Pendlereuro 2026 – Verdreifachung auf 6 Euro pro Kilometer

Der Pendlereuro wird ab 1. Jänner 2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer verdreifacht. Diese massive Erhöhung ist Teil der Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus und bringt Millionen Pendlern in Österreich eine spürbare Steuerentlastung. Bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern bedeutet das 120 Euro mehr pro Jahr direkt in der Tasche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pendlereuro steigt von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer (Verdreifachung)
  • Absetzbetrag – wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen (Euro für Euro)
  • Gilt für alle mit Anspruch auf kleine oder große Pendlerpauschale
  • Maximale SV-Rückerstattung steigt auf 750 Euro (vorher 608 Euro)
  • Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auf 496 Euro
  • Berechnung über offiziellen BMF-Pendlerrechner

Was ist der Pendlereuro?

Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag für Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Im Unterschied zur Pendlerpauschale, die nur das zu versteuernde Einkommen mindert, reduziert der Pendlereuro die Lohnsteuer direkt Euro für Euro.

Das bedeutet: Bei einem Pendlereuro von 180 Euro zahlen Sie tatsächlich 180 Euro weniger Lohnsteuer – unabhängig von Ihrem Steuersatz.

So berechnet sich der Pendlereuro 2026

Die Berechnung ist denkbar einfach:

Pendlereuro = Entfernung in Kilometern × 6 Euro

Arbeitsweg (einfach) Pendlereuro bis 2025 Pendlereuro ab 2026 Ersparnis pro Jahr
20 km 40 € 120 € +80 €
30 km 60 € 180 € +120 €
40 km 80 € 240 € +160 €
50 km 100 € 300 € +200 €
60 km 120 € 360 € +240 €

Voraussetzungen für den Pendlereuro

Um den Pendlereuro zu erhalten, müssen Sie Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale haben. Die Voraussetzungen:

  • Kleine Pendlerpauschale: Arbeitsweg mindestens 20 km, öffentliche Verkehrsmittel zumutbar
  • Große Pendlerpauschale: Arbeitsweg mindestens 2 km, öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar

Die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel wird über den offiziellen Pendlerrechner des Finanzministeriums ermittelt. Faktoren sind unter anderem die Wegzeit, die Anzahl der Umstiegsmöglichkeiten und die Taktung der Verbindungen.

Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Pendlereuro

Merkmal Pendlerpauschale Pendlereuro
Art Freibetrag Absetzbetrag
Wirkung Mindert steuerpflichtiges Einkommen Mindert Steuerlast direkt
Berechnung Nach Entfernungskategorien gestaffelt 6 Euro × Kilometer (ab 2026)
Steuerersparnis Abhängig vom Grenzsteuersatz 1:1 (Euro für Euro)
Praxis-Beispiel:
Ein Arbeitnehmer pendelt täglich 30 km (einfache Strecke) zur Arbeit. Öffentliche Verkehrsmittel sind zumutbar (kleine Pendlerpauschale).

Seine Entlastung ab 2026:
– Kleine Pendlerpauschale: 696 Euro (Freibetrag)
– Pendlereuro: 180 Euro (30 km × 6 €)
– Bei 42% Grenzsteuersatz: 696 × 0,42 = 292 € Steuerersparnis aus Pauschale
– Plus 180 € Pendlereuro = 472 € Gesamtentlastung pro Jahr

Negativsteuer für Geringverdiener

Auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen, profitieren vom Pendlereuro. Sie erhalten einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurückerstattet.

Die maximale SV-Rückerstattung für Personen mit Pendlerpauschale steigt ab 2026 auf 750 Euro (2025: 608 Euro). Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag kann sich dieser Betrag nochmals erhöhen.

So beantragen Sie den Pendlereuro

Es gibt zwei Wege, den Pendlereuro geltend zu machen:

Variante 1: Über den Arbeitgeber (laufend)

  1. Pendlerrechner auf pendlerrechner.bmf.gv.at ausfüllen
  2. Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgeben
  3. Arbeitgeber berücksichtigt Pendlerpauschale und Pendlereuro in der monatlichen Lohnverrechnung

Variante 2: Über die Arbeitnehmerveranlagung (jährlich)

  1. Pendlerrechner ausfüllen und Ergebnis speichern
  2. Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben
  3. Erstattung erfolgt mit dem Steuerbescheid
Wichtig für 2026:
Der Pendlerrechner wurde für 2026 aktualisiert. Auch wenn sich Ihr Arbeitsweg nicht geändert hat, sollten Sie den Pendlerrechner neu durchführen und das aktualisierte Formular L34 beim Arbeitgeber einreichen, damit die höhere Entlastung bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt wird.

Aliquotierung bei Teilzeit

Der Pendlereuro wird wie die Pendlerpauschale aliquotiert, wenn Sie nicht an allen Arbeitstagen pendeln:

Pendlertage pro Monat Anspruch
11 oder mehr Tage Voller Pendlereuro
8 bis 10 Tage 2/3 des Pendlereuros
4 bis 7 Tage 1/3 des Pendlereuros
Weniger als 4 Tage Kein Anspruch

Homeoffice-Tage zählen dabei nicht als Pendlertage. Urlaubs- und Krankenstandstage werden hingegen als reguläre Arbeitstage gewertet.

Kombination mit Jobticket/Klimaticket

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Jobticket oder Klimaticket übernimmt, wird die Pendlerpauschale entsprechend gekürzt. Der Pendlereuro bleibt jedoch in voller Höhe erhalten, solange Sie tatsächlich pendeln.

Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Fazit: Die Verdreifachung des Pendlereuros auf 6 Euro pro Kilometer ist eine der wichtigsten steuerlichen Entlastungen 2026. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsweg von 30 Kilometern bedeutet das 120 Euro mehr pro Jahr – und zwar als direkter Abzug von der Lohnsteuer. Handeln Sie jetzt: Führen Sie den Pendlerrechner erneut durch und reichen Sie das aktualisierte Formular bei Ihrem Arbeitgeber ein.

Quellen