Lohnsteuerausgleich 2026 - Online Checkliste und Ratgeber für Österreich

Der Lohnsteuerausgleich - offiziell und korrekt als Arbeitnehmerveranlagung bezeichnet - bringt den meisten österreichischen Arbeitnehmern bares Geld zurück. Wer seine Steuererklärung vollständig und richtig ausfüllt, kann mehrere hundert bis über tausend Euro vom zuständigen Finanzamt zurückerhalten. Dieser umfassende Ratgeber erklärt den gesamten Prozess Schritt für Schritt und gibt eine praktische Checkliste für alle wichtigen Absetzbeträge und Sonderausgaben.

Was ist der Lohnsteuerausgleich?

Bei unselbständig Beschäftigten und Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer automatisch und direkt vom monatlichen Gehalt abgezogen. Der Arbeitgeber führt sie direkt ans Finanzamt ab. Diese automatisch berechnete Steuer wird nach einem allgemeinen Pauschaltarif ermittelt, der individuelle persönliche Umstände und besondere Ausgaben nicht angemessen berücksichtigt. Der Lohnsteuerausgleich korrigiert diese pauschale Berechnung: Hier können nachträglich persönliche Ausgaben und individuelle Umstände geltend gemacht werden, die die tatsächliche Steuerlast erheblich mindern können.

Das erfreuliche Ergebnis ist in den meisten Fällen eine Rückzahlung an den Steuerpflichtigen. Durchschnittlich erhalten österreichische Arbeitnehmer mehrere hundert Euro vom Finanzamt zurück. Bei höheren absetzbaren Ausgaben wie umfangreichen Werbungskosten oder Sonderausgaben können es auch deutlich über tausend Euro sein. Der relativ geringe Aufwand für die Erklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen also durchaus.

Wer sollte einen Lohnsteuerausgleich machen?

Grundsätzlich kann jeder unselbstständig erwerbstätige Arbeitnehmer in Österreich eine Arbeitnehmerveranlagung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Besonders lohnt es sich bei Pendlern mit langen Arbeitswegen, Arbeitnehmern mit hohen Werbungskosten, Familien mit Kindern, Alleinverdienern und Alleinerziehenden, Personen mit Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden sowie bei Arbeitnehmern, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren.

Auch wer im Laufe des Jahres den Job gewechselt hat oder zeitweise arbeitslos war, sollte unbedingt einen Ausgleich machen - hier ist die Rückzahlung oft besonders hoch.

Fristen und Zeitraum

Der Lohnsteuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 haben Sie also theoretisch bis Ende 2030 Zeit. Trotzdem empfiehlt sich eine möglichst zeitnahe Einreichung - so kommt das Geld schneller auf Ihr persönliches Konto.

Es gibt keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung, solange Sie ausschließlich nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben. In bestimmten Fällen - etwa bei zusätzlichen Nebeneinkünften über 730 Euro jährlich - besteht hingegen Erklärungspflicht.

Online über FinanzOnline

Die einfachste und schnellste Methode ist die elektronische Einreichung über FinanzOnline, das offizielle Online-Portal des Finanzministeriums. Die Registrierung ist kostenlos und ermöglicht nicht nur die Steuererklärung, sondern auch den Zugriff auf Bescheide und andere Finanzamts-Services.

Vorteile von FinanzOnline

Viele Daten sind bereits vorausgefüllt: Lohnzettel, Sozialversicherungsbeiträge und manche Sonderausgaben werden automatisch übernommen. Sie müssen nur noch ergänzen und kontrollieren. Die Bearbeitungszeit ist bei elektronischer Einreichung kürzer, die Rückzahlung erfolgt schneller.

Checkliste: Was kann abgesetzt werden?

Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen. Es gibt eine Pauschale von 132 Euro, die automatisch berücksichtigt wird. Höhere tatsächliche Kosten müssen nachgewiesen werden. Zu den typischen Werbungskosten gehören Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur oder Werkzeug, Fortbildungskosten für beruflich relevante Kurse, Fahrtkosten für den Arbeitsweg (Pendlerpauschale) sowie Homeoffice-Pauschale für Heimarbeit.

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind. Dazu zählen Kirchenbeiträge bis 400 Euro jährlich, Spenden an begünstigte Organisationen bis 10% des Einkommens sowie Beiträge zu freiwilligen Personenversicherungen. Manche Sonderausgaben werden automatisch vom Empfänger an das Finanzamt gemeldet.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die zwangsläufig entstehen und über das Übliche hinausgehen. Beispiele sind Krankheitskosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, Kosten für Behinderung, Katastrophenschäden oder bestimmte Kinderbetreuungskosten. Hier gilt oft ein Selbstbehalt, der vom Einkommen abhängt.

Absetzbeträge für Familien

Familien profitieren von verschiedenen Absetzbeträgen. Der Familienbonus Plus bringt bis zu 166,68 Euro monatlich pro Kind. Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag entlastet Familien mit einem Einkommen. Der Kindermehrbetrag hilft Geringverdienern. Die Familienbeihilfe selbst ist steuerfrei und muss nicht erklärt werden.

Die Pendlerpauschale

Für den Arbeitsweg gibt es die Pendlerpauschale. Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Die große Pendlerpauschale gilt, wenn sie unzumutbar sind. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung. Zusätzlich gibt es den Pendlereuro als Absetzbetrag.

Der Pendlerrechner des Finanzministeriums hilft bei der korrekten Berechnung. Die Angaben werden vom Finanzamt geprüft - überhöhte Angaben können zu Nachforderungen führen.

Homeoffice-Pauschale

Für Heimarbeit gibt es seit 2021 eine eigene Pauschale. Pro Homeoffice-Tag können 3 Euro abgesetzt werden, maximal 300 Euro jährlich. Zusätzlich können Ausgaben für ergonomische Möbel und digitale Arbeitsmittel geltend gemacht werden. Die Homeoffice-Tage müssen vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Häufige Fehler vermeiden

Belege aufbewahren

Auch wenn für die Einreichung keine Belege mitgeschickt werden müssen, kann das Finanzamt sie nachfordern. Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise mindestens sieben Jahre auf.

Nichts vergessen

Gehen Sie systematisch durch alle Kategorien. Oft werden kleinere Posten vergessen, die sich summieren. Die Checkliste in diesem Artikel hilft dabei.

Realistische Angaben

Überhöhte oder falsche Angaben können nicht nur zur Streichung führen, sondern auch Strafen nach sich ziehen. Geben Sie nur an, was Sie tatsächlich belegen können.

Nach der Einreichung

Nach Einreichung prüft das Finanzamt die Angaben. Bei elektronischer Einreichung dauert das meist nur wenige Wochen. Der Bescheid kommt per Post oder kann in FinanzOnline abgerufen werden. Die Rückzahlung erfolgt auf das angegebene Konto.

Bei Abweichungen vom erwarteten Ergebnis lohnt sich ein genauer Blick auf den Bescheid. Fehler können innerhalb eines Monats per Beschwerde korrigiert werden.

Negativsteuer für Geringverdiener

Auch wer so wenig verdient, dass keine Lohnsteuer anfällt, kann vom Steuerausgleich profitieren. Die sogenannte Negativsteuer bringt eine Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Geringverdiener, Teilzeitkräfte und Pensionisten mit niedrigen Bezügen sollten unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen.

Automatische Arbeitnehmerveranlagung

Seit einigen Jahren führt das Finanzamt für bestimmte Fälle eine automatische Veranlagung durch - die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Sie greift, wenn eine Gutschrift zu erwarten ist und keine zusätzlichen Angaben nötig sind. Wer höhere Absetzbeträge geltend machen möchte, sollte trotzdem selbst eine Erklärung einreichen.

Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Bei komplexen Fällen kann professionelle Hilfe sinnvoll sein. Steuerberater kennen alle Möglichkeiten und können oft mehr herausholen als Laien. Lohnsteuerhilfevereine bieten eine günstigere Alternative für Arbeitnehmer. Die Kosten für Steuerberatung sind wiederum als Sonderausgabe absetzbar.

Fazit: Lohnsteuerausgleich lohnt sich

Der Lohnsteuerausgleich ist für die meisten Arbeitnehmer bares Geld wert. Mit FinanzOnline ist die Einreichung einfach und schnell. Wer systematisch alle Absetzposten prüft, holt das Maximum heraus. Die Investition von einer Stunde Zeit kann mehrere hundert Euro bringen.

Stand: 12. Januar 2026