Krypto-Selbstanzeige in Österreich – Unversteuerte Bitcoin-Gewinne straffrei nachmelden

Rund 600.000 Österreicher besitzen Kryptowährungen – doch bei weitem nicht alle haben ihre Gewinne korrekt versteuert. Mit der ab 2026 geltenden automatischen Meldepflicht (DAC8/CARF) steigt das Entdeckungsrisiko massiv. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann Straffreiheit sichern – doch die Uhr tickt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstanzeige gemäß § 29 FinStG ermöglicht straffreie Nachzahlung
  • Muss eingereicht werden, BEVOR das Finanzamt die Tat entdeckt
  • Vollständige Offenlegung aller nicht versteuerten Transaktionen erforderlich
  • Nachzahlung der Steuer plus Zinsen innerhalb eines Monats
  • Verjährungsfrist: 5 Jahre (fahrlässig) bzw. 10 Jahre (vorsätzlich)
  • Ab Mitte 2027 treffen erste DAC8-Meldungen beim Finanzamt ein

Warum jetzt handeln?

Lange Zeit galt der Krypto-Markt als eine Art grauer Bereich – viele Anleger wähnten sich in der Sicherheit, dass Gewinne aus Bitcoin und Co. unentdeckt bleiben würden. Diese Annahme war schon immer riskant und wird ab 2026 endgültig zur Falle.

Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie und dem CARF-Melderahmen werden Krypto-Plattformen weltweit verpflichtet, Nutzerdaten automatisch an die Steuerbehörden zu melden. Ab Mitte 2027 treffen die ersten Datensätze beim österreichischen Finanzamt ein – dann ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige meist zu spät.

Was ist eine Selbstanzeige?

Die Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz (FinStG) ist ein Instrument, das Steuerpflichtigen die Möglichkeit bietet, bisher nicht erklärte oder falsch erklärte Einkünfte nachzumelden und dabei Straffreiheit zu erlangen. Der Gesetzgeber hat diese goldene Brücke zurück zur Legalität geschaffen, um Steuerehrlichkeit zu fördern.

Für das Finanzamt hat die Selbstanzeige den Vorteil, dass aufwendige Ermittlungsverfahren entfallen und die Steuerschuld tatsächlich entrichtet wird. Für den Steuerpflichtigen bietet sie die Chance, erhebliche Strafen zu vermeiden.

Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige

Voraussetzung Details
Rechtzeitigkeit Vor Entdeckung der Tat und vor Verfolgungshandlungen
Vollständigkeit Alle nicht versteuerten Einkünfte müssen offengelegt werden
Personenbenennung Die Person(en), für die die Anzeige gilt, müssen genannt sein
Schadensgutmachung Nachzahlung der Steuer inkl. Zinsen innerhalb der Frist
Erstmaligkeit Seit 2014 keine wiederholte Selbstanzeige für denselben Sachverhalt möglich
Kritischer Zeitpunkt:
Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend, wenn das Finanzamt zum Zeitpunkt der Einreichung noch keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung hat. Sobald eine Verfolgungshandlung eingeleitet wurde oder die Tat entdeckt ist, greift die Strafbefreiung nicht mehr. Mit den ab 2027 eintreffenden DAC8-Daten könnte dieser Zeitpunkt schneller erreicht sein als gedacht.

Was muss in der Selbstanzeige stehen?

Eine wirksame Selbstanzeige muss das Finanzamt in die Lage versetzen, eine rasche und richtige Entscheidung zu treffen. Konkret bedeutet das:

Inhaltliche Anforderungen:

  • Darlegung der Verfehlung (welche Einkünfte wurden nicht erklärt)
  • Offenlegung aller bedeutsamen Umstände
  • Nachholung unterlassener Angaben bzw. Berichtigung falscher Angaben
  • Vollständige Transaktionsliste mit Datum, Art und Betrag
  • Berechnung der verkürzten Steuer pro Jahr
  • Benennung aller betroffenen Personen

Besondere Herausforderungen bei Kryptowährungen

Eine Selbstanzeige für Krypto-Einkünfte bringt spezielle Schwierigkeiten mit sich. Die schnelle und vollständige Beschaffung der Transaktionsdaten ist oft problematisch, besonders wenn mehrere Börsen und Wallets genutzt wurden oder Plattformen inzwischen nicht mehr existieren.

Hinzu kommt die Komplexität der steuerlichen Berechnung: Vor der Steuerreform 2022 galten andere Regeln als danach. Für Altvermögen (vor 1.3.2021 erworben) galt eine einjährige Spekulationsfrist, Neuvermögen unterliegt pauschal 27,5 % KESt.

Welche Steuersätze gelten für welchen Zeitraum?

Zeitraum Regelung
Vor 1.3.2021 gekauft, > 1 Jahr gehalten Steuerfrei (Altvermögen)
Vor 1.3.2021 gekauft, < 1 Jahr gehalten Progressiver Einkommensteuersatz (0-55 %)
Ab 1.3.2021 gekauft, vor 1.3.2022 verkauft Progressiver Steuersatz (mit Option auf 27,5 %)
Ab 1.3.2022 verkauft 27,5 % KESt auf alle Gewinne

Ablauf einer Krypto-Selbstanzeige

Der typische Ablauf einer Selbstanzeige für Krypto-Einkünfte sieht wie folgt aus:

1. Datensammlung: Alle Transaktionen von sämtlichen genutzten Börsen und Wallets zusammentragen. Krypto-Steuer-Tools wie Blockpit oder CoinTracking können dabei helfen.

2. Steuerberechnung: Für jedes betroffene Steuerjahr die korrekte Steuerbelastung nach den damals geltenden Regeln berechnen.

3. Erstellung der Selbstanzeige: Formelles Schreiben an das zuständige Finanzamt mit allen erforderlichen Angaben und Unterlagen.

4. Einreichung: Übermittlung an das Finanzamt – idealerweise durch einen Steuerberater.

5. Nachzahlung: Begleichung der Steuerschuld plus Zinsen innerhalb eines Monats nach Bescheid.

Praxis-Tipp:
Ist eine vollständige Zahlung innerhalb der Monatsfrist nicht möglich, kann gemeinsam mit der Selbstanzeige ein Ratenansuchen gestellt werden. Die maximale Laufzeit beträgt zwei Jahre. Wichtig: Die Strafbefreiung tritt nur ein, wenn das Ratenansuchen bewilligt wird UND alle Raten fristgerecht bezahlt werden.

Kosten einer Selbstanzeige

Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Nachzuzahlende Steuer: Je nach Höhe der verschwiegenen Gewinne
  • Zinsen: Anspruchszinsen von derzeit 5,88 % p.a. (2 % über dem Basiszinssatz)
  • Steuerberaterkosten: Je nach Komplexität zwischen 1.000 und 5.000 €
  • Krypto-Steuer-Tool: Ca. 50-500 € je nach Transaktionsvolumen

Im Vergleich zu den möglichen Strafen bei entdeckter Steuerhinterziehung (bis zum Zweifachen des verkürzten Betrags) sind diese Kosten überschaubar.

Was wenn das Finanzamt schon Bescheid weiß?

Ist die Tat bereits entdeckt oder ein Strafverfahren eingeleitet, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Dennoch kann eine Nachmeldung sinnvoll sein:

  • Sie kann als Milderungsgrund bei der Strafbemessung berücksichtigt werden
  • Sie zeigt Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Finanzamt
  • Sie kann weitere Ermittlungen verkürzen

In jedem Fall sollte bei bereits entdeckter Steuerhinterziehung ein auf Finanzstrafrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

Woher weiß das Finanzamt von meinen Krypto-Aktivitäten?

Neben den ab 2026 geltenden automatischen Meldungen gibt es weitere Wege, wie das Finanzamt auf Krypto-Aktivitäten aufmerksam werden kann:

  • Sammelauskunftsersuchen: Behörden können Börsen zur Datenherausgabe verpflichten
  • Blockchain-Forensik: Spezielle Tools analysieren öffentliche Blockchain-Daten
  • Bankabfragen: Auffällige Geldeingänge von Krypto-Börsen
  • Zufallsfunde: Bei Betriebsprüfungen oder anderen Ermittlungen
  • Hinweise Dritter: Whistleblower oder ehemalige Partner
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Eine Selbstanzeige sollte immer in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater erstellt werden, um formale Fehler zu vermeiden, die die Strafbefreiung gefährden könnten.
Fazit: Die Selbstanzeige ist die letzte Chance, unversteuerte Krypto-Gewinne straffrei nachzumelden. Mit der ab 2026 geltenden automatischen Meldepflicht (DAC8/CARF) schließt sich dieses Zeitfenster. Wer bisher nicht alle Einkünfte korrekt versteuert hat, sollte jetzt handeln – bevor das Finanzamt schneller ist.

Quellen