SVS Sozialversicherung für Selbstständige in Österreich – Beiträge, Leistungen und Opting-Out

Rund 1,2 Millionen Menschen sind in Österreich bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflichtversichert – darunter Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Freiberufler. Die SVS ist seit 2020 der zentrale Versicherungsträger für alle selbstständig Erwerbstätigen und bietet Schutz in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der SVS-Beitragssatz beträgt insgesamt 26,83 % der Beitragsgrundlage plus Unfallversicherung
  • Der Mindestbeitrag liegt bei rund 1.930 € pro Jahr (Stand 2026)
  • Neugründer zahlen in den ersten drei Jahren nur die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung
  • Bei geringem Einkommen ist ein Opting-Out aus Kranken- und Pensionsversicherung möglich
  • Beiträge werden nach dem System der Nachbemessung abgerechnet
  • Angehörige können kostenlos mitversichert werden

Wer ist bei der SVS pflichtversichert?

Die Pflichtversicherung bei der SVS betrifft verschiedene Gruppen von Selbstständigen in Österreich. Dazu gehören Gewerbetreibende, die Mitglied der Wirtschaftskammer sind, geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, Gesellschafter einer OG oder KG sowie die sogenannten Neuen Selbstständigen wie Autoren, Trainer, Künstler, Journalisten, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten.

Sobald Sie eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und gewisse Einkommensgrenzen überschreiten, werden Sie automatisch pflichtversichert. Für Neue Selbstständige gilt: Wenn Ihr jährliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit über 6.221,28 € liegt, müssen Sie sich bei der SVS anmelden.

Beitragssätze und Berechnung

Die Beiträge zur SVS setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der Gesamtbeitrag beträgt 26,83 % der Beitragsgrundlage, zuzüglich eines fixen Betrags für die Unfallversicherung.

Versicherungszweig Beitragssatz Anmerkung
Pensionsversicherung 18,50 % Gewerbetreibende (GSVG)
Pensionsversicherung 20,00 % Freiberufler (FSVG)
Krankenversicherung 6,80 % Für alle Selbstständigen gleich
Selbstständigenvorsorge 1,53 % Abfertigung NEU
Unfallversicherung ca. 11,35 € / Monat Fixer Pauschalbetrag
Achtung – Das verflixte dritte Jahr:
Viele Gründer unterschätzen die SVS-Nachzahlungen. In den ersten drei Jahren zahlen Sie nur Mindestbeiträge, danach erfolgt die Nachbemessung auf Basis Ihrer tatsächlichen Einkünfte. Planen Sie entsprechende Rücklagen ein!

Das System der Nachbemessung

Anders als bei Angestellten, deren Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Gehalt abgezogen werden, kennen Selbstständige erst nach Jahresende ihr tatsächliches Einkommen. Daher arbeitet die SVS mit einem zweistufigen System:

Vorläufige Beiträge: In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit werden Mindestbeiträge vorgeschrieben. Ab dem vierten Jahr basieren die vorläufigen Beiträge auf den Einkünften aus dem drittvorangegangenen Jahr.

Endgültige Beiträge: Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, werden die tatsächlichen Beiträge berechnet. Die Differenz zwischen vorläufigen und endgültigen Beiträgen führt entweder zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift.

Praxis-Tipp:
Nutzen Sie den SV-Rechner der WKO, um Ihre voraussichtlichen Beiträge zu berechnen. So können Sie Nachzahlungen besser einplanen und finanzielle Engpässe vermeiden.

Neugründerregelung – Begünstigungen in den ersten Jahren

Für Neuzugänge in der Wirtschaftskammer – also Personen, die erstmalig als Selbstständige pflichtversichert werden – gibt es eine wichtige Begünstigung: In den ersten zwei Jahren nach der Gründung müssen Sie nur den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung bezahlen. Dieser Beitrag wird nicht nachbemessen.

Diese Regelung gilt allerdings nur für die Krankenversicherung (6,80 %). Die Pensionsversicherung wird in jedem Fall nachbemessen, was zu den oft überraschenden Nachzahlungen im dritten Jahr führt. Für Ihre Finanzplanung als Selbstständiger ist dies besonders wichtig.

Opting-Out – Ausnahme von der Pflichtversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen. Dies ist möglich, wenn:

  • Ihr jährlicher Gewinn unter 6.221,28 € liegt UND
  • Ihr jährlicher Umsatz unter 35.000 € netto bleibt

In diesem Fall müssen Sie lediglich die Unfallversicherung bezahlen. Beachten Sie jedoch: Bei Überschreitung der Grenzen werden Beiträge rückwirkend fällig, inklusive eines Beitragszuschlags von 9,3 %. Melden Sie eine Überschreitung daher innerhalb von acht Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheids.

Leistungen der SVS

Die SVS bietet umfassende Leistungen in drei Bereichen. In der Krankenversicherung wird zwischen Sachleistungsberechtigten und Geldleistungsberechtigten unterschieden – abhängig von Ihren Einkünften. Sachleistungsberechtigte nutzen die E-Card wie Angestellte, während Geldleistungsberechtigte Arztkosten vorstrecken und eine Vergütung erhalten.

Zusätzlich bietet die SVS präventive Angebote wie den Gesundheitshunderter, der gesundheitsfördernde Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung und mentale Gesundheit unterstützt.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Für Selbstständige gibt es keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung, jedoch eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit. Die Höhe des späteren Arbeitslosengeldes hängt von der Höhe der monatlichen Beiträge ab. Dies kann eine wichtige Absicherung sein, besonders wenn Sie gerade erst gründen oder in einer risikoreichen Branche tätig sind.

Mehrfachversicherung

Sind Sie gleichzeitig unselbstständig und selbstständig tätig, unterliegen Sie einer Mehrfachversicherung nach verschiedenen Sozialversicherungsgesetzen. In diesem Fall müssen Sie Beiträge zu beiden Systemen entrichten. Allerdings gibt es Höchstbeitragsgrenzen – die Beiträge werden nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag berechnet.

Auch für Ihre Steueroptimierung ist die Mehrfachversicherung relevant, da Sie die Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen können.

Rechtlicher Hinweis:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an die SVS direkt oder einen Steuerberater.
Fazit: Die SVS ist der zentrale Versicherungsträger für alle Selbstständigen in Österreich. Mit einem Gesamtbeitragssatz von rund 27 % sollten Sie von Anfang an entsprechende Rücklagen bilden. Nutzen Sie die Neugründerbegünstigungen, aber planen Sie die Nachbemessung ab dem dritten Jahr ein. Bei geringem Einkommen prüfen Sie die Möglichkeit des Opting-Out.

Quellen