472 neue Spielautomaten, drei Lizenzen, ein Automat pro 1.200 Einwohner - das Bundesland Salzburg legalisiert Anfang 2026 das sogenannte kleine Glücksspiel. Damit reiht sich Salzburg in die Liste der Bundesländer ein, die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten erlauben. Doch was genau ist das kleine Glücksspiel, wo ist es erlaubt und welche Regeln gelten?
- Das kleine Glücksspiel bezeichnet Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten
- Erlaubt in: Kärnten, Steiermark, Burgenland, Nieder- und Oberösterreich
- Verboten in: Wien, Tirol, Vorarlberg (Salzburg legalisiert 2026)
- Bundesgesetzliche Obergrenze: 1 Automat pro 1.200 Einwohner, max. 3 Lizenzen pro Land
- Automatensalons: 10-50 Geräte, Einzelaufstellung: max. 3 Geräte
- Strengere Spielerschutzauflagen als bei Casinos
Was ist das kleine Glücksspiel?
Der Begriff „kleines Glücksspiel“ bezeichnet umgangssprachlich die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten nach § 5 des Glücksspielgesetzes (GSpG). Im Gegensatz zu den Casinos, die unter Bundeskonzession stehen, können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie diese Form des Automatenspiels erlauben oder verbieten.
Der technische Unterschied zu Casino-Automaten: Bei Landesausspielungen erfolgt die Entscheidung über das Spielergebnis direkt am Gerät selbst (mechanisch oder elektronisch), während bei Video Lottery Terminals (VLT) in Casinos die Entscheidung zentralseitig getroffen wird. Für den Spieler ist dieser Unterschied in der Praxis nicht erkennbar.
Welche Bundesländer erlauben das kleine Glücksspiel?
| Bundesland | Status | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Kärnten | Erlaubt | 3 Konzessionäre aktiv |
| Steiermark | Erlaubt | Automatensalons und Einzelaufstellung |
| Burgenland | Erlaubt | Etablierter Markt |
| Niederösterreich | Erlaubt | Größter Markt nach Einwohnerzahl |
| Oberösterreich | Erlaubt (seit 2010) | Lizenz 2023 ausgelaufen, neu vergeben |
| Salzburg | Legalisierung 2026 | 472 Automaten geplant, 3 Lizenzen |
| Wien | Verboten | Seit 2015 abgeschafft |
| Tirol | Verboten | - |
| Vorarlberg | Verboten | - |
Die Salzburger Legalisierung 2026
Salzburg war lange eines der „Verbotsländer“ beim kleinen Glücksspiel. Die schwarz-blaue Landesregierung unter Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) hat nun eine Kehrtwende vollzogen. Das Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten, danach folgen die Ausschreibung und das Auswahlverfahren für die Lizenzen.
Die wichtigsten Eckdaten für Salzburg
- Drei Lizenzen werden vergeben
- Insgesamt 472 Glücksspielautomaten erlaubt (1 pro 1.200 Einwohner)
- Keine Einzelaufstellungen in Wirtshäusern oder Tankstellen
- Mindestabstand 100 Meter zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Suchtberatungsstellen
- Ab 15 Automaten: mindestens 15 km Abstand zum Casino, 300 m zu anderen Salons
- Umfassendes Spielerschutzkonzept erforderlich
Der grüne Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer kritisiert: „Glücksspielautomaten sind ein wahrer Suchtturbo. Mehr Automaten bedeuten mehr Spielsucht, mehr Begleitkriminalität, mehr zerstörte Familien. Die Kosten für die Gesellschaft übersteigen die zusätzlichen Steuereinnahmen um ein Vielfaches.“
Bundesgesetzliche Rahmenbedingungen
Auch wenn die Bundesländer das kleine Glücksspiel erlauben oder verbieten können, gibt § 5 GSpG strenge Vorgaben:
| Regelung | Vorgabe |
|---|---|
| Maximale Lizenzen pro Bundesland | 3 |
| Automaten-Dichte | Max. 1 pro 1.200 Einwohner |
| Automatensalon | 10-50 Geräte |
| Einzelaufstellung (z.B. Gasthaus) | Max. 3 Geräte |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Registrierungspflicht | Ja, vor dem ersten Spiel |
Spielerschutz bei Landesausspielungen
Die Spielerschutzauflagen beim kleinen Glücksspiel sind teilweise strenger als bei Casinos. Das Glücksspielgesetz schreibt vor:
- Altersprüfung: Strenge Kontrolle, Zutritt erst nach Registrierung ab 18 Jahren
- Spielersperren: Bei begründetem Verdacht auf Gefährdung des Existenzminimums
- Bonitätsprüfung: Einholen von Auskünften bei auffälligem Spielverhalten
- Beratungsgespräche: Verpflichtend bei Verdacht auf problematisches Spielen
- Dokumentationspflicht: Alle Schritte müssen dokumentiert werden
- Geldwäschevorbeugung: Umsetzung der FM-GwG-Vorschriften
Wenn Sie Spielautomaten nutzen möchten, tun Sie das nur in lizenzierten Automatensalons. Dort gelten strenge Spielerschutzauflagen und Sie haben im Problemfall Anlaufstellen. Illegale Automaten bieten keinerlei Schutz und können Strafen für die Betreiber, aber auch Probleme für Sie bedeuten.
Die wichtigsten Konzessionäre
In den „Erlaubnisländern“ teilen sich mehrere Unternehmen den Markt für Landesausspielungen:
- Admiral Casinos & Entertainment AG (Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Steiermark) - Teil der Novomatic-Gruppe
- Excellent Entertainment AG (Burgenland, Oberösterreich)
- PA Entertainment & Automaten AG (Oberösterreich, Steiermark)
- Amatic Entertainment AG (Niederösterreich, Kärnten)
- Fair Games GmbH (Kärnten)
- PG Enterprise AG (Steiermark)
Interessant: Der Branchenriese Novomatic hat 2020 angekündigt, sich nicht mehr um neue Lizenzen für das kleine Glücksspiel zu bewerben und den Fokus auf internationale Märkte zu legen. Die bestehenden Lizenzen laufen nach und nach aus.
Illegales Glücksspiel: Das Problem der Verbotsländer
In den Bundesländern ohne legales kleines Glücksspiel floriert oft der Schwarzmarkt. Das Bundesland Salzburg war hier besonders betroffen: Über 40% der bundesweiten Strafen für illegales Glücksspiel entfielen auf Salzburg. Ein Argument für die Legalisierung: Wenn man den Markt reguliert, nimmt man den illegalen Anbietern die Geschäftsgrundlage.
Die Erfahrung aus Oberösterreich zeigt: Nach der Legalisierung 2010 hat sich die Zahl der illegalen Automaten deutlich reduziert. Die lizenzierten Betreiber haben ein Eigeninteresse daran, illegale Konkurrenz zu melden.
Steuerliche Aspekte
Die Länder erheben auf Landesausspielungen eine Glücksspielautomatenabgabe. Das Land Salzburg rechnet mit Einnahmen von rund 1,5 Millionen Euro jährlich - deutlich weniger als die ursprünglich erhofften fünf bis neun Millionen Euro.
Glücksspiel kann süchtig machen. Spielen Sie nur mit Geld, das Sie verlieren können. Bei Problemen wenden Sie sich an die Spielsuchthilfe (spielsuchthilfe.at) oder die Telefonseelsorge (142).