AMS-Sperre vermeiden – Nachsichtsgründe bei Selbstkündigung in Österreich

Rund 40 Prozent aller AMS-Sperren in Österreich werden wegen versäumter Kontrolltermine verhängt – doch die zweitgrößte Gruppe betrifft Personen, die ihr Dienstverhältnis selbst beendet haben. Bei einer Selbstkündigung droht grundsätzlich eine 28-tägige Sperre des Arbeitslosengeldes. Was viele nicht wissen: Das AMS kann diese Sperre unter bestimmten Umständen vollständig oder teilweise nachsehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Selbstkündigung droht eine 28-tägige Sperre des Arbeitslosengeldes
  • Das AMS muss eine Niederschrift aufnehmen und Ihre Gründe anhören
  • Nachsichtsgründe können die Sperre vollständig aufheben
  • Einvernehmliche Auflösung vermeidet die Sperre komplett
  • Über ein Drittel der Einsprüche gegen AMS-Sperren sind erfolgreich
  • Die Bezugsdauer wird durch die Sperre nicht verkürzt
  • Krankenversicherungsschutz bleibt während der Sperre aufrecht

Wann droht eine AMS-Sperre?

Das Arbeitsmarktservice verhängt eine Sperre des Arbeitslosengeldes, wenn Sie Ihr Dienstverhältnis selbst beendet haben oder es durch Ihr Verschulden aufgelöst wurde. Die Arbeiterkammer informiert, dass diese Regelung auch bei einer Lösung in der Probezeit gilt. Der Hintergrund: Die Arbeitslosenversicherung soll unverschuldete Arbeitslosigkeit absichern – wer den Job freiwillig aufgibt, hat die Situation selbst herbeigeführt.

Beendigungsart Sperre Nachsicht möglich
Selbstkündigung durch Arbeitnehmer 28 Tage Ja, bei wichtigen Gründen
Entlassung (verschuldet) 28 Tage Ja, im Einzelfall
Lösung in der Probezeit (durch AN) 28 Tage Ja, bei wichtigen Gründen
Einvernehmliche Auflösung Keine Nicht erforderlich
Kündigung durch Arbeitgeber Keine Nicht erforderlich

Diese Nachsichtsgründe erkennt das AMS an

Das AMS ist verpflichtet, bei jeder Selbstkündigung eine Niederschrift mit Ihnen aufzunehmen. Dabei werden Ihre Argumente für die Beendigung dokumentiert. Bestimmte Gründe können als berücksichtigungswürdig gewertet werden – die Sperre wird dann zwar formal verhängt, das Arbeitslosengeld aber trotzdem ausbezahlt.

Anerkannte Nachsichtsgründe:

Gesundheitliche Gründe: Nachgewiesene körperliche oder psychische Belastungen am Arbeitsplatz, ärztliche Empfehlung zum Jobwechsel

Mobbing und Belästigung: Dokumentierte Fälle von Mobbing, sexueller Belästigung oder schwerem Arbeitsklima

Familiäre Gründe: Betreuungspflichten, Pflege von Angehörigen, Umzug wegen Partner

Arbeitsrechtliche Verstöße: Ausbleibender Lohn, Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen durch den Arbeitgeber

Neue Beschäftigung: Konkrete Jobzusage, die dann kurzfristig entfallen ist

So läuft das Verfahren ab

Nach Ihrer Arbeitslosmeldung wird das AMS Sie zu einem Termin laden, bei dem die Umstände der Beendigung besprochen werden. Die AMS-Website erklärt das Prozedere: Sie erhalten die Möglichkeit, Ihre Gründe darzulegen. Diese werden in einer Niederschrift festgehalten.

Anschließend prüft das AMS, ob ein Nachsichtsgrund vorliegt. Bei Zweifeln wird der Fall dem Regionalbeirat vorgelegt – einem Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Die Entscheidung ergeht per Bescheid.

Wichtig bei der Niederschrift:
Bringen Sie alle verfügbaren Nachweise mit: Ärztliche Atteste, Dokumentation von Mobbing-Vorfällen, E-Mails, Zeugenaussagen. Je besser Sie Ihre Gründe belegen können, desto höher die Chance auf Nachsicht.

Die bessere Alternative: Einvernehmliche Auflösung

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie kündigen möchten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses hat keine AMS-Sperre zur Folge – Sie erhalten ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Ihr volles Arbeitslosengeld.

Für den Arbeitgeber macht die einvernehmliche Auflösung oft keinen Unterschied. Manche Arbeitgeber sind sogar froh, einen demotivierten Mitarbeiter ohne Konflikt ziehen lassen zu können. Es schadet nicht, diese Option anzusprechen – auch wenn Sie bereits innerlich gekündigt haben.

Beschwerde gegen AMS-Bescheid einlegen

Wurde Ihre Sperre verhängt und kein Nachsichtsgrund anerkannt, können Sie Beschwerde einlegen. Laut Statistiken der Arbeiterkammer Oberösterreich werden über ein Drittel der Beschwerden gegen AMS-Sperren wegen Arbeitsunwilligkeit zugunsten der Betroffenen entschieden. Die Erfolgsquote ist also beachtlich.

Für die Beschwerde haben Sie vier Wochen ab Zustellung des Bescheides Zeit. Sie können diese schriftlich einbringen und sollten alle Unterlagen beilegen, die Ihre Gründe belegen. Bei einer negativen Beschwerdevorentscheidung können Sie die Vorlage ans Bundesverwaltungsgericht verlangen.

Gut zu wissen:
Während der 28-tägigen Sperre bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz aufrecht. Sie sind also nicht unversichert. Auch die Bezugsdauer Ihres Arbeitslosengeldes wird durch die Sperre nicht verkürzt – Sie bekommen das Geld nur später, nicht weniger.

Sonderfall: Kündigung wegen neuer Stelle

Ein häufiger Fall: Sie kündigen Ihren Job, weil Sie eine Zusage für eine neue Stelle haben. Dann platzt der neue Job kurzfristig. In dieser Situation erkennt das AMS in der Regel einen Nachsichtsgrund an – vorausgesetzt, Sie können die konkrete Zusage nachweisen. Ein schriftliches Jobangebot oder E-Mail-Korrespondenz genügen meist als Beleg.

Anders verhält es sich, wenn Sie nur vage Aussichten auf einen neuen Job hatten. Bloße Hoffnung auf eine neue Stelle ist kein anerkannter Nachsichtsgrund. Kündigen Sie daher erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage in der Hand haben.

Praktische Tipps zur Vermeidung der Sperre

Wer seinen Job aufgeben möchte, sollte strategisch vorgehen. Diese Schritte erhöhen Ihre Chancen, die AMS-Sperre zu vermeiden:

Erstens: Dokumentieren Sie problematische Arbeitsbedingungen laufend. Wenn Mobbing, Überlastung oder Gesundheitsprobleme der Grund für Ihren Ausstiegswunsch sind, sollten Sie Beweise sammeln – E-Mails, Screenshots, Arztbesuche, Zeugen. Je mehr Dokumentation Sie haben, desto besser.

Zweitens: Konsultieren Sie frühzeitig die Arbeiterkammer. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages hat viele rechtliche Aspekte. Die AK berät kostenlos und kann einschätzen, ob Ihre Gründe als Nachsichtsgründe durchgehen könnten.

Drittens: Prüfen Sie die einvernehmliche Auflösung. Ein kurzes Gespräch mit dem Chef kann Ihnen vier Wochen Wartezeit ersparen. Die meisten Kündigungsfristen in Österreich sind ohnehin zu beachten – die Zeit können Sie nutzen, um eine einvernehmliche Lösung auszuhandeln.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Anerkennung von Nachsichtsgründen liegt im Ermessen des AMS und wird im Einzelfall entschieden. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die Arbeiterkammer oder einen Rechtsanwalt.
Fazit: Eine Selbstkündigung muss nicht automatisch zu einer 28-tägigen AMS-Sperre führen. Wer gute Gründe hat und diese dokumentieren kann, hat realistische Chancen auf Nachsicht. Die beste Strategie ist jedoch, von vornherein eine einvernehmliche Auflösung anzustreben – damit vermeiden Sie die Sperre komplett und starten nahtlos in den Arbeitslosengeld-Bezug.

Quellen