Geräte-Retter-Prämie 2026 – Der neue Reparaturbonus in Österreich

Ab 12. Jänner 2026 können Österreicherinnen und Österreicher wieder eine staatliche Reparaturförderung beantragen. Die Geräte-Retter-Prämie löst den beliebten Reparaturbonus ab, bringt aber spürbare Änderungen: Die maximale Förderung sinkt von 200 auf 130 Euro, und viele Geräte wie Smartphones, Fahrräder und E-Bikes werden nicht mehr gefördert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Start am 12. Jänner 2026 für Konsumenten
  • Förderung: 50% der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät
  • Kostenvoranschläge werden mit bis zu 30 Euro gefördert
  • Nur Elektro- und Elektronikgeräte für den Privathaushalt
  • Smartphones, Tablets, Fahrräder und E-Bikes NICHT mehr förderfähig
  • Bon online beantragen unter geräte-retter-prämie.at
  • Gültigkeit: 3 Wochen nach Ausstellung
  • Budget: 30 Millionen Euro pro Jahr (2026-2028)

Was ist die Geräte-Retter-Prämie?

Die Geräte-Retter-Prämie ist das Nachfolgemodell des Reparaturbonus, der im Mai 2025 ausgelaufen ist. Ziel der Förderung ist es, die Wegwerfmentalität zu bekämpfen, Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren. Der Staat übernimmt die Hälfte der Reparaturkosten – allerdings mit einem niedrigeren Maximum als beim Vorgänger.

Welche Geräte werden gefördert?

Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Die Geräte müssen mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodul betrieben werden.

Förderfähig NICHT mehr förderfähig
Waschmaschine, Trockner Smartphones, Handys
Kühlschrank, Geschirrspüler Tablets
Kaffeemaschine, Wasserkocher Fahrräder, E-Bikes
Staubsauger, Mixer, Bügeleisen Unterhaltungselektronik
Fernseher, Laptop, Bildschirm Wellnessgeräte (Massagesessel)
Hörgeräte, Rollstühle, Pflegebetten Karaokeanlagen, Fußsprudelbäder
Elektrowerkzeuge, Nähmaschinen Geräte mit fossilen Brennstoffen
Praxis-Tipp:
Auch die Reparatur nicht-elektronischer Bauteile an förderfähigen Geräten wird gefördert – etwa ein defektes Rad am Staubsauger oder ein gebrochener Griff an der Kaffeemaschine.

So beantragen Sie die Geräte-Retter-Prämie

Schritt 1: Bon online erstellen
Ab 12. Jänner 2026 können Sie auf geräte-retter-prämie.at einen Bon beantragen. Sie benötigen dafür Ihre persönlichen Daten und Ihre Bankverbindung.

Schritt 2: Partnerbetrieb aufsuchen
Der Bon kann nur bei registrierten Partnerbetrieben eingelöst werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Betriebe finden Sie auf der Website.

Schritt 3: Reparatur durchführen und bezahlen
Beim Partnerbetrieb bezahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag. Der Bon wird bei der Bezahlung abgegeben.

Schritt 4: Förderung erhalten
Der Partnerbetrieb reicht die Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein. Die Förderung wird direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Wichtige Einschränkung:
Der Bon ist nur 3 Wochen gültig. Wird er nicht eingelöst, verfällt er automatisch. Danach können Sie aber sofort einen neuen Bon beantragen. Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht beschränkt.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Geräte-Retter-Prämie deckt 50% der Bruttokosten ab:

Leistung Maximale Förderung
Reparatur, Service, Wartung 130 Euro
Kostenvoranschlag 30 Euro
Kostenvoranschlag + Reparatur 130 Euro gesamt

Rechenbeispiele:

Reparaturkosten 160 Euro brutto → Förderung 80 Euro (50%)
Reparaturkosten 300 Euro brutto → Förderung 130 Euro (Maximum)

Vergleich: Reparaturbonus vs. Geräte-Retter-Prämie

Kriterium Reparaturbonus (alt) Geräte-Retter-Prämie (neu)
Maximale Förderung 200 Euro 130 Euro
Smartphones/Tablets Ja Nein
Fahrräder/E-Bikes Ja Nein
Jährliches Budget ~254 Mio. Euro 30 Mio. Euro

Umweltminister Norbert Totschnig begründet die Fokussierung damit, dass die Förderung auf Geräte konzentriert werden soll, die im Haushalt am häufigsten benötigt werden und besonders ressourcenintensiv sind.

Gut zu wissen:
Medizinische Geräte wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte oder Blutdruckmessgeräte können ab 2026 ebenfalls über die Geräte-Retter-Prämie bezuschusst werden – eine Erweiterung gegenüber dem alten Reparaturbonus.

Tipps für einen erfolgreichen Antrag

Bevor Sie einen Bon beantragen, prüfen Sie auf der offiziellen Website, ob Ihr Gerät in der Geräteliste enthalten ist. Suchen Sie vorab einen Partnerbetrieb in Ihrer Nähe und klären Sie, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.

Bei der Inanspruchnahme der Geräte-Retter-Prämie dürfen keine weiteren Förderungen für dieselbe Reparatur genutzt werden – auch nicht auf EU-Ebene.

Fazit: Die Geräte-Retter-Prämie ist ein willkommener Nachfolger des Reparaturbonus, auch wenn die Förderung geringer ausfällt und weniger Geräte förderfähig sind. Für Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Geschirrspüler bleibt die Prämie attraktiv. Wer sein Smartphone oder Fahrrad reparieren lassen möchte, muss die Kosten ab 2026 allerdings selbst tragen.

Quellen