Ab 8. Juni 2026 können Arbeitnehmer in Österreich erstmals die neue Weiterbildungsbeihilfe beim AMS beantragen. Mit einem Budget von nur 150 Millionen Euro jährlich - statt bisher 512 Millionen Euro für die Bildungskarenz - wird der Zugang deutlich eingeschränkt. Wer sich beruflich weiterbilden möchte, sollte die neuen Regeln genau kennen.
- Antragstellung beim AMS voraussichtlich ab 8. Juni 2026 möglich
- Kein Rechtsanspruch mehr - AMS entscheidet über Arbeitsmarktrelevanz
- Mindestens 12 Monate Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber erforderlich
- Mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung (16 bei Betreuungspflichten)
- Beihilfe zwischen 1.212 und 2.038 Euro monatlich je nach Einkommen
- Verpflichtende Bildungsberatung beim AMS vor Antragstellung
- Arbeitgeber müssen sich ab 3.465 Euro Brutto mit 15% beteiligen
Was ist die Weiterbildungszeit?
Die Weiterbildungszeit ersetzt die bisherige Bildungskarenz, die mit 31. März 2025 ausgelaufen ist. Anders als beim Vorgängermodell gibt es keinen automatischen Rechtsanspruch mehr auf die finanzielle Unterstützung. Das AMS prüft jeden Antrag einzeln auf seine arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit.
Das Ziel der Regierung: Die Weiterbildungszeit soll gezielter Menschen mit geringerer Qualifikation beim beruflichen Aufstieg unterstützen. Wer sich in einem Mangelberuf qualifizieren möchte, hat bessere Chancen auf Förderung.
Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit 2026
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Beschäftigungsdauer | Mind. 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber (Saisonbetriebe: 3 Monate) |
| Weiterbildungsumfang | Mind. 20 Wochenstunden (16 bei Kindern unter 7 Jahren) |
| Studium ECTS | 20 ECTS pro Semester (16 bei Betreuungspflichten) |
| Format der Weiterbildung | Nur Seminare in Präsenz oder Live-Online |
| Bildungsberatung | Verpflichtend beim AMS vor Antragstellung |
| Bei Master/Diplom | Zusätzlich mind. 4 Jahre vorherige Beschäftigungszeit |
Ein direkter Wechsel von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit ist nicht mehr möglich. Zwischen dem Ende der Elternkarenz und dem Beginn der Weiterbildungszeit müssen mindestens 26 Wochen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber liegen.
Höhe der Weiterbildungsbeihilfe
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Der Mindestbetrag liegt bei 41,49 Euro pro Tag (ca. 1.212 Euro monatlich), der Höchstbetrag bei 67,94 Euro pro Tag (ca. 2.038 Euro monatlich). Diese Beträge werden ab 2026 jährlich valorisiert.
Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage (3.465 Euro brutto 2026) muss sich der Arbeitgeber mit 15% an der Beihilfe beteiligen. In diesem Fall reduziert sich die AMS-Beihilfe entsprechend. Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, ob diese Beteiligung möglich ist.
Der größte Unterschied zur alten Bildungskarenz
Der fundamentale Unterschied: Das AMS kann Anträge ablehnen, selbst wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind - etwa wenn das Förderbudget bereits ausgeschöpft ist. Bei der alten Bildungskarenz gab es einen Rechtsanspruch auf das Weiterbildungsgeld, sobald die Kriterien erfüllt waren.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Weiterbildungsbeihilfe ist keine Leistung der Arbeitslosenversicherung mehr, sondern eine Förderung. Das bedeutet auch, dass gegen eine Ablehnung keine rechtlichen Mittel zur Verfügung stehen.
So stellen Sie den Antrag
Die Antragstellung folgt einem klar definierten Prozess:
1. Bildungsberatung beim AMS: Bei einem Einkommen unter 3.465 Euro brutto ist eine verpflichtende Beratung im BerufsInfoZentrum des AMS erforderlich.
2. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber: Sie benötigen eine schriftliche Vereinbarung über die Weiterbildungszeit. Diese wird erst wirksam, wenn das AMS den Antrag bewilligt.
3. Antrag beim AMS: Maximal 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung möglich. Das AMS prüft die Arbeitsmarktrelevanz Ihrer Weiterbildung.
4. Bescheid abwarten: Erst nach positiver Entscheidung des AMS kann die Weiterbildungszeit beginnen.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden nur Aus- und Weiterbildungen, die vom AMS als arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar eingestuft werden. Besonders gute Chancen haben Qualifizierungen in Bereichen mit Fachkräftemangel.
Auch Fernstudien und MBA-Studiengänge können gefördert werden, sofern sie die ECTS-Anforderungen erfüllen und als Live-Online-Veranstaltungen abgehalten werden.
Teilnahmebestätigungen sind verpflichtend. Wer die Nachweise nicht erbringt, muss die Förderung zurückzahlen. Das AMS kann auch während der Weiterbildungszeit Kontrollen durchführen.
Kritik an der Neuregelung
Der ÖGB und die Arbeiterkammer kritisieren mehrere Punkte der neuen Regelung:
Das Budget wurde von 512 Millionen auf 150 Millionen Euro pro Jahr gekürzt. Der Mindestbetrag von 1.212 Euro monatlich liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze. Die Grenze für die Arbeitgeberbeteiligung bei 3.465 Euro brutto ist nach Ansicht der Kritiker zu niedrig angesetzt.
Auch die Voraussetzung von 12 Monaten Beschäftigung wird als Hürde für prekär Beschäftigte und Jobwechsler gesehen.
Weiterbildungsteilzeit als Alternative
Neben der Vollzeit-Weiterbildungszeit gibt es auch die Möglichkeit der Weiterbildungsteilzeit. Hier wird die Arbeitszeit um mindestens 25% und maximal 50% reduziert. Die reduzierte Arbeitszeit darf 10 Wochenstunden nicht unterschreiten, die Weiterbildung muss mindestens 10 Wochenstunden umfassen.
Vorteil: Weder eine Bildungsberatung noch eine Arbeitgeberbeteiligung sind bei der Weiterbildungsteilzeit erforderlich.