Die neue Arzneimittelkostenobergrenze entlastet ab 1. Jänner 2026 Millionen Menschen in Österreich spürbar. Wer chronisch krank ist oder regelmäßig viele Medikamente benötigt, kann sich künftig mehrere hundert Euro pro Jahr ersparen. Die wichtigste Neuerung: Auch günstige Medikamente unter der Rezeptgebühr von 7,55 Euro werden nun mitgezählt.
- Maximal 2% des Jahresnettoeinkommens für Medikamente (wird schrittweise auf 1,5% gesenkt)
- Auch Medikamente unter 7,55 Euro werden ab 2026 zur Obergrenze mitgezählt
- Rezeptgebühr bleibt 2026 bei 7,55 Euro eingefroren (keine Erhöhung)
- Automatische Berechnung über Rezeptgebührenkonto der Sozialversicherung
- Nach Erreichen der Obergrenze: Rest des Jahres keine Rezeptgebühren mehr
- Besonders Pensionisten und chronisch Kranke profitieren stark
Was ändert sich ab 2026?
Die bisherige Rezeptgebührenobergrenze wird zur neuen Arzneimittelkostenobergrenze umgewandelt. Der entscheidende Unterschied: Bisher wurden nur die tatsächlich bezahlten Rezeptgebühren (jeweils 7,55 Euro pro Packung) auf die Obergrenze angerechnet. Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, fielen komplett durch das Raster.
Ab 2026 zählen alle verordneten und erstattungsfähigen Arzneimittel zur Obergrenze - auch jene, deren Preis unter 7,55 Euro liegt. Das bedeutet in der Praxis: Die Obergrenze wird schneller erreicht, und Betroffene zahlen früher im Jahr keine Rezeptgebühren mehr.
So funktioniert die Berechnung
| Nettoeinkommen pro Monat | Jahresobergrenze (2%) | Anzahl Rezeptgebühren bis Befreiung |
|---|---|---|
| 1.300 € (Mindestpension) | 312 € | ca. 41 Rezepte |
| 1.500 € | 360 € | ca. 48 Rezepte |
| 2.000 € | 480 € | ca. 64 Rezepte |
| 2.500 € | 600 € | ca. 79 Rezepte |
| 3.000 € | 720 € | ca. 95 Rezepte |
Maria H. ist Pensionistin mit 1.300 Euro netto monatlich (15.600 Euro jährlich). Ihre Obergrenze liegt bei 312 Euro (2% von 15.600). Mit der neuen Regelung werden auch ihre günstigen Blutdruckmedikamente (4,50 Euro pro Packung) mitgezählt. Sie erreicht ihre Obergrenze damit bereits nach etwa 41 Rezepten - und zahlt den Rest des Jahres keine Rezeptgebühren mehr.
Mindestobergrenze beachten
Unabhängig vom Einkommen müssen mindestens 41 Rezeptgebühren zu je 7,55 Euro bezahlt werden, bevor die Deckelung greift. Das entspricht einer Mindestobergrenze von rund 310 Euro. Erst danach springt die prozentuale Berechnung ein.
Für Personen mit sehr niedrigem Einkommen gibt es zusätzlich die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung von der Rezeptgebühr - hier gelten andere Einkommensgrenzen.
Wer ist automatisch von der Rezeptgebühr befreit?
Bestimmte Personengruppen müssen gar keine Rezeptgebühren zahlen:
| Personengruppe | Einkommensgrenze 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende | 1.308,39 € netto/Monat |
| Ehepaare/Lebensgemeinschaften | 2.064,12 € netto/Monat |
| Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf | 1.504,65 € netto/Monat |
| Ehepaare mit erhöhtem Medikamentenbedarf | 2.373,74 € netto/Monat |
Zusätzlich befreit sind Bezieher von Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Zivildiener und Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (für die entsprechenden Medikamente).
Das Rezeptgebührenkonto
Die Sozialversicherung führt automatisch ein sogenanntes Heilmittelkostenkonto für jeden Versicherten. Dieses Konto registriert alle bezahlten Rezeptgebühren und - neu ab 2026 - auch die Kosten aller verordneten Medikamente unter der Rezeptgebühr.
Die Abrechnung der Apotheken erfolgt erst monatlich im Nachhinein. Daher kann es zu Verzögerungen von 6-8 Wochen kommen, bis die Befreiung aktiv wird. Zu viel bezahlte Rezeptgebühren werden automatisch als Guthaben ins nächste Jahr übertragen.
Schrittweise Senkung der Obergrenze geplant
Die Regierung hat beschlossen, die Arzneimittelkostenobergrenze schrittweise von 2% auf 1,5% des Jahresnettoeinkommens zu senken. Der genaue Zeitplan:
- 2026: 2% des Jahresnettoeinkommens
- 2027: Absenkung beginnt
- Ziel: 1,5% des Jahresnettoeinkommens
Diese weitere Absenkung wird besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen und geringem Einkommen entlasten, die oft viele verschiedene Medikamente benötigen.
Rezeptgebühr 2026 eingefroren
Eine weitere gute Nachricht: Die Rezeptgebühr wird 2026 nicht erhöht und bleibt bei 7,55 Euro pro Packung. In den Vorjahren wurde die Rezeptgebühr regelmäßig an die Inflation angepasst - diese Erhöhung entfällt für 2026 komplett.
Was muss ich tun?
Die gute Nachricht: Als Versicherter müssen Sie nichts aktiv unternehmen. Die Berechnung erfolgt vollautomatisch durch die Sozialversicherung. Sobald die Obergrenze erreicht ist, wird die Befreiung beim Stecken der e-card in der Arztpraxis oder Apotheke automatisch angezeigt.
Hat sich Ihr Einkommen im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringert (z.B. durch Pensionsantritt oder Arbeitslosigkeit)? Dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens stellen. So profitieren Sie schneller von der niedrigeren Obergrenze.
Datenschutz gewährleistet
Weder Ärzte noch Apotheker sehen, warum Sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Sie erfahren lediglich, dass eine Befreiung vorliegt. Ihr Einkommen, die Höhe Ihrer bisherigen Medikamentenkosten und Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Fragen zur Rezeptgebührenbefreiung wenden Sie sich an die SV-Serviceline unter 050 124 3360 oder Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger.