„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ – solche Werbeversprechen begegnen uns täglich. Doch ab September 2026 gelten EU-weit strenge Regeln: Wer mit Umweltbegriffen wirbt, muss das künftig beweisen können. Gleichzeitig tritt im Oktober ein Verbot für gefährliche PFAS-Chemikalien in Kraft.
- Ab 27. September 2026 gilt das EU-weite Greenwashing-Verbot
- Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nur noch mit Nachweis erlaubt
- CO2-Kompensation allein reicht nicht mehr für „klimaneutral“
- Ab 10. Oktober 2026: PFAS-Verbot in Textilien, Kosmetik, Verpackungen
- Unternehmen müssen Umweltaussagen belegen können
- Bei Verstößen drohen Strafen nach dem UWG
Was ist Greenwashing?
Greenwashing bezeichnet irreführende Umweltaussagen – wenn Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen „grüner“ erscheinen, als sie tatsächlich sind. Typische Beispiele:
- Ein Produkt wird als „mit Recyclingmaterial hergestellt“ beworben, obwohl nur die Verpackung recycelt ist
- „Klimaneutral“ durch CO2-Zertifikate, ohne tatsächliche Emissionsreduktion
- Vage Begriffe wie „umweltschonend“ ohne konkrete Bedeutung
- Selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung
Die EmpCo-Richtlinie: Was sie regelt
Die EU-Richtlinie 2024/825 – bekannt als „EmpCo-Richtlinie“ (Empowering Consumers for the Green Transition) – setzt dem Greenwashing klare Grenzen:
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 26. März 2024 | Richtlinie in Kraft getreten |
| 27. März 2026 | Umsetzung in österreichisches Recht |
| 27. September 2026 | Anwendung der neuen Regeln |
Diese Umweltaussagen werden verboten
Ab September 2026 sind folgende Aussagen ohne entsprechenden Nachweis unzulässig:
| Verbotene Aussage | Warum problematisch |
|---|---|
| „Klimaneutral“ (nur durch Kompensation) | Suggeriert neutrale Produktion, obwohl nur CO2-Zertifikate gekauft werden |
| „Umweltfreundlich“, „öko“, „grün“ | Zu vage, keine konkrete Aussage |
| „Nachhaltig“ (ohne Beleg) | Nicht nachprüfbar |
| „Biologisch abbaubar“ (ohne Kontext) | Sagt nichts über Zeitraum und Bedingungen |
| Selbst erfundene Umweltsiegel | Keine unabhängige Zertifizierung |
| „Recycelt“ (wenn nur Verpackung) | Täuschend, weil nur Teilaspekt |
Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ sind künftig per se unzulässig, wenn sie nur auf CO2-Kompensation beruhen. Zulässig sind sie nur, wenn der gesamte Lebenszyklus eines Produkts tatsächlich neutral gestaltet ist – das wird in der Praxis selten der Fall sein.
Was Unternehmen weiterhin dürfen
Die Richtlinie verbietet nicht alle Umweltkommunikation – sie fordert nur Nachweise:
- Konkrete, belegte Aussagen: „Verpackung aus 100% Recyclingmaterial“ – wenn nachweisbar
- Information über Klimaengagements: Unternehmen dürfen über Investitionen in Klimaschutzprojekte informieren
- Anerkannte Umweltzeichen: EU Ecolabel, Blauer Engel, Österreichisches Umweltzeichen
- Spezifische Aussagen: „Wir haben unseren Energieverbrauch um 30% reduziert“ – mit Belegen
Zukunftsversprechen brauchen konkrete Pläne
Besonders streng werden Zukunftsaussagen reguliert. Wer etwa ankündigt „Wir werden bis 2030 klimaneutral“, muss:
- Klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen eingehen
- Einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan vorlegen
- Messbare und zeitgebundene Zwischenziele definieren
- Regelmäßige Überprüfung durch externe Sachverständige ermöglichen
PFAS-Verbot ab Oktober 2026
Parallel zum Greenwashing-Verbot tritt am 10. Oktober 2026 ein Verbot für PFAS-haltige Produkte in Kraft:
Was sind PFAS?
PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind sogenannte „Ewigkeitschemikalien“. Sie reichern sich in Körper und Umwelt an und werden mit Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht, darunter:
- Hormonstörungen
- Leberschäden
- Erhöhtes Krebsrisiko
- Immunsystemschwächung
Diese Produkte sind betroffen
| Produktkategorie | Beispiele |
|---|---|
| Textilien | Wasserabweisende Jacken, Outdoor-Kleidung |
| Lederwaren | Imprägnierte Schuhe, Taschen |
| Verpackungen | Beschichtete Lebensmittelverpackungen |
| Kosmetika | Bestimmte wasserfeste Make-ups |
Durch das PFAS-Verbot werden Produkte sicherer. Achten Sie beim Kauf auf Hersteller, die bereits jetzt auf PFAS-freie Alternativen setzen.
Was bei Verstößen droht
Die neuen Regeln werden in Österreich über das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Bei Verstößen drohen:
- Unterlassungsklagen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
- Schadenersatzforderungen
- Verwaltungsstrafen
- Reputationsschäden
Checkliste für Unternehmen
So bereiten Sie sich auf die neuen Regeln vor:
- Bestandsaufnahme: Welche Umweltaussagen verwenden Sie derzeit?
- Nachweise sammeln: Können Sie jede Aussage belegen?
- Formulierungen anpassen: Vage Begriffe durch konkrete, belegbare Aussagen ersetzen
- Zukunftsversprechen prüfen: Haben Sie einen konkreten Plan mit Zwischenzielen?
- Siegel überprüfen: Sind Ihre Umweltzeichen von unabhängiger Stelle zertifiziert?
- PFAS-Prüfung: Enthalten Ihre Produkte PFAS? Alternativen suchen!
Falsch: „Unsere Produkte sind klimaneutral.“ (zu vage, Kompensation reicht nicht)
Richtig: „Wir haben unseren CO2-Ausstoß seit 2020 um 40% reduziert und investieren zusätzlich in regionale Aufforstungsprojekte.“
Weitere EU-Regelungen: Green Claims Directive
Die EmpCo-Richtlinie wird durch eine weitere Richtlinie ergänzt – die „Green Claims Directive“. Diese regelt noch spezifischer, wie Umweltaussagen nachgewiesen und kommuniziert werden müssen. Der genaue Zeitplan für diese Richtlinie steht noch nicht fest.
Chancen für Unternehmen
Die neuen Regeln sind nicht nur Einschränkungen – sie bieten auch Chancen:
- Vertrauensbildung: Wer nachweisbar nachhaltig wirtschaftet, kann sich differenzieren
- Wettbewerbsvorteil: Seriöse Unternehmen werden nicht mehr von Greenwashern unterboten
- Planungssicherheit: Einheitliche EU-Regeln ersetzen Flickenteppich
- Innovationsanreiz: Druck auf echte Nachhaltigkeit statt Marketing