Pendlerpauschale und Pendlerrechner 2017 in Österreich – mit Rechner und Erklärung

Eine lange Anfahrt zur täglichen Arbeit kann schnell zu einer großen physischen Belastung werden. Die anderen Verkehrsteilnehmer auf der Straße treiben einen zum Wahnsinn und die Züge kommen regelmäßig zu spät. Zumindest ein finanzieller Bonus kann diesem Frust ein wenig entgegen wirken: das Pendlerpauschale. Diese Pauschale, die im gesetzlichen Sprachgebrauch als dinglich (das) bezeichnet wird, vermindert die Steuerlast der Arbeitnehmer. So bleibt mehr vom Bruttogehalt später netto über. Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen rund um die Pendlerpauschale, damit hier niemand Geld an den Staat verschenkt.

Der Pendlerrechner für 2017

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[su_note]Hinweis: Die Pendlerpauschale geht noch über den Verkehrsabsetzbetrag hinaus, der ohnehin automatisch bei der ANV abgezogen wird und alle Ausgaben berücksichtigen soll, die vom Arbeitgeber veranlasst wurden.[/su_note]

Wann steht einem Arbeitnehmer die Pendlerpauschale zu?

Drei unterschiedliche Kriterien bestimmen darüber, ob eine Pendlerpauschale in die Arbeitnehmerveranlagung eingerechnet wird:

  • Wie groß ist die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz?
  • Welche Verkehrsmittel sind zumutbar?
  • In welchem Zeitraum wird gependelt?

Selbstverständlich wird keine Pendlerpauschale gewährt, wenn sich das Büro direkt neben der eigenen Wohnung oder dem Haus befindet. Aus diesem Grund muss eine bestimmte Entfernung nachgewiesen werden, damit diese steuerlicher Begünstigung gilt. Außerdem wird die Höhe der Pendlerpauschale und des Pendeleuros durch diese Entfernung berechnet. Doch bevor wir uns genauen Fragen der Distanz widmen, muss zuerst die zweite, zugehörige Frage beantwortet werden.

pendler

Auf der einen Seite gibt es die kleine Pendlerpauschale für alle Arbeitnehmer, welche ganz normal öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. Bei dieser Personengruppe wird die Strecke über den Weg zwischen den Haltestellen und eventuelle Gehwege berechnet. Da öffentliche Verkehrsmittel meist Umwege fahren und Wartezeiten zu beachten sind, muss hier eine Mindestentfernung von 20 Kilometern nachgewiesen werden, um in die unterste Tarifstufe zu fallen.

Die große Pauschale wird hingegen gewährt, wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln dem Arbeitnehmer nicht zumutbar ist. Dies ist beispielsweise bei einem Behinderungsgrad von 80 % der Fall (siehe genaues Mindestmaß weiter unten). Bei diesen Personen wir der kürzeste Weg mittels Auto, sprich über das Straßenverkehrsnetz, herangezogen. Die Entfernung muss in diesen Fällen mindestens 2 Kilometer betragen.

[su_note]Hinweis: Entsprechende Angaben zur Benutzung von Verkehrsmitteln finden sich im jeweiligen Behindertenausweis.[/su_note]

Hinzu kommt noch die Frage bezüglich des zeitlichen Aufwandes. Wenn an einem einzigen Tag im Jahr gependelt wird, dann begründet dies keinesfalls den Anspruch auf eine Pendlerpauschale. Der Gesetzgeber sieht mindestens 11 Tage im Monat vor, damit dieser steuerliche Bonus tatsächlich gültig ist.

Wie wirkt sich die Pendlerpauschale in Österreich aus?

Bevor wir uns der genauen Höhe der Pendlerpauschale zuwenden, muss klar gestellt sein, wie dieser Bonus steuermindernd wirkt. Im Gegensatz zum Pendeleuro wird die Pauschale nämlich auf die Steuerbemessungsgrundlage angewendet. Sprich bevor die Steuern bemessen werden, wird der jeweilige Betrag abgezogen. Dies hat den Vorteil, dass das Rutschen in eine niedrigere Steuerklasse möglich ist. Der Nachteil ist hingegen, dass die Pendlerpauschale dann nur anteilig auf die Gesamtsteuerlast wirkt. Befindet man sich beispielsweise in der Klasse zwischen 11.000 und 18.000 Euro, so werden 25 Prozent abgezogen. Doch was ist im Vergleich dazu der Pendeleuro?

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Welchen Vorteil bietet der Pendeleuro bzw. Pendlereuro?

Dieser neue Zusatz gilt seit dem 1. Jänner 2013. Sobald alle Anforderungen, welche oben beschrieben wurden, erfüllt sind, steht dem jeweiligen Arbeitnehmer auch der Pendeleuro zu. Dieser errechnet sich besonders simpel. Die Anzahl der festgestellten Kilometer bis zum Arbeitsplatz wird einfach verdoppelt und in Euro umgewandelt. Dieses Ergebnis wird dann direkt von der Steuerlast subtrahiert. Also nicht von der Bemessungsgrundlage, sondern vom fertigen Steuerergebnis. So wird zwar nicht die Progressionsstufe beeinflusst, aber das eigentliche Steueraufkommen viel wirksamer reduziert.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2017?

Wie bereits erwähnt, orientiert sich die genaue Höhe an der gemessenen Distanz.
Zuerst werfen wir einen Blick auf die kleine Pauschale:
(Daten für das Jahr 2017)

  • zwischen 20 und 40 Kilometer gibt es 696,00 Euro jährlich
  • zwischen 40 und 60 Kilometer gibt es 1.356,00 Euro jährlich
  • ab 60 Kilometer gibt es 2.016 Euro jährlich

Bei der großen Pauschale sieht die Unterteilung hingegen folgendermaßen aus:
(Daten für das Jahr 2017)

  • zwischen 2 und 20 Kilometer gibt es 372,00 Euro jährlich
  • zwischen 20 und 40 Kilometer gibt es 1.476,00 Euro jährlich
  • zwischen 40 und 60 Kilometer gibt es 2.568,00 Euro jährlich
  • ab 60 Kilometer gibt es 3.672,00 Euro jährlich

[su_note]Hinweis: Diese Zahlen können sich selbstverständlich über die Zeit hinweg ändern, da das Finanzministerium die Beträge immer wieder an die Inflation anpasst.[/su_note]

[su_note note_color=“#e05e50″ radius=“5″]Tipp: Vielerorts wird ein Pendlerrechner geboten. Wenn alles Voraussetzungen stimmen und die Distanz zur Arbeitsstätte bekannt ist, dann lässt sich damit sehr verlässlich die Pauschale berechnen.[/su_note]

Wann ist die große Pauschale zulässig?

Wer diese Zahlen vergleicht, fragt sich bestimmt, wie er in die große Pauschale rutschen kann. Eine Ursache für diese Kategorisierung haben wir bereits genannt. Eine körperliche Einschränkung kann zur Inanspruchnahme der großen Pendlerpauschale führen. Das genaue Mindestmaß der Gehbehinderung muss 50 Prozent betragen. Aber noch andere Gründe können für diese vorteilhafte Einstufung sorgen.

Wenn in dem Gebiet nicht ausreichend öffentliche Verkehrsmittel existieren, dann trifft die große Pauschale zu. Die genaue Bestimmung besagt, dass mindestens die Hälfte der Strecke durch öffentliche Verkehrsmittel abgedeckt ist, damit das Netz als zureichend bezeichnet werden kann. Außerdem muss die Wegstrecke in weniger als 120 Minuten zu bewältigen sein.

Sofern die Distanz mittels öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 60 Minuten beträgt, wird die Form der Berechnung verändert. In diesen Sonderfällen wird die zumutbare Höchstdauer eigens errechnet. Dazu wird die Untergrenze von 60 einfach um die Zahl der Kilometer erhöht. Ein Kilometer darf einem Zeitaufwand von einer Minute entsprechen. Bei 30 Kilometer Strecke darf die Höchstdauer demnach 90 Minuten dauern. Schafft es der Pendler unter dieser Grenze, bleibt er in der kleinen Pauschale. Anderenfalls rutscht er hoch und kommt in den Genuss von mehr Pendlerpauschale.

Quellen:

https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/pendlerpauschale/pendlerpauschale-allgemein.html

https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/

https://finanzierung.or.at/pendlerpauschale/