Der Pendlereuro wird ab 1. Jänner 2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer verdreifacht. Diese massive Erhöhung ist Teil der Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus und bringt Millionen Pendlern in Österreich eine spürbare Steuerentlastung. Bei einem Arbeitsweg von 30 Kilometern bedeutet das 120 Euro mehr pro Jahr direkt in der Tasche.
- Pendlereuro steigt von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer (Verdreifachung)
- Absetzbetrag – wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen (Euro für Euro)
- Gilt für alle mit Anspruch auf kleine oder große Pendlerpauschale
- Maximale SV-Rückerstattung steigt auf 750 Euro (vorher 608 Euro)
- Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich auf 496 Euro
- Berechnung über offiziellen BMF-Pendlerrechner
Was ist der Pendlereuro?
Der Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag für Arbeitnehmer, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Im Unterschied zur Pendlerpauschale, die nur das zu versteuernde Einkommen mindert, reduziert der Pendlereuro die Lohnsteuer direkt Euro für Euro.
Das bedeutet: Bei einem Pendlereuro von 180 Euro zahlen Sie tatsächlich 180 Euro weniger Lohnsteuer – unabhängig von Ihrem Steuersatz.
So berechnet sich der Pendlereuro 2026
Die Berechnung ist denkbar einfach:
Pendlereuro = Entfernung in Kilometern × 6 Euro
| Arbeitsweg (einfach) | Pendlereuro bis 2025 | Pendlereuro ab 2026 | Ersparnis pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 20 km | 40 € | 120 € | +80 € |
| 30 km | 60 € | 180 € | +120 € |
| 40 km | 80 € | 240 € | +160 € |
| 50 km | 100 € | 300 € | +200 € |
| 60 km | 120 € | 360 € | +240 € |
Voraussetzungen für den Pendlereuro
Um den Pendlereuro zu erhalten, müssen Sie Anspruch auf die kleine oder große Pendlerpauschale haben. Die Voraussetzungen:
- Kleine Pendlerpauschale: Arbeitsweg mindestens 20 km, öffentliche Verkehrsmittel zumutbar
- Große Pendlerpauschale: Arbeitsweg mindestens 2 km, öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar
Die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel wird über den offiziellen Pendlerrechner des Finanzministeriums ermittelt. Faktoren sind unter anderem die Wegzeit, die Anzahl der Umstiegsmöglichkeiten und die Taktung der Verbindungen.
Unterschied zwischen Pendlerpauschale und Pendlereuro
| Merkmal | Pendlerpauschale | Pendlereuro |
|---|---|---|
| Art | Freibetrag | Absetzbetrag |
| Wirkung | Mindert steuerpflichtiges Einkommen | Mindert Steuerlast direkt |
| Berechnung | Nach Entfernungskategorien gestaffelt | 6 Euro × Kilometer (ab 2026) |
| Steuerersparnis | Abhängig vom Grenzsteuersatz | 1:1 (Euro für Euro) |
Ein Arbeitnehmer pendelt täglich 30 km (einfache Strecke) zur Arbeit. Öffentliche Verkehrsmittel sind zumutbar (kleine Pendlerpauschale).
Seine Entlastung ab 2026:
– Kleine Pendlerpauschale: 696 Euro (Freibetrag)
– Pendlereuro: 180 Euro (30 km × 6 €)
– Bei 42% Grenzsteuersatz: 696 × 0,42 = 292 € Steuerersparnis aus Pauschale
– Plus 180 € Pendlereuro = 472 € Gesamtentlastung pro Jahr
Negativsteuer für Geringverdiener
Auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die keine oder nur wenig Lohnsteuer zahlen, profitieren vom Pendlereuro. Sie erhalten einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurückerstattet.
Die maximale SV-Rückerstattung für Personen mit Pendlerpauschale steigt ab 2026 auf 750 Euro (2025: 608 Euro). Bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag kann sich dieser Betrag nochmals erhöhen.
So beantragen Sie den Pendlereuro
Es gibt zwei Wege, den Pendlereuro geltend zu machen:
Variante 1: Über den Arbeitgeber (laufend)
- Pendlerrechner auf pendlerrechner.bmf.gv.at ausfüllen
- Ausdruck des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgeben
- Arbeitgeber berücksichtigt Pendlerpauschale und Pendlereuro in der monatlichen Lohnverrechnung
Variante 2: Über die Arbeitnehmerveranlagung (jährlich)
- Pendlerrechner ausfüllen und Ergebnis speichern
- Bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) angeben
- Erstattung erfolgt mit dem Steuerbescheid
Der Pendlerrechner wurde für 2026 aktualisiert. Auch wenn sich Ihr Arbeitsweg nicht geändert hat, sollten Sie den Pendlerrechner neu durchführen und das aktualisierte Formular L34 beim Arbeitgeber einreichen, damit die höhere Entlastung bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt wird.
Aliquotierung bei Teilzeit
Der Pendlereuro wird wie die Pendlerpauschale aliquotiert, wenn Sie nicht an allen Arbeitstagen pendeln:
| Pendlertage pro Monat | Anspruch |
|---|---|
| 11 oder mehr Tage | Voller Pendlereuro |
| 8 bis 10 Tage | 2/3 des Pendlereuros |
| 4 bis 7 Tage | 1/3 des Pendlereuros |
| Weniger als 4 Tage | Kein Anspruch |
Homeoffice-Tage zählen dabei nicht als Pendlertage. Urlaubs- und Krankenstandstage werden hingegen als reguläre Arbeitstage gewertet.
Kombination mit Jobticket/Klimaticket
Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Jobticket oder Klimaticket übernimmt, wird die Pendlerpauschale entsprechend gekürzt. Der Pendlereuro bleibt jedoch in voller Höhe erhalten, solange Sie tatsächlich pendeln.
Diese Informationen ersetzen keine Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.