AMS-Wiedermeldung 2026 – Neue Fristen und Meldepflichten bei Arbeitslosigkeit in Österreich

Seit 1. Juli 2025 gilt in Österreich eine verschärfte Wiedermeldepflicht beim AMS: Nach einer Unterbrechung wie Krankenstand oder Auslandsaufenthalt müssen Sie sich sofort beim Arbeitsmarktservice zurückmelden – das Geld wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung ausbezahlt. Die früheren großzügigeren Fristen sind Geschichte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1.7.2025: Sofortige Wiedermeldung nach jeder Unterbrechung Pflicht
  • Arbeitslosengeld wird erst ab Tag der Wiedermeldung ausbezahlt
  • Bei Krankenstand: Ärztliche Krankmeldung ab dem 1. Tag erforderlich
  • Online-Meldung über MeinAMS ist Standard
  • Versäumte Kontrolltermine: Sperre bis zum nächsten Termin
  • Auslandsaufenthalt muss vorab mit AMS vereinbart werden
  • Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei Ruhenszeiten aufrecht

Die neue Wiedermeldepflicht seit Juli 2025

Die Änderung betrifft alle Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen. Das AMS informiert unmissverständlich: Nach einer Unterbrechung – etwa Krankenstand, Auslandsaufenthalt oder einer kurzfristigen Beschäftigung – müssen Sie sich sofort wieder melden. Tun Sie das nicht, erhalten Sie für die Tage bis zur Wiedermeldung kein Geld.

Die Wiedermeldung kann persönlich in Ihrer AMS-Geschäftsstelle erfolgen oder – was heute Standard ist – elektronisch über Ihr MeinAMS-Konto. Die digitale Variante ist schneller und vermeidet Wartezeiten. Sobald Sie sich gemeldet haben, läuft die Leistung wieder.

Art der Unterbrechung Was Sie tun müssen Folgen bei Versäumnis
Krankenstand Sofort krankmelden, nach Ende sofort wiedermelden Kein Geld bis Wiedermeldung
Auslandsaufenthalt Vorab mit AMS vereinbaren, nach Rückkehr sofort melden Kein Geld während Aufenthalt und bis Wiedermeldung
Kurzfristige Beschäftigung Am ersten Tag nach Beschäftigungsende melden Kein Geld bis Wiedermeldung
Kontrolltermin versäumt Sofort neuen Termin vereinbaren Sperre bis zum nächsten Termin

Krankenstand richtig melden

Bei Arbeitslosigkeit gelten besondere Regeln für Krankmeldungen. Sie müssen Beginn und Ende des Krankenstands immer sofort dem AMS melden. Eine ärztliche Krankmeldung ist ab dem ersten Tag erforderlich – nicht erst ab dem dritten wie im regulären Dienstverhältnis.

Während des Krankenstands erhalten Sie Krankengeld statt Arbeitslosengeld. Die Höhe ist identisch. Aber sobald Sie wieder gesund sind, müssen Sie sich unverzüglich beim AMS zurückmelden, damit das Arbeitslosengeld wieder fließt.

Wichtig beim Krankenstand:
Die Krankmeldung beim AMS ist nicht automatisch – Sie müssen diese selbst übermitteln. Nutzen Sie dafür Ihr MeinAMS-Konto oder informieren Sie Ihre Geschäftsstelle telefonisch. Den ärztlichen Nachweis müssen Sie nachreichen.

Auslandsaufenthalt während der Arbeitslosigkeit

Für Auslandsaufenthalte gelten strenge Regeln. Grundsätzlich ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während eines Aufenthalts außerhalb Österreichs. Die Arbeiterkammer erklärt: Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Nachsicht stellen.

Mögliche Nachsichtsgründe sind etwa ein Auslandsurlaub von maximal drei Wochen, der bereits vor der Arbeitslosigkeit gebucht wurde, oder ein Aufenthalt zur Pflege von Angehörigen. Auch für die Arbeitssuche im EU/EWR-Raum oder der Schweiz gibt es einen sogenannten Leistungsexport – aber nur, wenn Sie diesen vorab mit dem AMS vereinbart haben.

Kontrolltermine nicht versäumen

Das AMS lädt Sie regelmäßig zu Kontrollterminen. Diese dienen der Beratung, Vermittlung und Überprüfung Ihrer Arbeitswilligkeit. Wenn Sie einen Termin ohne triftigen Grund versäumen, wird Ihr Arbeitslosengeld bis zum nächsten Termin gesperrt.

Die Kündigungsfristen bei einem neuen Job sind wichtig – aber auch die AMS-Termine sollten Sie im Kalender vermerken. Ein versäumter Termin kann mehrere Wochen ohne Geld bedeuten.

Praxis-Tipp:
Richten Sie Erinnerungen für Ihre AMS-Termine ein. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich vorab telefonisch oder über MeinAMS – so vermeiden Sie die Sperre. Das AMS kann bei rechtzeitiger Absage einen Ersatztermin anbieten.

MeinAMS-Konto: Pflicht zur Online-Nutzung

Die Online-Meldung über das MeinAMS-Konto ist inzwischen Standard. Das AMS drängt darauf, dass alle Bezieher ein solches Konto einrichten und aktiv nutzen. Dort können Sie:

Ihre Wiedermeldung nach Unterbrechungen durchführen, Krankmeldungen einreichen, Termine einsehen und verwalten, Bescheide abrufen, den Status Ihrer Leistungen prüfen und vieles mehr. Das spart den Gang zur Geschäftsstelle und funktioniert rund um die Uhr.

Haben Sie noch kein MeinAMS-Konto, sollten Sie dies nachholen. Die Registrierung erfolgt über das AMS und benötigt eine Bürgerkarte oder ID Austria. Für Menschen ohne Internetzugang oder digitale Kompetenz bleibt der persönliche Weg zur Geschäftsstelle weiterhin möglich.

Häufige Fehler bei der Meldepflicht

Häufiger Fehler Konsequenz Vermeidung
Verspätete Wiedermeldung nach Krankenstand Kein Geld für die Tage bis zur Meldung Am ersten gesunden Tag sofort melden
Auslandsreise ohne Abmeldung Leistung ruht während des gesamten Aufenthalts Vorab mit AMS absprechen
Kontrolltermin vergessen Sperre bis zum nächsten Termin Kalendereintrag mit Erinnerung
Beschäftigungsaufnahme nicht gemeldet Rückforderung zu viel bezahlter Leistungen Jede Beschäftigung sofort melden

Meldepflichten bei Veränderungen

Neben der Wiedermeldung nach Unterbrechungen müssen Sie dem AMS auch diverse Änderungen in Ihrer Lebenssituation unverzüglich mitteilen. Dazu gehören Umzug, Heirat oder Scheidung, Änderungen bei Betreuungspflichten, Aufnahme jeglicher Beschäftigung (auch geringfügig), Einkommen aus anderen Quellen und Änderungen des Gesundheitszustands.

Besonders wichtig seit 2026: Durch die neuen Zuverdienst-Beschränkungen müssen Sie jede geringfügige Beschäftigung sofort melden. Wenn Sie nicht unter eine der Ausnahmegruppen fallen, kann eine geringfügige Beschäftigung Ihren Leistungsanspruch kosten. Informieren Sie sich beim Arbeitsrecht, bevor Sie eine Nebentätigkeit annehmen.

Leistungsexport bei Arbeitssuche im Ausland

Wer im EU/EWR-Raum oder der Schweiz nach Arbeit suchen möchte, kann sein Arbeitslosengeld für maximal drei Monate mitnehmen. Dieser sogenannte Leistungsexport muss jedoch unbedingt vor der Ausreise mit dem AMS vereinbart werden. Nach der Rückkehr gilt wieder die sofortige Wiedermeldepflicht.

Während des Leistungsexports bleiben Sie auch im Ausland krankenversichert. Aber Achtung: Wenn Ihr österreichischer Anspruch weniger als drei Monate beträgt, können Sie nur für die Restdauer Geld im Ausland beziehen.

Gut zu wissen:
Der Krankenversicherungsschutz für Arbeitslose und ihre Angehörigen bleibt auch während Ruhenszeiten aufrecht – etwa bei einer AMS-Sperre wegen versäumtem Kontrolltermin. Sie sind also nicht plötzlich unversichert, auch wenn das Geld nicht fließt.

Digitale Arbeitssuchendmeldung

Wer noch beschäftigt ist, aber bereits weiß, dass der Job endet – etwa durch Kündigung – sollte sich frühzeitig arbeitssuchend melden. Die Suche nach einem neuen Job beginnt idealerweise noch während der Kündigungsfrist. Die Meldung als arbeitssuchend ist ab drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende des Dienstverhältnisses möglich und empfohlen.

Diese Vorab-Meldung ist nicht mit der Arbeitslosmeldung zu verwechseln. Die tatsächliche Arbeitslosmeldung – und damit der Beginn des Leistungsbezugs – erfolgt erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Aber durch die frühe Arbeitssuchendmeldung kann das AMS bereits Vermittlungsaktivitäten starten.

Rechtlicher Hinweis:
Die Meldepflichten beim AMS sind gesetzlich geregelt und werden streng gehandhabt. Bei Zweifeln, ob eine Meldung erforderlich ist, gilt: Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig. Unklarheiten können Sie telefonisch oder per MeinAMS mit Ihrem Berater klären.
Fazit: Die seit Juli 2025 geltende sofortige Wiedermeldepflicht nach Unterbrechungen bedeutet: Jeder Tag zählt. Wer nach Krankenstand oder Auslandsaufenthalt nicht sofort aktiv wird, verliert Geld. Das MeinAMS-Konto ist dabei das wichtigste Werkzeug – nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten, um Ihre Leistung lückenlos zu sichern.

Quellen