Nur etwa 25% der österreichischen Arbeitnehmer profitieren bereits von einer betrieblichen Altersvorsorge mit lebenslanger Zusatzpension. Dabei bietet die „zweite Säule“ des Pensionssystems attraktive Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und wird angesichts der Pensionslücke immer wichtiger.
- Drei-Säulen-Modell: Gesetzliche Pension + Betriebliche Vorsorge + Private Vorsorge
- Zukunftssicherung: 300 € jährlich steuerfrei vom Arbeitgeber
- Pensionskasse: Arbeitgeberbeiträge sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei
- Abfertigung NEU: 1,53% des Bruttogehalts verpflichtend in BV-Kasse
- Eigenbeiträge Arbeitnehmer: Bis 1.000 € jährlich staatlich gefördert
- Unverfallbarkeitsfrist: Maximal 3 Jahre bei Pensionskasse
Das österreichische Drei-Säulen-Modell
Die Altersvorsorge in Österreich ruht auf drei Säulen:
| Säule | Art | Finanzierung |
|---|---|---|
| 1. Säule | Gesetzliche Pension | Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung |
| 2. Säule | Betriebliche Altersvorsorge | Arbeitgeber (+ optional Arbeitnehmer) |
| 3. Säule | Private Vorsorge | Eigenverantwortung des Einzelnen |
Das Betriebspensionsgesetz (BPG) regelt seit 1990 die arbeitsrechtlichen Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge. Die Umsetzung kann über verschiedene Modelle erfolgen.
Die wichtigsten Modelle der betrieblichen Altersvorsorge
1. Zukunftssicherung (§ 3/1/15a EStG)
Das einfachste und am weitesten verbreitete Modell: Arbeitgeber können bis zu 300 € pro Jahr und Mitarbeiter völlig steuerfrei in eine Vorsorgelösung (z.B. Lebensversicherung) einzahlen. Diese Beiträge sind frei von:
- Lohnsteuer
- Sozialversicherungsbeiträgen
- Lohnnebenkosten
Varianten:
- Als Gehaltserhöhung: Der Arbeitgeber zahlt 300 € zusätzlich
- Als Bezugsumwandlung: 300 € werden vom Bruttogehalt abgezogen und steuerfrei angelegt
Bei der Zukunftssicherung als Gehaltserhöhung sparen Sie als Arbeitnehmer je nach Steuerprogression bis zu 50% der Prämie. Aus 25 € monatlichem Bruttoaufwand für den Arbeitgeber werden 25 € netto in Ihrer Vorsorge – ohne Abzüge!
2. Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine überbetriebliche Einrichtung, in die der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge für seine Mitarbeiter einzahlt. Die Beiträge werden am Kapitalmarkt veranlagt und ergeben später eine lebenslange Zusatzpension.
| Aspekt | Arbeitgeberbeiträge | Arbeitnehmerbeiträge |
|---|---|---|
| Steuerbehandlung Einzahlung | Steuerfrei | Bis 1.000 € gefördert (4,25-6,75%) |
| Sozialversicherung | Frei | Frei |
| Besteuerung der Rente | Lohnsteuerpflichtig | 25% steuerpflichtig |
| Auszahlung | Lebenslange Rente | Lebenslange Rente |
Wichtig: Die Pensionskasse ist freiwillig – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, es sei denn, sie ist durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung vorgeschrieben.
3. Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)
Eine Alternative zur Pensionskasse ist die betriebliche Kollektivversicherung. Der wesentliche Unterschied: Die BKV bietet einen garantierten Rechenzinssatz und damit eine kalkulierbare Mindestpension. Die Rente ist anfangs meist geringer als bei der Pensionskasse, dafür aber garantiert.
Die Beiträge können bis zu 10% der Bruttolohn- und Gehaltssumme betragen.
4. Abfertigung NEU (Mitarbeitervorsorgekasse)
Die Abfertigung NEU ist für alle seit 1.1.2003 begründeten Arbeitsverhältnisse verpflichtend. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53% des Bruttogehalts in eine BV-Kasse ein.
Besonderheiten:
- 100% Kapitalgarantie auf alle Einzahlungen
- Ansprüche bleiben bei Jobwechsel erhalten (Rucksackprinzip)
- Bei Selbstkündigung: Anspruch bleibt in der Kasse, keine Auszahlung
- Auszahlung bei: Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Auflösung, Pensionsantritt
Die Abfindungsgrenze für Pensionskassenleistungen liegt 2025 bei 15.900 €. Unterschreitet das angesparte Kapital diesen Betrag, kann eine Einmalauszahlung erfolgen. Liegt es darüber, gibt es nur eine lebenslange Rente.
Vorteile für Arbeitgeber
- Steuerersparnis: Beiträge sind Betriebsausgaben, keine Lohnnebenkosten
- Mitarbeiterbindung: Attraktives Benefit zur Fachkräftegewinnung
- Insolvenzsicherung: Bei externen Lösungen trägt der Versicherer das Risiko
- Geringer Verwaltungsaufwand: Externe Vorsorgeeinrichtungen übernehmen die Abwicklung
Vorteile für Arbeitnehmer
- Zusätzliche Altersvorsorge: Schließt die Pensionslücke
- Steuervorteile: Arbeitgeberbeiträge sind steuerfrei
- Staatliche Förderung: Eigenbeiträge bis 1.000 € gefördert
- Unverfallbarkeit: Ansprüche bleiben nach max. 3 Jahren erhalten
- Zusatzschutz möglich: Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenpension
Was tun bei Arbeitgeberwechsel?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und bereits Ansprüche in einer Pensionskasse haben, gibt es mehrere Optionen:
- Weiterlaufen lassen: Das Kapital bleibt in der bisherigen Kasse und wird weiter veranlagt
- Übertragen: Wenn der neue Arbeitgeber dieselbe oder eine andere Pensionskasse hat, kann das Guthaben übertragen werden
- Auszahlen lassen: Möglich, wenn das Guthaben unter ca. 13.000 € liegt und die Unverfallbarkeitsfrist abgelaufen ist
Überlegen Sie sich die Auszahlung gut: Das Geld fehlt dann später bei der Pension. Wenn Sie noch viele Berufsjahre vor sich haben, kann die Weiterveranlagung oder Übertragung die bessere Wahl sein – trotz möglicher geringerer Rendite als bei privaten ETF-Sparplänen.
So beantragen Sie eine betriebliche Altersvorsorge
Die Initiative geht vom Arbeitgeber aus. Als Arbeitnehmer können Sie aber aktiv nachfragen:
- Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung nach bestehenden Angeboten
- Prüfen Sie Ihren Kollektivvertrag auf Regelungen zur betrieblichen Vorsorge
- Regen Sie bei Interesse die Einführung einer Zukunftssicherung an
- Nutzen Sie staatlich geförderte Eigenbeiträge zur Pensionskasse
Für die private Absicherung lohnt sich zusätzlich ein Blick auf Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die steuerliche Behandlung der betrieblichen Altersvorsorge kann sich ändern. Für individuelle Fragen zu Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Versicherungsmakler. Die Angaben basieren auf dem Stand 2025.