AMS-Kurs ablehnen 2026 – Zumutbarkeit, Sanktionen und Ihre Rechte in Österreich

Über ein Drittel der Einsprüche gegen AMS-Sperren wegen Arbeitsunwilligkeit werden zugunsten der Betroffenen entschieden – das zeigen Zahlen der Arbeiterkammer Oberösterreich. Dennoch scheuen viele Arbeitslose den Widerspruch, wenn ihnen das AMS eine Schulung zuweist, die sie für unpassend halten. Dabei haben Sie durchaus Rechte – aber auch klare Pflichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • AMS-Kurse sind grundsätzlich verpflichtend, aber nur wenn sie zumutbar sind
  • Ablehnung eines zumutbaren Kurses: 6 Wochen Sperre (Erstverstoß), 8 Wochen (Wiederholung)
  • Der Kurs muss objektiv geeignet sein, Ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern
  • Das AMS muss begründen, warum gerade dieser Kurs für Sie passend ist
  • Krankenversicherungsschutz bleibt während der Sperre aufrecht
  • Nach dem 3. Verstoß binnen eines Jahres: vollständige Leistungseinstellung möglich
  • Einspruch lohnt sich – Erfolgsquote über 30%

Wann ist ein AMS-Kurs zumutbar?

Das Arbeitsmarktservice kann Ihnen Schulungen, Umschulungen oder Wiedereingliederungsmaßnahmen zuweisen. Diese müssen Sie grundsätzlich besuchen. Die Arbeiterkammer betont jedoch: Der Kurs muss geeignet sein, tatsächlich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Ob ein Kurs zumutbar ist, wird nach objektiven Kriterien beurteilt.

Das bedeutet: Ihre persönliche Ansicht, dass der Kurs „sinnlos“ sei, reicht nicht für eine Ablehnung. Aber das AMS muss Ihnen erklären können, warum gerade dieser Kurs Ihre Vermittlungshemmnisse beseitigen soll. Diese Begründungspflicht wird oft übersehen – von beiden Seiten.

Zumutbarkeitskriterium Was das bedeutet
Eignung zur Chancenverbesserung Kurs muss konkret auf Ihre Qualifikationslücken eingehen
Gesundheitliche Situation Körperliche/psychische Einschränkungen müssen berücksichtigt werden
Betreuungspflichten Kurszeiten müssen mit Kinderbetreuung vereinbar sein
Erreichbarkeit Angemessene Wegzeit zum Kursort

Sanktionen bei Ablehnung oder Abbruch

Wenn Sie einen zumutbaren Kurs ablehnen, den Erfolg einer Maßnahme vereiteln oder zu wenig Eigeninitiative zeigen, kann das AMS Sanktionen verhängen. Die AK Oberösterreich informiert über die Stufenregelung:

Sanktionsstufen:

Erster Verstoß: 6 Wochen Sperre des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe

Wiederholter Verstoß: 8 Wochen Sperre (gilt bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft)

Dritter Verstoß binnen eines Jahres: Vollständige Leistungseinstellung wegen Arbeitsunwilligkeit – Krankenversicherungsschutz entfällt ebenfalls

Bei den ersten beiden Stufen bleibt der Krankenversicherungsschutz aufrecht.

Der Betreuungsplan – Ihre Rechte und Grenzen

Das AMS muss gemeinsam mit Ihnen einen Betreuungsplan erstellen. Darin werden die Maßnahmen beschrieben, die zur Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit führen sollen – inklusive Schulungen. Idealerweise wird dieser Plan einvernehmlich vereinbart. Können Sie sich nicht einigen, kann das AMS den Plan jedoch einseitig festlegen.

Wichtig zu wissen: Gegen den Betreuungsplan selbst können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Der Plan ist keine Bescheidform. Erst wenn Sie eine konkrete Sanktion erhalten, können Sie dagegen Beschwerde erheben.

Wann Sie einen Kurs ablehnen können

In bestimmten Situationen ist eine Ablehnung gerechtfertigt, ohne dass eine Sperre droht:

Fehlende Begründung: Das AMS muss Ihnen sagen, warum gerade dieser Kurs für Sie geeignet ist. Fehlt diese Begründung oder ist sie nicht nachvollziehbar, kann das ein Anfechtungsgrund sein.

Gesundheitliche Gründe: Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung den Kurs nicht absolvieren können, ist er nicht zumutbar. Ein ärztliches Attest ist dringend empfohlen.

Betreuungspflichten: Wenn die Kurszeiten mit Ihren Betreuungspflichten für Kinder unter 10 Jahren kollidieren und keine Betreuung organisierbar ist, muss das AMS darauf Rücksicht nehmen. Diese Einschränkungen werden im Betreuungsplan festgehalten.

Keine echte Qualifikationsverbesserung: Ein Fernstudium für einen Akademiker ist sinnvoll – aber ein Grundlagen-PC-Kurs für einen IT-Experten verbessert dessen Chancen nicht. In solchen Fällen kann der Kurs als ungeeignet argumentiert werden.

Praxis-Tipp:
Wenn Sie Bedenken gegen einen Kurs haben, äußern Sie diese sofort und schriftlich. Notieren Sie sich, was Sie dem AMS-Berater gesagt haben und wann. Diese Dokumentation kann später bei einem Einspruch wichtig sein.

Einspruch gegen AMS-Sanktionen

Wurde Ihnen eine Sperre verhängt, können Sie innerhalb von vier Wochen Beschwerde gegen den Bescheid erheben. Die Statistiken zeigen: Es lohnt sich. In Oberösterreich wurden 2020 über ein Drittel der Einsprüche gegen Sperren wegen Arbeitsunwilligkeit zugunsten der Betroffenen entschieden.

Das Problem: Die rechtliche Lage ist komplex und viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich wehren können. Deshalb gibt es insgesamt nur wenige Einsprüche. Die Bildungskarenz war früher eine beliebte Alternative zur AMS-Schulung – diese ist jedoch seit 2025/2026 ausgesetzt.

Bei einer negativen Beschwerdevorentscheidung durch das AMS können Sie die Vorlage ans Bundesverwaltungsgericht verlangen. Das ist ein weiterer Instanzenzug, der in berechtigten Fällen Erfolg haben kann.

Schulungszuschlag – der positive Aspekt

Wer an einer AMS-Maßnahme teilnimmt, erhält zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe einen Schulungszuschlag. Dieser beträgt bei kürzeren Kursen 2,60 Euro täglich. Bei Maßnahmen ab vier Monaten gibt es den dreifachen Zuschlag (7,80 Euro), bei Maßnahmen ab zwölf Monaten den fünffachen (13 Euro täglich).

Das ist ein echtes Plus: Eine längere Qualifizierungsmaßnahme bringt nicht nur neue Kenntnisse, sondern auch monatlich rund 280-390 Euro zusätzlich. Bei der Entscheidung, ob Sie einen Kurs annehmen, sollte auch dieser finanzielle Aspekt bedacht werden.

Häufige Streitpunkte bei AMS-Kursen

Streitpunkt Ihre Handlungsoptionen
Kurs passt nicht zur Qualifikation Schriftlich begründen, warum keine Chancenverbesserung
Kursort zu weit entfernt Auf unzumutbare Wegzeit hinweisen (>2 Std./Tag bei Vollzeit)
Kollision mit Kinderbetreuung Nachweis fehlender Betreuungsmöglichkeiten
Gesundheitliche Probleme Ärztliches Attest vorlegen
Bereits absolvierter Kurs Nachweis der bestehenden Qualifikation

Arbeitserprobungen und Praktika

Neben Kursen kann das AMS auch Arbeitserprobungen oder Praktika anordnen. Diese dürfen nur zur Überprüfung vorhandener oder neu erworbener Kenntnisse eingesetzt werden. Sie haben keine unbegrenzte Dauer – eine „Dauererprobung“ wäre unzulässig.

Bei der beruflichen Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer gelten teils besondere Regeln. Das AMS hat spezielle Programme für Menschen 50+, die auf deren Situation zugeschnitten sind.

Gut zu wissen:
Das AMS ist keine Strafbehörde, sondern eine Versicherungseinrichtung. Sanktionen sind das letzte Mittel, nicht das erste. In der Praxis hängt viel von der Kommunikation mit Ihrem Berater ab. Suchen Sie das Gespräch, bevor Sie einen Kurs ablehnen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfolgt im Einzelfall. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Problemen mit dem AMS wenden Sie sich an die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Fazit: AMS-Kurse müssen Sie grundsätzlich besuchen – aber nur, wenn sie zumutbar sind und Ihre Arbeitsmarktchancen tatsächlich verbessern. Das AMS muss begründen, warum ein Kurs für Sie passend ist. Wer gute Gründe für eine Ablehnung hat, sollte diese dokumentieren und im Zweifelsfall Beschwerde einlegen. Die Erfolgsquote bei Einsprüchen ist höher als viele denken.

Quellen