Überstunden-Freibetrag 2026 – Bis zu 170 Euro steuerfrei

Ab 1. Jänner 2026 gilt ein neuer steuerfreier Freibetrag für Überstundenzuschläge: Bis zu 170 Euro pro Monat für maximal 15 Überstunden bleiben steuerfrei. Zusätzlich wird die Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit gesetzlich klargestellt – hier bleiben bis zu 400 Euro pro Monat steuerfrei. Rund zwei Drittel aller Beschäftigten in Österreich leisten regelmäßig Überstunden und profitieren von dieser Regelung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuer Freibetrag ab 2026: 170 Euro für bis zu 15 Überstunden monatlich steuerfrei
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: bis zu 400 Euro monatlich steuerfrei
  • Bisherige befristete Regelung (200 Euro für 18 Überstunden) läuft Ende 2025 aus
  • Nur der Zuschlag ist steuerfrei, nicht die Grundstunde
  • Gilt für alle Arbeitnehmer mit Überstundenzuschlägen
  • Automatische Berücksichtigung in der Lohnverrechnung

Die Entwicklung der Überstunden-Steuerbefreiung

Die steuerliche Begünstigung von Überstunden hat in den letzten Jahren mehrere Änderungen erfahren. Ein Überblick:

Zeitraum Max. Überstunden Max. Freibetrag
Bis 2023 10 Überstunden 86 €
2024 – 2025 (befristet) 18 Überstunden 200 €
Ursprünglich geplant für 2026 10 Überstunden 120 €
Neu ab 2026 15 Überstunden 170 €

Die Regierung hat sich nach intensiven Verhandlungen auf die neue Regelung geeinigt. Ursprünglich war für 2026 ein Rückfall auf nur 120 Euro für 10 Überstunden geplant – das konnte abgewendet werden.

Was genau ist steuerfrei?

Wichtig zu verstehen: Nur der Überstundenzuschlag ist steuerfrei, nicht die gesamte Überstunde. Der Zuschlag beträgt je nach Kollektivvertrag und Arbeitszeit typischerweise 50% (Normalüberstunden) oder 100% (Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden) des Grundstundenlohns.

Praxis-Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit 20 Euro Brutto-Stundenlohn leistet 10 Überstunden mit 50% Zuschlag.

Berechnung:
– Grundstunde: 10 × 20 € = 200 € (voll steuerpflichtig)
– Zuschlag 50%: 10 × 10 € = 100 € (steuerfrei bis 170 €)
– Ergebnis: 100 € vom Zuschlag bleiben steuerfrei

Sonn- und Feiertagsarbeit: Steuerfreiheit gesetzlich gesichert

Eine wichtige Neuerung betrifft die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichts war die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts in Frage gestellt worden. Die Regierung hat nun gesetzlich klargestellt:

  • Feiertagsarbeitsentgelt: bis zu 400 Euro monatlich steuerfrei
  • Rückwirkende Geltung: Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Jänner 2026 beschlossen
  • Rechtssicherheit: Arbeitgeber können die Steuerfreiheit in der Lohnverrechnung anwenden
Hinweis für Arbeitgeber:
Die gesetzliche Klarstellung erfolgt im Jänner 2026 rückwirkend. Für die Monate bis zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware ist eine Aufrollung gemäß § 77 Abs. 3 EStG vorgesehen. Diese muss spätestens bis Ende Mai 2026 durchgeführt werden.

Wer profitiert besonders?

Die neue Regelung entlastet vor allem Arbeitnehmer in Branchen mit regelmäßiger Mehrarbeit:

  • Gesundheits- und Pflegebereich: Schichtdienste, Nachtarbeit, Wochenenddienste
  • Tourismus und Gastronomie: Saisonale Mehrarbeit, Feiertagsarbeit
  • Produktion und Industrie: Schichtbetrieb, Produktionsspitzen
  • Handel: Samstagsarbeit, verlängerte Öffnungszeiten
  • Transport und Logistik: Nacht- und Wochenendschichten
  • Sicherheitsdienste: Durchgehender Betrieb

Berechnung der Steuerersparnis

Grenzsteuersatz Max. Steuerersparnis (170 € Zuschlag)
20% 34 € pro Monat = 408 € pro Jahr
30% 51 € pro Monat = 612 € pro Jahr
40% 68 € pro Monat = 816 € pro Jahr
48% 82 € pro Monat = 979 € pro Jahr

Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Für Arbeitnehmer gilt: Die steuerfreie Behandlung der Überstundenzuschläge erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung. Sie müssen nichts extra beantragen.

Achten Sie jedoch auf folgende Punkte:

  • Gehaltszettel prüfen: Kontrollieren Sie, ob Überstundenzuschläge korrekt als steuerfrei ausgewiesen sind
  • All-In-Verträge: Bei All-In-Verträgen sind Überstunden oft pauschal abgegolten – hier gibt es keinen separaten Zuschlag
  • Dokumentation: Bei der Arbeitnehmerveranlagung werden die steuerfreien Bezüge automatisch berücksichtigt

Ausblick: Weitere Begünstigungen ab 2027?

Im Regierungsprogramm ist eine weitere steuerliche Begünstigung von Überstunden und Zuschlägen ab 2027 vorgesehen – allerdings unter Budgetvorbehalt. Ob und in welcher Form diese kommt, hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom individuellen Fall ab. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder die Arbeiterkammer.
Fazit: Der neue Überstunden-Freibetrag 2026 bringt für Millionen Beschäftigte in Österreich eine spürbare Entlastung. Mit bis zu 170 Euro steuerfreiem Überstundenzuschlag pro Monat und der gesicherten Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagsarbeit lohnt sich Mehrarbeit wieder mehr. Besonders Beschäftigte in Schichtbetrieben, im Gesundheitswesen und im Tourismus profitieren von der Neuregelung.

Quellen