Greenwashing-Verbot und PFAS-Verbot 2026 – Neue EU-Regeln für Umweltwerbung in Österreich

„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ – solche Werbeversprechen begegnen uns täglich. Doch ab September 2026 gelten EU-weit strenge Regeln: Wer mit Umweltbegriffen wirbt, muss das künftig beweisen können. Gleichzeitig tritt im Oktober ein Verbot für gefährliche PFAS-Chemikalien in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 27. September 2026 gilt das EU-weite Greenwashing-Verbot
  • Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nur noch mit Nachweis erlaubt
  • CO2-Kompensation allein reicht nicht mehr für „klimaneutral“
  • Ab 10. Oktober 2026: PFAS-Verbot in Textilien, Kosmetik, Verpackungen
  • Unternehmen müssen Umweltaussagen belegen können
  • Bei Verstößen drohen Strafen nach dem UWG

Was ist Greenwashing?

Greenwashing bezeichnet irreführende Umweltaussagen – wenn Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen „grüner“ erscheinen, als sie tatsächlich sind. Typische Beispiele:

  • Ein Produkt wird als „mit Recyclingmaterial hergestellt“ beworben, obwohl nur die Verpackung recycelt ist
  • „Klimaneutral“ durch CO2-Zertifikate, ohne tatsächliche Emissionsreduktion
  • Vage Begriffe wie „umweltschonend“ ohne konkrete Bedeutung
  • Selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung

Die EmpCo-Richtlinie: Was sie regelt

Die EU-Richtlinie 2024/825 – bekannt als „EmpCo-Richtlinie“ (Empowering Consumers for the Green Transition) – setzt dem Greenwashing klare Grenzen:

Datum Was passiert
26. März 2024 Richtlinie in Kraft getreten
27. März 2026 Umsetzung in österreichisches Recht
27. September 2026 Anwendung der neuen Regeln

Diese Umweltaussagen werden verboten

Ab September 2026 sind folgende Aussagen ohne entsprechenden Nachweis unzulässig:

Verbotene Aussage Warum problematisch
„Klimaneutral“ (nur durch Kompensation) Suggeriert neutrale Produktion, obwohl nur CO2-Zertifikate gekauft werden
„Umweltfreundlich“, „öko“, „grün“ Zu vage, keine konkrete Aussage
„Nachhaltig“ (ohne Beleg) Nicht nachprüfbar
„Biologisch abbaubar“ (ohne Kontext) Sagt nichts über Zeitraum und Bedingungen
Selbst erfundene Umweltsiegel Keine unabhängige Zertifizierung
„Recycelt“ (wenn nur Verpackung) Täuschend, weil nur Teilaspekt
Achtung bei „klimaneutral“:
Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ sind künftig per se unzulässig, wenn sie nur auf CO2-Kompensation beruhen. Zulässig sind sie nur, wenn der gesamte Lebenszyklus eines Produkts tatsächlich neutral gestaltet ist – das wird in der Praxis selten der Fall sein.

Was Unternehmen weiterhin dürfen

Die Richtlinie verbietet nicht alle Umweltkommunikation – sie fordert nur Nachweise:

  • Konkrete, belegte Aussagen: „Verpackung aus 100% Recyclingmaterial“ – wenn nachweisbar
  • Information über Klimaengagements: Unternehmen dürfen über Investitionen in Klimaschutzprojekte informieren
  • Anerkannte Umweltzeichen: EU Ecolabel, Blauer Engel, Österreichisches Umweltzeichen
  • Spezifische Aussagen: „Wir haben unseren Energieverbrauch um 30% reduziert“ – mit Belegen

Zukunftsversprechen brauchen konkrete Pläne

Besonders streng werden Zukunftsaussagen reguliert. Wer etwa ankündigt „Wir werden bis 2030 klimaneutral“, muss:

  • Klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen eingehen
  • Einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan vorlegen
  • Messbare und zeitgebundene Zwischenziele definieren
  • Regelmäßige Überprüfung durch externe Sachverständige ermöglichen

PFAS-Verbot ab Oktober 2026

Parallel zum Greenwashing-Verbot tritt am 10. Oktober 2026 ein Verbot für PFAS-haltige Produkte in Kraft:

Was sind PFAS?

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) sind sogenannte „Ewigkeitschemikalien“. Sie reichern sich in Körper und Umwelt an und werden mit Gesundheitsrisiken in Verbindung gebracht, darunter:

  • Hormonstörungen
  • Leberschäden
  • Erhöhtes Krebsrisiko
  • Immunsystemschwächung

Diese Produkte sind betroffen

Produktkategorie Beispiele
Textilien Wasserabweisende Jacken, Outdoor-Kleidung
Lederwaren Imprägnierte Schuhe, Taschen
Verpackungen Beschichtete Lebensmittelverpackungen
Kosmetika Bestimmte wasserfeste Make-ups
Gute Nachricht für Verbraucher:
Durch das PFAS-Verbot werden Produkte sicherer. Achten Sie beim Kauf auf Hersteller, die bereits jetzt auf PFAS-freie Alternativen setzen.

Was bei Verstößen droht

Die neuen Regeln werden in Österreich über das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Bei Verstößen drohen:

  • Unterlassungsklagen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
  • Schadenersatzforderungen
  • Verwaltungsstrafen
  • Reputationsschäden

Checkliste für Unternehmen

So bereiten Sie sich auf die neuen Regeln vor:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Umweltaussagen verwenden Sie derzeit?
  2. Nachweise sammeln: Können Sie jede Aussage belegen?
  3. Formulierungen anpassen: Vage Begriffe durch konkrete, belegbare Aussagen ersetzen
  4. Zukunftsversprechen prüfen: Haben Sie einen konkreten Plan mit Zwischenzielen?
  5. Siegel überprüfen: Sind Ihre Umweltzeichen von unabhängiger Stelle zertifiziert?
  6. PFAS-Prüfung: Enthalten Ihre Produkte PFAS? Alternativen suchen!
Praxis-Beispiel:
Falsch: „Unsere Produkte sind klimaneutral.“ (zu vage, Kompensation reicht nicht)
Richtig: „Wir haben unseren CO2-Ausstoß seit 2020 um 40% reduziert und investieren zusätzlich in regionale Aufforstungsprojekte.“

Weitere EU-Regelungen: Green Claims Directive

Die EmpCo-Richtlinie wird durch eine weitere Richtlinie ergänzt – die „Green Claims Directive“. Diese regelt noch spezifischer, wie Umweltaussagen nachgewiesen und kommuniziert werden müssen. Der genaue Zeitplan für diese Richtlinie steht noch nicht fest.

Chancen für Unternehmen

Die neuen Regeln sind nicht nur Einschränkungen – sie bieten auch Chancen:

  • Vertrauensbildung: Wer nachweisbar nachhaltig wirtschaftet, kann sich differenzieren
  • Wettbewerbsvorteil: Seriöse Unternehmen werden nicht mehr von Greenwashern unterboten
  • Planungssicherheit: Einheitliche EU-Regeln ersetzen Flickenteppich
  • Innovationsanreiz: Druck auf echte Nachhaltigkeit statt Marketing
Fazit: Die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing sind überfällig. Ab September 2026 müssen Umweltaussagen belegbar sein – vage Versprechen und CO2-Kompensations-Marketing werden unzulässig. Für Unternehmen bedeutet das: Wer echte Nachhaltigkeit lebt, kann das künftig glaubwürdig kommunizieren. Wer nur Greenwashing betrieben hat, muss umdenken. Das PFAS-Verbot ab Oktober schützt zusätzlich die Gesundheit der Verbraucher.

Quellen