Bitcoin-Mining kann in Österreich entweder mit pauschalen 27,5 % oder mit bis zu 55 % Einkommensteuer belastet werden – der Unterschied liegt in der Frage, ob Ihre Mining-Aktivität als privat oder gewerblich eingestuft wird. Die Abgrenzung ist entscheidend für Ihre Steuerlast, aber auch für SVS-Pflichten und die Möglichkeit, Betriebsausgaben abzusetzen.
- Privates Mining: 27,5 % bei Zufluss + 27,5 % bei Verkauf der Rewards
- Gewerbliches Mining: progressiver Steuersatz bis 55 %, aber Betriebsausgaben absetzbar
- BMF-Indizien für Gewerblichkeit: teure Hardware, Kühlgeräte, Fremdfinanzierung, Raummiete
- Pool-Mining gilt in der Regel als privat (laufende Einkünfte)
- Mining-Kosten im Privatvermögen NICHT absetzbar
- Bei Gewerblichkeit: Gewerbeanmeldung und SVS-Pflicht erforderlich
Grundsätzliche Besteuerung von Mining-Erträgen
Seit der Steuerreform 2022 werden Mining-Erträge in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt, sofern sie im steuerlichen Privatvermögen anfallen. Konkret fallen sie unter § 27b Abs. 2 Z 2 EStG als Entgelte aus Transaktionsverarbeitung.
Das bedeutet: Die erhaltenen Bitcoin oder andere Kryptowährungen werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert. Wird der Coin später mit Gewinn verkauft, fällt auf den Wertzuwachs nochmals 27,5 % KESt an.
Diese Regelung gilt unabhängig vom verwendeten Konsensalgorithmus – also sowohl für Proof-of-Work (Bitcoin) als auch für andere Mining-Varianten.
Wann wird Mining gewerblich?
Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit ist beim Mining besonders relevant. Das BMF hat in seinen Erläuterungen mehrere Indizien genannt, die auf gewerbliches Mining hindeuten:
| Indiz für Gewerblichkeit | Erläuterung |
|---|---|
| Teure Spezialhardware | Anschaffung umfangreicher ASIC-Miner oder GPU-Rigs |
| Fremdfinanzierung | Kreditaufnahme für Hardware-Investitionen |
| Kühlgeräte/Klimaanlage | Spezielle Kühlung für Mining-Equipment |
| Gebäudetechnische Adaptierungen | Elektroinstallationen, Lärmschutzmaßnahmen |
| Anmietung von Räumen | Spezielle Lagerräume oder Serverräume für Mining |
| Signifikante Stromkosten | Überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch |
Die Beurteilung erfolgt immer anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse im konkreten Einzelfall. Ein einzelnes Indiz führt nicht automatisch zur Gewerblichkeit. Im Zweifel sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Steuerliche Unterschiede: Privat vs. Gewerblich
| Aspekt | Privates Mining | Gewerbliches Mining |
|---|---|---|
| Steuersatz | 27,5 % (KESt) | 0-55 % (progressiv) |
| Betriebsausgaben | Nicht absetzbar | Voll absetzbar |
| SVS-Pflicht | Nein | Ja (ab Gewinngrenze) |
| Gewerbeanmeldung | Nicht erforderlich | Erforderlich |
| Buchhaltung | Einfache Dokumentation | E/A-Rechnung oder Bilanz |
Welche Kosten können gewerbliche Miner absetzen?
Bei gewerblichem Mining können folgende Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden:
- Hardware: ASIC-Miner, GPUs, Netzteile – über Abschreibung (AfA)
- Stromkosten: Der wohl größte Kostenfaktor beim Mining
- Internet: Anteilig für die Mining-Nutzung
- Raumkosten: Miete oder anteilige Kosten für Serverräume
- Kühlung: Klimaanlagen, Ventilatoren
- Reparaturen: Wartung und Instandhaltung der Hardware
- Beratungskosten: Steuerberater, technische Beratung
Führen Sie ein detailliertes Strommessgerät am Mining-Equipment, um den Verbrauch exakt nachweisen zu können. Bei gemischter Nutzung (privat/gewerblich) sollte der gewerbliche Anteil dokumentierbar sein.
Pool-Mining: Meist private Einkünfte
Beim Pool-Mining schließen sich Miner zusammen, um ihre Rechenleistung zu bündeln. Die Rewards werden entsprechend der beigetragenen Rechenleistung aufgeteilt. In der Regel liegt hier keine gewerbliche Tätigkeit vor, sondern es handelt sich um laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Die Besteuerung erfolgt daher bei Zufluss mit 27,5 %. Eine spätere gewinnbringende Veräußerung wird ebenfalls mit 27,5 % besteuert.
Cloud-Mining: Besondere Vorsicht geboten
Beim Cloud-Mining mieten Sie Rechenleistung von einem Anbieter. Steuerlich werden die erhaltenen Coins wie beim Pool-Mining als laufende Einkünfte behandelt. Allerdings ist Cloud-Mining häufig mit erhöhten Risiken verbunden – viele Anbieter haben sich als unseriös erwiesen.
Sozialversicherung für gewerbliche Miner
Wird das Mining als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, unterliegen Sie grundsätzlich der Pflichtversicherung bei der SVS. Die Beiträge richten sich nach dem Gewinn und betragen insgesamt rund 27,68 % der Bemessungsgrundlage.
Die Kleinunternehmerregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme ermöglichen, wenn die Einkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Mining im Betriebsvermögen eines anderen Gewerbes
Ein Sonderfall: Wenn Bitcoin-Mining nur einen untergeordneten Bereich einer gewerblichen Tätigkeit darstellt (z.B. Mining-Heizungen in Produktionshallen), kann der Sondersteuersatz von 27,5 % auch im Betriebsvermögen zur Anwendung kommen.
Steuererklärung für Mining-Einkünfte
Privates Mining wird in der Beilage E1kv unter Abschnitt 1.3.5 (Einkünfte aus Kryptowährungen) eingetragen. Bei inländischen Einkünften (über österreichische Plattformen) in Kennzahl 171.
Gewerbliches Mining erfordert die Abgabe einer Steuererklärung mit Gewinnermittlung nach den allgemeinen Regeln für Gewerbebetriebe.
Praktisches Beispiel: Besteuerungsvergleich
Szenario A – Privates Mining:
Steuer auf Rewards: 20.000 € × 27,5 % = 5.500 €
Kosten: Nicht absetzbar
Effektive Belastung: 5.500 € Steuer + 10.000 € Kosten = 15.500 €
Netto-Ertrag: 4.500 €
Szenario B – Gewerbliches Mining (Steuersatz 42 %):
Gewinn: 20.000 € – 10.000 € (Kosten) = 10.000 €
Steuer: 10.000 € × 42 % = 4.200 €
SVS (ca. 27,68 %): 10.000 € × 27,68 % = 2.768 €
Netto-Ertrag: 3.032 €
Das Beispiel zeigt: Die Frage privat vs. gewerblich hängt stark von den individuellen Umständen ab. Bei hohen Kosten kann gewerbliches Mining vorteilhaft sein, trotz höherem Steuersatz.
Die Einstufung als privat oder gewerblich hat weitreichende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Bei größeren Mining-Aktivitäten sollte unbedingt ein Steuerberater hinzugezogen werden, um die optimale Gestaltung zu finden.