Das Arbeitszeugnis gehört zu den wichtigsten Dokumenten für die berufliche Laufbahn eines jeden Arbeitnehmers und kann maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg bei künftigen Bewerbungen entscheiden. In Österreich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Dieser umfassende Ratgeber erklärt die wichtigsten Rechtsgrundlagen, typische Formulierungen und gibt wertvolle praktische Tipps für den richtigen Umgang mit dem Arbeitszeugnis.
Rechtsgrundlage: Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Nach § 1163 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder Zeitablauf endet.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann nicht durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden. Auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst besteht der Anspruch in vollem Umfang.
Arten von Arbeitszeugnissen
Einfaches Arbeitszeugnis
Das einfache Zeugnis (auch Arbeitsbestätigung genannt) enthält nur die grundlegenden Fakten: Name des Arbeitnehmers, Art und Dauer der Beschäftigung sowie die ausgeübte Tätigkeit. Es enthält keine Bewertung der Leistung oder des Verhaltens. Das einfache Zeugnis ist der Mindestanspruch.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Zeugnis geht über die Fakten hinaus und enthält eine Bewertung der Arbeitsleistung, der Führung und des Verhaltens. Es beschreibt die Tätigkeiten detailliert und gibt eine Gesamtbeurteilung ab. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis Standard und wird von den meisten Arbeitgebern verlangt.
Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses
Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält mehrere Bestandteile. Die Überschrift nennt den Dokumenttyp (Arbeitszeugnis, Dienstzeugnis). Die Einleitung enthält persönliche Daten und Beschäftigungszeitraum. Die Tätigkeitsbeschreibung listet Aufgaben und Verantwortungsbereiche auf. Die Leistungsbeurteilung bewertet Arbeitsqualität, Arbeitsmenge, Fachwissen und besondere Erfolge. Die Verhaltensbeurteilung beschreibt das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Der Schluss enthält Beendigungsgrund (optional), Dank und gute Wünsche. Unterschrift und Datum runden das Dokument ab.
Die Zeugnissprache verstehen
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, dürfen aber keine unwahren Aussagen enthalten. Diese Vorgabe hat zur Entwicklung einer eigenen „Zeugnissprache“ geführt, die auf den ersten Blick positiv klingt, aber verschiedene Bewertungsstufen codiert.
Notenskala in Zeugnissen
Die Leistungsbeurteilung folgt einem ungeschriebenen Code. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht einer Eins - ausgezeichnete Leistung. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ bedeutet sehr gute Leistung (Note 2). „Zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist gut (Note 3). „Zu unserer Zufriedenheit“ bedeutet durchschnittlich (Note 4). „Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ signalisiert unterdurchschnittliche Leistung (Note 5).
Versteckte Negativbotschaften
Manche Formulierungen klingen positiv, transportieren aber negative Botschaften. „Er war stets bemüht“ bedeutet, dass die Bemühungen erfolglos blieben. „Sie arbeitete mit großem Fleiß“ kann auf mangelnde Intelligenz hindeuten. „Er war ein geselliger Mitarbeiter“ könnte übermäßigen Alkoholkonsum andeuten. Wer solche Formulierungen im eigenen Zeugnis findet, sollte eine Korrektur verlangen.
Rechte des Arbeitnehmers
Anspruch auf Richtigkeit
Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß und vollständig sein. Falsche Angaben zur Beschäftigungsdauer, zu den Tätigkeiten oder zur Position sind unzulässig. Der Arbeitnehmer kann Berichtigung verlangen.
Anspruch auf Wohlwollen
Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht behindern. Offene Kritik, negative Formulierungen oder das Verschweigen positiver Aspekte verstoßen gegen das Wohlwollensgebot. Auch äußere Merkmale wie Flecken, Knicke oder handschriftliche Änderungen können als negative Zeichen gewertet werden.
Korrekturanspruch
Ist das Zeugnis fehlerhaft, unvollständig oder unangemessen negativ, kann der Arbeitnehmer Korrektur verlangen. Zunächst sollte dies schriftlich beim Arbeitgeber eingefordert werden. Bei Weigerung kann der Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Tipps für ein gutes Arbeitszeugnis
Rechtzeitig anfordern
Das Zeugnis sollte spätestens am letzten Arbeitstag angefordert werden. Idealerweise bittet man bereits bei der Kündigung oder einvernehmlichen Auflösung um Ausstellung. Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, Änderungen durchzusetzen.
Eigenen Entwurf vorlegen
Manche Arbeitgeber sind dankbar, wenn der Arbeitnehmer einen Entwurf vorlegt. Das spart Arbeit und ermöglicht Einfluss auf den Inhalt. Der Entwurf sollte realistisch sein und die tatsächlichen Leistungen widerspiegeln.
Zeugnis prüfen lassen
Wer unsicher ist, ob das Zeugnis angemessen ist, sollte es prüfen lassen. Die Arbeiterkammer bietet kostenlose Zeugnisberatung an. Auch spezialisierte Anwälte oder Karriereberater können helfen.
Verjährung des Zeugnisanspruchs
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt in Österreich nach drei Jahren ab Ende des Arbeitsverhältnisses. In vielen Kollektivverträgen sind kürzere Fristen vorgesehen. Daher sollte das Zeugnis zeitnah angefordert werden.
Zwischenzeugnis
Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden - etwa bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung oder geplanter Bewerbung. Das Zwischenzeugnis hat denselben Aufbau wie das Endzeugnis und dokumentiert den aktuellen Stand. Es kann später als Argumentationshilfe dienen, wenn das Endzeugnis schlechter ausfällt.
Digitale Arbeitszeugnisse
Mit der zunehmenden Digitalisierung stellt sich die Frage nach elektronischen Arbeitszeugnissen. Grundsätzlich ist das Arbeitszeugnis in Schriftform auszustellen - also auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Ein reines PDF ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Allerdings akzeptieren viele Arbeitgeber bei Bewerbungen zunächst Scans oder digitale Kopien. Das Original sollte jedoch aufbewahrt und auf Anfrage vorgelegt werden können.
Internationale Aspekte
Wer sich im Ausland bewirbt, sollte wissen, dass Arbeitszeugnisse nicht überall üblich sind. In englischsprachigen Ländern werden stattdessen „Reference Letters“ oder persönliche Empfehlungen verwendet. Ein österreichisches Arbeitszeugnis kann bei internationalen Bewerbungen erklärt oder übersetzt werden müssen.
Aufbewahrung von Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse sollten sorgfältig aufbewahrt werden - sie können auch Jahre später noch bei Bewerbungen relevant sein. Originale gehören in einen sicheren Ordner, digitale Kopien als Backup auf verschiedene Speichermedien. Bei Verlust kann beim ehemaligen Arbeitgeber eine Zweitschrift angefordert werden.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Anfordern eines Zeugnisses. Viele Arbeitnehmer vergessen im Trubel des Jobwechsels das Zeugnis und stellen später fest, dass der alte Arbeitgeber nicht mehr erreichbar ist. Ein weiterer Fehler ist das kritiklose Akzeptieren eines schlechten Zeugnisses - Korrektur sollte zeitnah verlangt werden.
Fazit: Wichtiges Dokument für die Karriere
Das Arbeitszeugnis ist weit mehr als eine reine Formalität - es ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das die berufliche Laufbahn maßgeblich beeinflussen kann. Ein gutes Zeugnis öffnet Türen, ein schlechtes kann sie verschließen. Arbeitnehmer sollten daher ihre Rechte kennen und aktiv nutzen. Das Arbeitszeugnis ist mehr als eine Formalität - es kann über Bewerbungserfolge entscheiden. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und aktiv auf ein faires Zeugnis hinwirken. Die Investition in ein gutes Arbeitszeugnis zahlt sich bei jeder künftigen Bewerbung aus und kann den entscheidenden Unterschied zwischen Zu- und Absage machen. Bei Problemen und Unstimmigkeiten helfen die Arbeiterkammer mit kostenloser Beratung und die Arbeitsgerichte mit verbindlichen Entscheidungen.
Stand: 12. Januar 2026