Kindergeld in Österreich 2026 - Höhe, Beantragung und Voraussetzungen

In Österreich wird das Kindergeld als Familienbeihilfe bezeichnet und ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien. Die Beihilfe wird unabhängig vom Einkommen gewährt und monatlich ausbezahlt. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Beträge, Voraussetzungen und den Beantragungsprozess.

Was ist die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe ist eine staatliche Transferleistung zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Sie soll einen Teil der Kosten abdecken, die durch Kinder entstehen. Die Beihilfe wird monatlich ausbezahlt und ist steuerfrei. Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag automatisch mit ausbezahlt.

Die Familienbeihilfe ist keine Sozialleistung im engeren Sinn - sie steht allen Familien zu, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von Einkommen oder Vermögen.

Aktuelle Höhe der Familienbeihilfe 2026

Die Familienbeihilfe ist nach dem Alter der Kinder gestaffelt. Ältere Kinder erhalten mehr, da ihre Kosten typischerweise höher sind. Die aktuellen monatlichen Beträge für 2026 betragen 132,30 Euro für Kinder ab der Geburt, 141,50 Euro für Kinder ab 3 Jahren, 165,10 Euro für Kinder ab 10 Jahren und 191,60 Euro für Kinder ab 19 Jahren.

Geschwisterstaffelung

Für Familien mit mehreren Kindern gibt es einen Zuschlag pro Kind. Bei zwei Kindern erhöht sich der monatliche Betrag um 8,20 Euro pro Kind, bei drei Kindern um 20,20 Euro pro Kind, bei vier Kindern um 31,40 Euro pro Kind und ab dem fünften Kind um 37,40 Euro pro Kind. Die Staffelung wird automatisch berechnet.

Kinderabsetzbetrag

Zusätzlich zur Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag von 67,80 Euro pro Monat und Kind ausbezahlt. Dieser Betrag wird automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe überwiesen und muss nicht extra beantragt werden.

Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung

Für Kinder mit erheblicher Behinderung gibt es eine erhöhte Familienbeihilfe. Der Zuschlag beträgt 180,90 Euro monatlich. Voraussetzung ist eine Behinderung von mindestens 50% nach den Einschätzungsverordnungen. Ein ärztliches Gutachten ist erforderlich.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Beihilfe wird in der Regel an jenen Elternteil ausbezahlt, der den Haushalt führt - bei gemeinsamer Haushaltsführung typischerweise an die Mutter, sofern nicht anders vereinbart.

Altersgrenzen

Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gewährt. Darüber hinaus besteht Anspruch bis zum 24. Geburtstag, wenn das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. In Ausnahmefällen (etwa bei Präsenz- oder Zivildienst) kann die Grenze auf das 25. Lebensjahr erhöht werden.

Für erwachsene Kinder, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft erwerbsunfähig sind, besteht zeitlich unbefristeter Anspruch.

Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder

Volljährige Kinder, die Familienbeihilfe beziehen, dürfen jährlich bis zu 15.000 Euro dazuverdienen. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe für das betreffende Jahr. Einkünfte aus Ferialjobs oder geringfügigen Beschäftigungen zählen mit.

Beantragung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe muss beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag kann online über FinanzOnline, per Post oder persönlich beim Finanzamt gestellt werden. Für Neugeborene wird der Antrag oft schon im Krankenhaus bei der Meldung der Geburt eingeleitet.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel von Kind und Antragsteller, bei Nicht-EU-Bürgern der Aufenthaltstitel und gegebenenfalls Studienbescheinigung oder Lehrvertrag für volljährige Kinder.

Online-Antrag über FinanzOnline

Der einfachste Weg ist der Online-Antrag über FinanzOnline. Wer bereits einen FinanzOnline-Zugang hat, kann den Antrag direkt stellen. Die Zugangsdaten können bei jedem Finanzamt angefordert werden. Der Lohnsteuerausgleich kann über dieselbe Plattform erledigt werden.

Auszahlung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird monatlich auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel Anfang des Monats für den laufenden Monat. Bei rückwirkender Bewilligung werden die Beträge für die vergangenen Monate nachgezahlt.

Die Beihilfe kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren. Bei vergessenen Anträgen lohnt sich also eine Nachreichung.

Familienbeihilfe für Studierende

Studierende erhalten Familienbeihilfe bis maximal zum 24. Geburtstag, wenn sie ein ordentliches Studium betreiben. Voraussetzung ist der Nachweis eines angemessenen Studienerfolgs: In den ersten zwei Semestern sind 16 ECTS-Punkte nachzuweisen, danach 8 ECTS-Punkte pro Semester.

Bei Überschreitung der Mindeststudiendauer wird die Beihilfe eingestellt, außer es liegt ein wichtiger Grund vor (etwa längere Krankheit). Die Beihilfe kann auch bei der Finanzierung einer Studentenwohnung helfen.

Familienbeihilfe und Karenz

Während der Karenzzeit eines Elternteils läuft die Familienbeihilfe normal weiter. Sie ist unabhängig vom Kinderbetreuungsgeld, das zusätzlich bezogen werden kann. Beide Leistungen stehen nebeneinander und werden unabhängig voneinander berechnet.

Familienbonus Plus

Zusätzlich zur Familienbeihilfe gibt es den Familienbonus Plus - einen Steuerabsetzbetrag, der die Lohnsteuer reduziert. Der Familienbonus beträgt 166,68 Euro monatlich (2.000,16 Euro jährlich) pro Kind bis 18 Jahre und 58,34 Euro monatlich (700,08 Euro jährlich) für volljährige Kinder in Ausbildung.

Der Familienbonus Plus wird über die Lohnverrechnung oder den Steuerausgleich geltend gemacht und ist nicht Teil der Familienbeihilfe.

Was tun bei Ablehnung oder Problemen?

Wird der Antrag auf Familienbeihilfe abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesfinanzgericht eingelegt werden. Die Entscheidung muss schriftlich begründet werden, sodass die Ablehnungsgründe nachvollziehbar sind.

Bei Änderungen der Lebenssituation (Umzug, Studienabbruch, Überschreitung der Zuverdienstgrenze) muss das Finanzamt informiert werden. Zu Unrecht bezogene Beihilfe muss zurückgezahlt werden.

Mehrkindzuschlag

Familien mit drei oder mehr Kindern, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, erhalten den Mehrkindzuschlag. Er beträgt 23,30 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind. Der Zuschlag wird automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Familienbeihilfe bei Auslandsaufenthalten

Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten der Familie bleibt der Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen, solange der Lebensmittelpunkt in Österreich verbleibt. Bei dauerhafter Übersiedlung ins Ausland entfällt der Anspruch. Für EU-Bürger gelten besondere Koordinierungsregeln, die verhindern, dass Familienleistungen doppelt oder gar nicht gezahlt werden.

Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, behalten ihren Anspruch in der Regel bei, sofern sie an einer österreichischen Hochschule inskribiert bleiben.

Indexierung der Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird regelmäßig an die Inflation angepasst. Die Indexierung erfolgt auf Basis des Verbraucherpreisindex. So bleibt die Kaufkraft der Familienleistungen über die Jahre erhalten. Die aktuellen Beträge werden jährlich vom Finanzministerium veröffentlicht.

Fazit: Wichtige Unterstützung für Familien

Die Familienbeihilfe ist eine verlässliche finanzielle Unterstützung für alle Familien mit Kindern in Österreich. Die Beantragung ist unkompliziert, und die Auszahlung erfolgt regelmäßig. Zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag und dem Familienbonus Plus entlastet das System Familien spürbar. Wer alle Ansprüche nutzt, kann mehrere tausend Euro pro Jahr erhalten.

Stand: 12. Januar 2026