Pflegekräfte verrichten täglich körperlich und psychisch belastende Arbeit – nun wird diese Leistung endlich offiziell anerkannt. Ab 1. Jänner 2026 ist der Pflegeberuf in der Schwerarbeitsverordnung verankert. Rund 1.000 Pflegekräfte pro Jahr können damit früher in Pension gehen.
- Ab 1.1.2026 ist Pflege offiziell Schwerarbeit
- Pflegekräfte können mit 60 Jahren in Schwerarbeitspension gehen
- Voraussetzung: 45 Versicherungsjahre, 10 Jahre Schwerarbeit in letzten 20 Jahren
- Auch Teilzeitkräfte ab 50% Beschäftigungsausmaß profitieren
- Neu: Psychische und Mehrfachbelastung werden berücksichtigt
- Notwendige Schwerarbeitstage: von 15 auf 12 pro Monat gesenkt
Welche Berufsgruppen profitieren?
Die neue Schwerarbeitsregelung gilt ab 1. Jänner 2026 für folgende Pflegeberufe, sofern die Pflegearbeit den Hauptteil der Tätigkeit ausmacht und Verwaltungsaufgaben nicht überwiegen:
| Berufsgruppe | Beschreibung |
|---|---|
| Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) | Höchste Qualifikation in der Pflege |
| Pflegefachassistenz (PFA) | Zweijährige Ausbildung |
| Pflegeassistenz (PA) | Einjährige Ausbildung |
| Beschäftigte in Langzeitpflege | Pflegeheime, Senioreneinrichtungen |
| Mobile Pflegedienste | Hauskrankenpflege, ambulante Pflege |
Die Pflege muss mindestens 50% der Arbeitszeit ausmachen. Personen in überwiegend administrativen Positionen (z.B. Pflegedienstleitung mit hauptsächlich Bürotätigkeit) fallen nicht unter die Regelung.
Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension
Um die Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen zu können, müssen Pflegekräfte folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter: Vollendetes 60. Lebensjahr
- Versicherungszeit: Mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre)
- Schwerarbeit: Mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre)
- Beschäftigungsausmaß: Mindestens 50% der regulären Arbeitszeit
Neuerungen bei den Schwerarbeitskriterien
Mit der Reform werden die Kriterien für die Anerkennung von Schwerarbeit deutlich erweitert und objektiviert:
| Kriterium | Bisher | Ab 2026 |
|---|---|---|
| Schwerarbeitstage pro Monat | 15 Tage | 12 Tage |
| Körperliche Belastung | Hauptkriterium | Wird berücksichtigt |
| Psychische Belastung | Kaum berücksichtigt | Vollständig berücksichtigt |
| Mehrfachbelastung | Nicht berücksichtigt | Neu als Kriterium |
| Teilzeitkräfte | Erschwert | Ab 50% möglich |
Die Regelung für Teilzeitkräfte ist besonders wichtig, da der Pflegeberuf überwiegend von Frauen ausgeübt wird, die häufig in Teilzeit arbeiten. Bisher war es für Teilzeitkräfte oft schwierig, die notwendigen Schwerarbeitsmonate zu erreichen.
Praxis-Beispiel: Wer profitiert konkret?
Carina wurde 1966 geboren und hat nach ihrer Ausbildung zur Handelskauffrau bis 1994 zehn Jahre im Handel gearbeitet. Nach ihrer Elternkarenz und einer AMS-Weiterbildung wechselte sie 1998 als Pflegeassistentin in den Schichtdienst.
Mit Mai 2026 hat sie 45 Versicherungsjahre – einschließlich Karenzzeit und AMS-Weiterbildung. In den letzten 20 Jahren hat sie mehr als die erforderlichen 10 Jahre in der Pflege gearbeitet. Damit erfüllt sie alle Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension und kann 2026 mit 60 Jahren in Pension gehen.
Abschläge bei der Schwerarbeitspension
Im Gegensatz zur Korridorpension sind die Abschläge bei der Schwerarbeitspension deutlich geringer:
- Abschlag pro Monat: 0,15% (nicht 0,425% wie bei Korridorpension)
- Abschlag pro Jahr: 1,8%
- Maximaler Abschlag: 9% bei Pensionsantritt mit 60 Jahren (5 Jahre vor Regelpensionsalter)
Zum Vergleich: Bei der Korridorpension beträgt der Abschlag 5,1% pro Jahr.
So beantragen Sie die Schwerarbeitspension
Die Anerkennung als Schwerarbeit erfolgt nicht automatisch – Pflegekräfte müssen selbst aktiv werden:
- Antrag stellen: Bei der Pensionsversicherung einen Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten einbringen
- Nachweise sammeln: Dienstbestätigungen, Gehaltszettel, Arbeitszeugnisse
- Pensionskonto prüfen: Die Schwerarbeitszeiten müssen im Pensionskonto vermerkt werden
- Pension beantragen: Ca. 3 Monate vor gewünschtem Stichtag
Wer früher einen Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeit gestellt hat und abgelehnt wurde, kann die Schwerarbeit trotz vorheriger Ablehnung ganz normal noch einmal beantragen. Die früheren Ablehnungsgründe haben durch die neue Regelung keine Relevanz mehr.
Zuverdienstgrenze in der Schwerarbeitspension
Während des Bezugs der Schwerarbeitspension dürfen Sie nur geringfügig dazuverdienen:
- Maximales Erwerbseinkommen: Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € brutto (Stand 2026)
- Bei Überschreitung fällt die Pension weg
- Alternative: Teilpension ermöglicht unbegrenzten Zuverdienst
Warum war die Reform notwendig?
Der Pflegeberuf ist einer der belastendsten überhaupt. Die typischen Belastungen umfassen:
- Schweres Heben und Tragen von Patienten
- Schicht- und Nachtarbeit
- Ständiger Umgang mit Krankheit, Leid und Sterben
- Emotionale Dauerbelastung
- Personalmangel und Zeitdruck
- Hohes Risiko für Burnout und psychische Erkrankungen
„Die Aufnahme von Pflegekräften in die Schwerarbeitsverordnung ist ein notwendiger Akt der Wertschätzung. Es ist wichtig, dass anerkannt wird, welch körperlicher und psychischer Kraftakt Pflegearbeit ist.“
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Ausweitung der Schwerarbeitsregelung auf Pflegekräfte werden auf etwa 20 Millionen Euro im ersten Jahr geschätzt. In den Folgejahren dürften die Kosten weiter steigen.
Gegenfinanziert werden soll dies durch Reformen bei der vorübergehenden Invaliditätspension („Rehabilitationsgeld“) und der Invaliditätspension.
Alternativen zur Schwerarbeitspension
Nicht jede Pflegekraft erfüllt die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension. Diese Alternativen gibt es:
| Pensionsart | Antrittsalter | Besonderheit |
|---|---|---|
| Schwerarbeitspension | 60 Jahre | 45 Versicherungsjahre, 10 Jahre Schwerarbeit |
| Korridorpension | 63 Jahre (ab 2027) | 42 Versicherungsjahre |
| Teilpension | Variabel | Reduzierte Arbeitszeit + Teilpension |
| Regelpension | 65 Jahre (Männer) | Keine Abschläge |