Rund 25% der österreichischen Arbeitnehmer haben einen All-In Vertrag – Tendenz steigend. Besonders in Führungspositionen, IT, Consulting und im Management sind diese Vertragsmodelle weit verbreitet. Doch was bedeutet „All-In“ genau, und welche Rechte haben Arbeitnehmer trotz Pauschalgehalt?
- All-In bedeutet: Gesamtgehalt inkludiert Normalarbeitszeit plus Überstunden/Mehrarbeit
- Kollektivvertragliches Mindestgehalt muss eingehalten werden
- Seit 2016 Pflicht: Grundgehalt muss im Vertrag ausgewiesen sein
- Jährliche Deckungsprüfung durch Arbeitgeber erforderlich
- Arbeitszeitgrenzen: max. 12 Stunden/Tag, 60 Stunden/Woche
- Weniger Überstunden = kein Gehaltsabzug; mehr Überstunden = Nachzahlung
Was ist ein All-In Vertrag?
Ein All-In Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der ein Gesamtentgelt vereinbart wird, das neben der Normalarbeitszeit auch Überstunden, Mehrarbeit und teilweise weitere Leistungen (z.B. Wochenend- oder Feiertagsdienste) pauschal abdeckt.
Der Unterschied zur „echten“ Überstundenpauschale: Bei der Überstundenpauschale wird ein konkreter Betrag für eine bestimmte Anzahl an Überstunden ausgewiesen. Beim All-In Vertrag ist nur das Gesamtgehalt angegeben – die Anzahl der abgedeckten Überstunden muss erst errechnet werden.
Gesetzliche Grundlagen und Schutzbestimmungen
| Regelung | Details |
|---|---|
| Kollektivvertrag | Mindestgehalt darf niemals unterschritten werden |
| Grundgehalt-Ausweis | Seit 1.1.2016 Pflicht im Dienstzettel/Arbeitsvertrag |
| Tagesarbeitszeit | Maximum 12 Stunden (seit AZG-Novelle 2018) |
| Wochenarbeitszeit | Maximum 60 Stunden |
| Deckungsprüfung | Jährliche Überprüfung durch Arbeitgeber |
| Ablehnungsrecht | Ab der 11. Tagesstunde können Überstunden abgelehnt werden |
Die Deckungsprüfung – Ihr Schutz vor Unterentlohnung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jährlich eine Deckungsprüfung durchzuführen. Diese stellt fest, ob das All-In Gehalt die tatsächlich geleisteten Überstunden inklusive aller Zuschläge abdeckt.
So funktioniert die Deckungsprüfung:
- Ermittlung des kollektivvertraglichen Grundgehalts
- Berechnung der monatlichen Überzahlung (All-In Gehalt minus KV-Mindestgehalt)
- Ermittlung, wie viele Überstunden damit abgedeckt sind
- Vergleich mit den tatsächlich geleisteten Überstunden
Führen Sie eigene Arbeitszeitaufzeichnungen! Notieren Sie täglich Beginn, Ende und Pausen. So können Sie bei der Deckungsprüfung nachweisen, wie viele Stunden Sie tatsächlich gearbeitet haben. Der Brutto-Netto-Rechner hilft bei der Orientierung.
Beispielrechnung: All-In vs. normale Überstundenabrechnung
| Position | All-In Vertrag | Normale Abrechnung |
|---|---|---|
| Grundgehalt (40h) | 3.000 € (inkl. im All-In) | 3.000 € |
| All-In Gehalt | 3.800 € | – |
| Überzahlung für ÜS | 800 € | – |
| 10 Überstunden/Monat | Durch 800 € gedeckt | ca. 290 € extra |
| 20 Überstunden/Monat | Unterdeckung möglich! | ca. 580 € extra |
Wenn Sie regelmäßig deutlich mehr Überstunden leisten als durch die Pauschale gedeckt, steht Ihnen eine Nachzahlung zu. Ergibt die Deckungsprüfung eine Unterdeckung, muss der Arbeitgeber die Differenz nachzahlen – in Geld oder Zeitausgleich (Ihre Wahl).
Die AZG-Novelle 2018 und ihre Auswirkungen
Die Arbeitszeitgesetz-Novelle 2018 hat die zulässigen Höchstarbeitszeiten erweitert. Dies hat Auswirkungen auf bestehende All-In Vereinbarungen:
Verträge VOR dem 1.9.2018: Wenn der Vertrag explizit nur Überstunden bis zur 10. Tagesstunde bzw. 50. Wochenstunde abdeckt, gilt dies weiterhin. Überstunden darüber hinaus müssen extra vergütet werden.
Verträge AB dem 1.9.2018: Das All-In Gehalt kann bis zu 12 Tagesstunden und 60 Wochenstunden abdecken. Aber: Ab der 11. Tagesstunde haben Arbeitnehmer das Recht, Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Vor- und Nachteile des All-In Vertrags
Vorteile für Arbeitnehmer:
- Höheres Gesamtgehalt als KV-Minimum
- Gehalt bleibt gleich, auch wenn weniger Überstunden anfallen
- Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) werden vom Gesamtgehalt berechnet
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand auf Basis des vollen All-In Gehalts
Nachteile für Arbeitnehmer:
- Weniger Transparenz über den tatsächlichen Stundenlohn
- Gefahr der „unbezahlten“ Mehrarbeit bei hohem Arbeitsaufkommen
- Regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit erforderlich
Häufige Fragen zum All-In Vertrag
Muss ich Minusstunden aufholen?
Nein! Sie schulden nur die Bereitschaft zur Überstundenleistung. Wenn Sie weniger arbeiten als die Normalarbeitszeit (z.B. 40 Stunden), entstehen zwar Minusstunden – aber wenn Sie die 40 Stunden erreichen und weniger Überstunden machen als geplant, wird das Gehalt nicht gekürzt.
Gilt Gleitzeit auch bei All-In?
Ja! Wenn es im Betrieb eine Gleitzeitvereinbarung gibt und All-In Bezieher nicht explizit ausgenommen sind, können auch sie Zeitausgleich nehmen.
Was passiert bei Kündigung?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss die finale Deckungsprüfung erfolgen. Nicht abgegoltene Überstunden sind nachzuzahlen.
Tipps für Arbeitnehmer mit All-In Vertrag
- Vertrag genau lesen: Prüfen Sie, ob das Grundgehalt ausgewiesen ist
- KV-Gehalt kennen: Informieren Sie sich über Ihr kollektivvertragliches Mindestgehalt
- Arbeitszeit dokumentieren: Führen Sie eigene Aufzeichnungen
- Deckungsprüfung einfordern: Sie haben Anspruch auf Information über das Ergebnis
- Verhandeln: Beim Jobeinstieg können Aufwandsentschädigungen (Kilometergeld, Taggeld) separat vereinbart werden
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Arbeitsvertrag wenden Sie sich an die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft. Die GPA bietet einen kostenlosen All-In-Rechner an, mit dem Sie prüfen können, ob Ihr Gehalt angemessen ist.