Mit der Sanierungsoffensive 2026 stellt der Bund jährlich 360 Millionen Euro für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und thermische Gebäudesanierungen bereit – insgesamt 1,8 Milliarden Euro bis 2030. Die Förderquote wurde zwar von 75 auf maximal 30 Prozent reduziert, dafür gibt es mehr Planungssicherheit durch ein fixes Jahresbudget und verbindliche Registrierungen.
- Budget: 360 Mio € jährlich (2026-2030), gesamt 1,8 Mrd €
- Förderquote: Maximal 30% der Investitionskosten
- Zwei Förderschwerpunkte: Kesseltausch und Sanierungsbonus
- Registrierung seit November 2025, Antragsfrist bis 31.12.2026
- Neu: Energieberatungsprotokoll bereits bei Registrierung erforderlich
- Förderbare Leistungen ab 3. Oktober 2025
Die zwei Säulen der Sanierungsoffensive
Die Sanierungsoffensive 2026 fördert klimafreundliches Wohnen über zwei Programme:
1. Kesseltausch – Raus aus Öl und Gas
Der Ersatz fossiler Heizungssysteme durch klimafreundliche Alternativen wird gefördert. Umstiegsmöglichkeiten sind:
- Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser)
- Nah- oder Fernwärme
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz)
2. Sanierungsbonus – Thermische Gebäudesanierung
Gefördert werden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die älter als 15 Jahre sind. Förderbar sind:
- Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard oder „gutem Standard“
- Teilsanierungen mit mindestens 40% Reduktion des Heizwärmebedarfs
- Einzelbauteilsanierungen (Fenster, Dämmung, Dach)
Wird neben der thermischen Sanierung auch das Heizsystem getauscht, können beide Förderungen kombiniert werden. Stellen Sie für jede Maßnahme einen separaten Antrag.
Wer wird gefördert?
Die Sanierungsoffensive richtet sich an verschiedene Zielgruppen:
| Gebäudetyp | Zielgruppe | Förderung |
|---|---|---|
| Ein-/Zweifamilienhaus | Privatpersonen | Kesseltausch + Sanierungsbonus |
| Reihenhaus | Privatpersonen | Kesseltausch + Sanierungsbonus |
| Mehrgeschoßiger Wohnbau | WEG, Genossenschaften, Private | Kesseltausch + Sanierungsbonus |
| Reihenhausanlage | WEG, Genossenschaften | Kesseltausch + Sanierungsbonus |
Förderhöhen und Obergrenzen
Die maximale Förderquote beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die konkrete Förderhöhe hängt von der Maßnahme ab:
| Maßnahme | Max. Förderung |
|---|---|
| Kesseltausch (EFH/Reihenhaus) | Je nach Heizsystem, max. 30% |
| Thermische Solaranlage (Zusatzbonus) | 2.500 € |
| Umfassende Sanierung (klimaaktiv) | Max. 30% der Kosten |
| Teilsanierung (mind. 40% HWB-Reduktion) | Max. 30% der Kosten |
| Einzelbauteilsanierung | Pauschalen je Maßnahme |
Die Förderquote wurde gegenüber früheren Programmen von bis zu 75% auf maximal 30% reduziert. Eine Analyse des Schweizer Instituts Prognos hatte großes Einsparungspotenzial aufgezeigt. Pro Steuereuro wird nun mehr CO2-Einsparung erreicht.
So funktioniert die Antragstellung
Die Förderabwicklung erfolgt in zwei Schritten über die Website sanierungsoffensive.gv.at:
Schritt 1: Registrierung
- Registrierung online möglich (seit November 2025)
- Energieberatungsprotokoll muss bereits vorliegen
- Authentifizierung per ID Austria oder Ausweiskopie
- Nach Registrierung: Budget 9 Monate reserviert
Schritt 2: Antragstellung
- Innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung
- Maßnahme muss fertig umgesetzt und abgerechnet sein
- Alle Rechnungen und Zahlungsbelege hochladen
- Frist: Längstens bis 31.12.2026
Holen Sie sich frühzeitig eine Energieberatung – ohne Protokoll ist keine Registrierung möglich. In Wien finden Sie Beratung bei der Hauskunft, in den Bundesländern bei den jeweiligen Energieberatungsstellen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die förderfähigen Kosten setzen sich zusammen aus:
- Materialkosten (Heizanlage, Dämmung, Fenster etc.)
- Planungskosten
- Montagekosten
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen, reine Wartungsarbeiten und Maßnahmen, die vor dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden.
Verbesserungen gegenüber früheren Förderungen
Die Sanierungsoffensive 2026 bringt mehrere Verbesserungen:
- Fixes Jahresbudget: 360 Mio € pro Jahr verhindern vorzeitiges Ausschöpfen wie 2024
- Verbindliche Registrierung: 9-monatige Budgetreservierung gibt Planungssicherheit
- Zentrale Plattform: Neue Website und KPC-Online-Kundenportal
- Langlaufzeit: Förderungen garantiert bis 2030
Landesförderungen kombinieren
Die Bundesförderung kann mit Landesförderungen kombiniert werden. Die Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse für:
- Heizungsumstellung
- Wohnbausanierung
- Energieeffizienzmaßnahmen
Informieren Sie sich bei Ihrer Landesregierung über aktuelle Förderprogramme.
Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel. Alle Angaben ohne Gewähr – Details auf sanierungsoffensive.gv.at.