DAC8 und CARF ab 2026 – Automatische Krypto-Meldung ans Finanzamt in Österreich

Ab 1. Jänner 2026 wird das österreichische Finanzamt automatisch über Ihre Bitcoin- und Krypto-Bestände informiert. Mit der EU-Richtlinie DAC8 und dem OECD-Melderahmen CARF endet die Ära der relativen Anonymität bei Kryptowährungen – und zwar weltweit. Für rund 600.000 österreichische Krypto-Anleger bedeutet das: Spätestens jetzt ist vollständige Transparenz gefragt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1.1.2026 gilt die Meldepflicht für Krypto-Plattformen in Österreich
  • Erste automatische Datenmeldungen ans Finanzamt erfolgen Mitte 2027 für das Steuerjahr 2026
  • Gemeldet werden: Name, Adresse, Steuer-ID, alle Transaktionen und Bestände
  • DAC8 gilt EU-weit, CARF erfasst über 52 Länder weltweit
  • Auch Transfers auf Hardware-Wallets (Ledger, Trezor) werden dokumentiert
  • Wer unversteuerte Gewinne hat, sollte jetzt über eine Selbstanzeige nachdenken

Was sind DAC8 und CARF?

DAC8 steht für die achte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation). Sie erweitert den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden erstmals auf Krypto-Assets. Was bisher nur für Bankkonten und Wertpapierdepots galt, wird nun auch für Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen Standard.

CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) ist das internationale Pendant der OECD. Während DAC8 nur innerhalb der EU gilt, umfasst CARF bereits über 52 teilnehmende Staaten weltweit – darunter die USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Weitere Länder haben ihren Beitritt für 2028 angekündigt.

Österreich setzt beide Regelwerke mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) um, dessen Regierungsvorlage am 20. November 2025 veröffentlicht wurde.

Welche Daten werden gemeldet?

Datenkategorie Details
Persönliche Daten Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer
Transaktionen Käufe, Verkäufe, Tausch (Krypto-zu-Krypto und Krypto-zu-Fiat)
Ein-/Auszahlungen Transfers von und zu externen Wallets inkl. Wallet-Adressen
Bestände Gesamtbestand an Krypto-Assets zum Jahresende
Wallet-Informationen Ob Transfer an eigene oder fremde Wallet erfolgt
Wichtig zu wissen:
Auch Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge werden gemeldet – nicht nur Verkäufe in Euro. Der Tausch von Bitcoin zu Ethereum landet ebenso beim Finanzamt wie der Verkauf gegen Fiat-Währung.

Zeitplan: Wann erfährt das Finanzamt was?

Die Datenerfassung startet am 1. Jänner 2026. Die Krypto-Plattformen haben dann bis spätestens 30. September 2027 Zeit, die Daten des Steuerjahres 2026 an die österreichische Finanzverwaltung zu übermitteln. In der Praxis dürften die ersten Meldungen bereits Mitte 2027 eintreffen.

Das bedeutet konkret: Ab Februar/März 2027 könnten die österreichischen Steuerbehörden erstmals automatisierte Abgleiche zwischen gemeldeten Krypto-Daten und abgegebenen Steuererklärungen durchführen.

Werden auch Daten aus der Vergangenheit gemeldet?

Grundsätzlich werden im Rahmen von DAC8 und CARF nur Daten ab dem Steuerjahr 2026 erfasst. Die Meldepflicht gilt nicht rückwirkend.

Achtung – Entdeckungsrisiko steigt:
Das Finanzamt kann auf Basis der ab 2027 eintreffenden Daten auch Fragen zu Vorjahren stellen. Wenn 2026 plötzlich hohe Krypto-Bestände auftauchen, liegt die Frage nahe: Woher stammen diese? Wurden in früheren Jahren Gewinne erzielt und nicht versteuert? Unabhängig von DAC8 können Steuerbehörden auch Sammelauskunftsersuchen an Krypto-Börsen stellen, die dann ältere Daten betreffen können.

Was ist mit ausländischen Börsen?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele österreichische Anleger nutzen bewusst ausländische Krypto-Börsen wie Binance, Coinbase oder Kraken, um den seit 1. Jänner 2024 geltenden automatischen KESt-Abzug bei österreichischen Plattformen zu umgehen. Diese Strategie wird ab 2026 nicht mehr funktionieren.

DAC8 verpflichtet auch Plattformen mit Sitz außerhalb Österreichs zur Meldung, sofern sie europäische Kunden bedienen. Der automatische Informationsaustausch funktioniert grenzüberschreitend: Eine deutsche Kryptobörse meldet die Transaktionen österreichischer Nutzer an die deutsche Steuerbehörde, die diese Daten an das österreichische Finanzamt weiterleitet.

Hardware-Wallets und Cold Storage

Auch wer seine Coins von der Börse auf einen Ledger oder Trezor überträgt, wird erfasst. Die Börse dokumentiert den Transfer und die Ziel-Wallet-Adresse. Das Finanzamt erfährt, wann welche Beträge wohin transferiert wurden.

Die Logik dahinter: Die Behörden wollen nachvollziehen können, ob Coins nur verwahrt oder möglicherweise über andere Kanäle verkauft werden. Für Anleger bedeutet das eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen – auch wenn Bitcoin sicher auf einer Hardware-Wallet aufbewahrt werden.

Was bedeutet das für Ihre Steuererklärung?

Wer seine Krypto-Gewinne bisher ordnungsgemäß versteuert hat, muss sich keine Sorgen machen. Die gemeldeten Daten sollten mit den eigenen Angaben übereinstimmen. Eine saubere Dokumentation aller Trades wird jedoch wichtiger denn je.

Seit der Steuerreform 2022 gilt für Kryptowährungen in Österreich der einheitliche KESt-Satz von 27,5 % auf alle Gewinne – unabhängig von der Haltedauer. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist hingegen steuerfrei.

Praxis-Tipp:
Nutzen Sie Krypto-Steuer-Tools wie Blockpit oder CoinTracking, um Ihre Transaktionen zu dokumentieren und steuerlich korrekt aufzubereiten. Diese Tools erstellen auch die für das österreichische Finanzamt relevanten Berichte.

Handlungsbedarf bei nicht versteuerten Gewinnen

Wer in der Vergangenheit Krypto-Gewinne nicht oder nicht vollständig versteuert hat, sollte jetzt handeln. Mit einer rechtzeitig eingereichten Selbstanzeige kann man einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen und die Steuer im Regelfall ohne zusätzliche Strafzahlungen nachzahlen.

Die Voraussetzung: Die Selbstanzeige muss eingereicht werden, bevor das Finanzamt von den nicht versteuerten Einkünften erfährt. Sobald die DAC8-Daten ab Mitte 2027 beim Finanzamt eintreffen und ein Abgleich stattfindet, könnte die Tat als entdeckt gelten – dann ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Vergehen Mögliche Konsequenzen
Fahrlässige Abgabenverkürzung Geldstrafe bis zum Einfachen des verkürzten Betrags
Vorsätzliche Abgabenhinterziehung Geldstrafe bis zum Zweifachen des verkürzten Betrags
Schwerer Betrug (ab 100.000 €) Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre möglich
Verjährungsfrist 5 Jahre (fahrlässig) bzw. 10 Jahre (vorsätzlich)

Wie Sie sich vorbereiten sollten

Unabhängig davon, ob Sie bisher alles korrekt versteuert haben oder nicht – eine gute Vorbereitung auf die neue Transparenz ist wichtig:

Checkliste zur Vorbereitung auf DAC8/CARF:

  • Alle Transaktionen seit Beginn Ihrer Krypto-Aktivitäten dokumentieren
  • Krypto-Steuer-Software zur Berechnung von Gewinnen und Verlusten nutzen
  • Steuererklärungen der letzten Jahre auf Vollständigkeit prüfen
  • Bei Unsicherheiten professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen
  • Ggf. Selbstanzeige vor Inkrafttreten der Meldepflicht einreichen
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Fazit: Mit DAC8 und CARF endet die Ära der relativen Anonymität bei Kryptowährungen. Ab 2026 werden Krypto-Plattformen automatisch an das Finanzamt melden – nicht nur in Österreich, sondern weltweit. Wer seine Steuerpflichten bisher korrekt erfüllt hat, muss sich keine Sorgen machen. Für alle anderen wird es höchste Zeit, die eigene Situation zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.

Quellen