine langanhaltende Abhängigkeit von fremder Hilfe vermieden werden
  • kann die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien abgewendet werden

Auch die Politik hat mittlerweile erkannt, dass Delogierungen noch gut und häufig verhindert werden können, insofern es zu einem rechtzeitigen Eingriff kommt. In Österreich hat fast jedes Bundesland inzwischen Fachstellen für die Wohnungssicherung eingerichtet.

Wichtig für Vermieter

Es ist üblich, dass der Vermieter oder die Vermieterin sämtliche anfallende Kosten wie für einen Schlosser, einer Spedition, einer Räumungsfirma und eines Reinigungskommandos zunächst einmal aus eigener Tasche zahlen muss. Auch die Kosten der Lagerung der Wertgegenstände müssen von den Vermietern erst einmal übernommen werden. Natürlich haben Vermieter gegenüber dem geräumten Mieter einen Anspruch auf den Ersatz der angefallenen Kosten. In vielen Fällen ist es allerdings so, dass die Schuldner über keinerlei finanzielle Mittel verfügen und oftmals nicht mehr aufzufinden sind. Vermieter bleiben in letzter Konsequenz auf den gesamten Auslagen sitzen. Wurde vor Einzug in das Mietobjekt eine Kaution hinterlegt, dann kann diese für den Ausgleich der Kosten verwendet werden.

Mehr Informationen:

https://mietervereinigung.at/8893/Raeumungsklage-und-Delogierung

https://www.caritas-steiermark.at/wohnungssicherung/online-service/delogierung-raeumungsklagen-zwangsraeumung/