Der NFT-Boom hat auch Österreich erreicht – doch die steuerliche Behandlung von Non-Fungible Tokens unterscheidet sich fundamental von klassischen Kryptowährungen wie Bitcoin. Während für Krypto seit 2022 pauschal 27,5 % KESt gilt, unterliegen NFTs weiterhin dem alten Spekulationsgeschäft-Regime mit einjähriger Haltefrist. Das kann je nach Fall ein Vorteil oder Nachteil sein.
- NFTs gelten NICHT als Kryptowährungen im Sinne des § 27b EStG
- Gewinne innerhalb eines Jahres: progressiver Einkommensteuersatz (0-55 %)
- Gewinne nach einem Jahr Haltedauer: steuerfrei
- Freigrenze: 440 € pro Jahr (bei Überschreitung volle Besteuerung)
- NFT-Kauf mit Krypto kann einen steuerpflichtigen Vorgang auslösen
- Auch Bitcoin Ordinals werden wie NFTs behandelt
Warum werden NFTs anders besteuert als Kryptowährungen?
Das österreichische Steuerrecht unterscheidet zwischen fungiblen (austauschbaren) und nicht-fungiblen (einzigartigen) digitalen Assets. Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen sind fungibel – jeder Bitcoin ist gleich viel wert wie jeder andere Bitcoin und kann beliebig getauscht werden.
NFTs hingegen sind per Definition nicht austauschbar. Jedes NFT ist einzigartig und repräsentiert ein spezifisches digitales Gut – sei es ein Kunstwerk, ein Sammlerstück oder ein anderes digitales Asset. Diese Einzigartigkeit führt dazu, dass NFTs nicht unter die Krypto-Besteuerung nach § 27b EStG fallen.
Das BMF hat in seinen Erläuterungen klargestellt: Asset-Token und NFTs sind nicht als Kryptowährungen im Sinne des Gesetzes einzustufen, da ihnen die Eigenschaft als allgemein akzeptiertes Tauschmittel fehlt.
Wie werden NFT-Gewinne besteuert?
| Szenario | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Verkauf innerhalb 1 Jahr, Gewinn über 440 € | Progressiver Steuersatz (0-55 %) |
| Verkauf innerhalb 1 Jahr, Gewinn unter 440 € | Steuerfrei (Freigrenze) |
| Verkauf nach mehr als 1 Jahr | Vollständig steuerfrei |
| Tausch NFT gegen NFT | Steuerpflichtiger Vorgang (wenn < 1 Jahr) |
Die 440 €-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig – nicht nur der überschreitende Teil.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Sie kaufen einen NFT für 500 € und verkaufen ihn 10 Monate später für 1.500 €. Der Gewinn von 1.000 € liegt über der Freigrenze und innerhalb der Jahresfrist. Er wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 55 %) versteuert.
Beispiel 2: Sie kaufen einen NFT für 500 € und verkaufen ihn 15 Monate später für 1.500 €. Der Gewinn von 1.000 € ist vollständig steuerfrei, da die einjährige Haltefrist überschritten wurde.
Beispiel 3: Sie kaufen einen NFT für 500 € und verkaufen ihn 8 Monate später für 700 €. Der Gewinn von 200 € liegt unter der Freigrenze von 440 € – keine Steuer fällt an.
NFT-Kauf mit Kryptowährung – die versteckte Steuerfalle
Ein häufig übersehener Punkt: NFTs werden meist mit Kryptowährungen wie ETH bezahlt. Dieser Tausch Krypto gegen NFT ist für die hingegebene Kryptowährung ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang.
Sie haben 1 ETH für 1.000 € gekauft (Neuvermögen ab 1.3.2021). Beim NFT-Kauf ist 1 ETH 3.000 € wert. Der Wertzuwachs von 2.000 € auf die ETH wird mit 27,5 % besteuert = 550 € Steuer. Das gilt zusätzlich zu etwaigen späteren NFT-Gewinnen.
Ausnahme: Wenn Sie für den NFT-Kauf Krypto-Altvermögen verwenden (vor 1.3.2021 gekauft und über ein Jahr gehalten), fällt auf die Krypto-Wertsteigerung keine Steuer an.
Bitcoin Ordinals – wie werden sie behandelt?
Bitcoin Ordinals sind NFT-ähnliche digitale Assets, die direkt auf der Bitcoin-Blockchain gespeichert werden. Obwohl sie technisch auf Satoshis (der kleinsten Bitcoin-Einheit) basieren, werden sie steuerlich wie NFTs behandelt.
Der Grund: Wirtschaftlich betrachtet repräsentiert ein Bitcoin Ordinal ein einzigartiges, nicht-fungibles Wirtschaftsgut. Der Satoshi dient nur als Übertragungsmedium – steuerlich relevant ist das durch ihn repräsentierte digitale Gut.
Wo werden NFT-Gewinne in der Steuererklärung eingetragen?
Gewinne aus dem Verkauf von NFTs innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist werden im Formular E1 unter Sonstige Einkünfte (Kennzahl 801) erfasst. Die Steuererklärung muss alle relevanten Transaktionen des Kalenderjahres enthalten.
Anders als bei Kryptowährungen über österreichische Plattformen erfolgt kein automatischer KESt-Abzug. NFT-Anleger müssen ihre Gewinne selbst berechnen und deklarieren.
Wann liegt gewerblicher NFT-Handel vor?
Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handel ist bei NFTs noch unklarer als bei klassischen Kryptowährungen. Es gibt keine klare gesetzliche Definition.
Indizien für gewerblichen NFT-Handel können sein:
- Regelmäßiger und planmäßiger An- und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht
- Anbieten an die breite Öffentlichkeit (z.B. eigener Online-Shop)
- Tätigkeiten im fremden Namen (Handel für andere)
- Professionelle Organisation der Handelsaktivitäten
Bloß häufiges Handeln mit NFTs reicht nach herrschender Meinung allein nicht aus, um Gewerblichkeit anzunehmen. Im Zweifel sollte ein Steuerberater konsultiert werden.
Führen Sie ein detailliertes Transaktionsbuch für alle NFT-Käufe und -Verkäufe. Dokumentieren Sie Kaufdatum, Kaufpreis (inkl. Gas-Fees), Verkaufsdatum und Verkaufspreis. Krypto-Steuer-Tools wie CoinTracking oder Blockpit unterstützen auch die NFT-Dokumentation.
NFT-Erstellung (Minting) und Umsatzsteuer
Wer selbst NFTs erstellt und verkauft (z.B. digitale Kunstwerke), kann umsatzsteuerpflichtig werden. Die Rechtslage ist hier noch nicht abschließend geklärt. Ein FG-Urteil aus Deutschland (Juli 2025) deutet darauf hin, dass NFT-Verkäufe als umsatzsteuerbare Leistungen anzusehen sein können.
Für professionelle NFT-Künstler und -Verkäufer empfiehlt sich dringend eine steuerliche Beratung, um mögliche Umsatzsteuerpflichten und Gewerbeanmeldungen zu klären.
Vergleich: NFT vs. Kryptowährung – Steuerliche Behandlung
| Aspekt | NFT | Kryptowährung |
|---|---|---|
| Steuersatz | 0-55 % (progressiv) | 27,5 % (pauschal) |
| Haltefrist | 1 Jahr (dann steuerfrei) | Keine (immer steuerpflichtig) |
| Freigrenze | 440 € pro Jahr | Keine |
| Tausch untereinander | Steuerpflichtig | Steuerfrei |
| KESt-Abzug | Nein (Selbstdeklaration) | Ja (bei AT-Plattformen) |
Die steuerliche Behandlung von NFTs ist mangels expliziter gesetzlicher Regelungen und höchstrichterlicher Rechtsprechung mit Unsicherheiten behaftet. Dieser Artikel gibt den aktuellen Stand der Fachdiskussion wieder, ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung.