Die Notstandshilfe beträgt je nach Vorgeschichte 92 oder 95 Prozent des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes – doch nach sechs Monaten Bezug greift eine Deckelung, die den Betrag auf maximal 43,61 Euro pro Tag begrenzen kann. Für Langzeitarbeitslose in Österreich ist die Notstandshilfe die wichtigste finanzielle Absicherung nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes.
- Notstandshilfe beträgt 92% (höheres ALG) oder 95% (niedrigeres ALG) des Arbeitslosengeldes
- Partnereinkommen wird seit 2018 nicht mehr angerechnet
- Nach 6 Monaten Bezug erfolgt eine Deckelung (max. 43,61 €/Tag bei 20 Wochen ALG-Bezug)
- Bewilligung für max. 52 Wochen, unbegrenzt verlängerbar
- Ab 2026: Geringfügiger Zuverdienst nur noch in Ausnahmefällen möglich
- Antrag am besten vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes stellen
- Eigenes Einkommen wird angerechnet, Partnereinkommen nicht
Voraussetzungen für die Notstandshilfe
Um Notstandshilfe zu erhalten, müssen Sie zunächst Arbeitslosengeld bezogen haben und Ihr Anspruch muss erschöpft sein. Die AMS-Website listet die weiteren Voraussetzungen auf: Sie müssen arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos sein. Zudem muss eine Notlage vorliegen – diese wird anhand Ihres eigenen Einkommens geprüft.
Ein wichtiger Unterschied zum Arbeitslosengeld: Sie müssen bereit sein, mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Bei Betreuungspflichten für Kinder unter 10 Jahren reichen auch 16 Stunden. Außerdem gibt es bei der Notstandshilfe keinen Berufs- oder Entgeltschutz mehr – Sie können grundsätzlich in jeden Job vermittelt werden.
Berechnung der Notstandshilfe 2026
Die Höhe der Notstandshilfe orientiert sich am zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld. Der Prozentsatz hängt davon ab, ob Ihr Arbeitslosengeld über oder unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz lag:
| Arbeitslosengeld-Grundbetrag | Notstandshilfe | Ergänzungsbetrag |
|---|---|---|
| Höher als Ausgleichszulagenrichtsatz | 92% des ALG-Grundbetrags | 95% des Ergänzungsbetrags |
| Maximal Ausgleichszulagenrichtsatz | 95% des ALG-Grundbetrags | 95% des Ergänzungsbetrags |
Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende beträgt 2026 rund 1.308 Euro monatlich. Lag Ihr Arbeitslosengeld darunter, erhalten Sie den günstigeren Satz von 95 Prozent. Zusätzlich gibt es wie beim Arbeitslosengeld Familienzuschläge für unterhaltspflichtige Personen.
Deckelung nach sechs Monaten
Ein oft übersehener Aspekt: Nach sechs Monaten Notstandshilfe-Bezug wird die Leistung gedeckelt. Die Höhe der Deckelung hängt davon ab, wie lange Sie zuvor Arbeitslosengeld bezogen haben:
20 Wochen ALG-Bezug: Deckelung auf max. 43,61 €/Tag (Ausgleichszulagenrichtsatz)
30 Wochen ALG-Bezug: Deckelung auf max. 50,87 €/Tag (Existenzminimum)
39 oder 52 Wochen ALG-Bezug: Keine Deckelung (altersbedingt längerer Anspruch)
Für Personen ab 45 Jahren können günstigere Regelungen gelten.
Wichtig: Die Deckelung greift erst nach sechs Monaten tatsächlichem Bezug. Wird die Notstandshilfe zwischendurch unterbrochen, etwa durch eine kurze Beschäftigung, beginnt die 6-Monats-Frist nicht von vorne.
Partnereinkommen seit 2018 irrelevant
Seit Juli 2018 gilt die sogenannte „Notstandshilfe NEU“: Das Einkommen des Partners oder der Partnerin wird bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt. Das war früher anders – da wurde das Partnereinkommen bereits ab 650 Euro angerechnet und konnte die Notstandshilfe erheblich reduzieren oder sogar auf null bringen.
Heute zählt nur noch Ihr eigenes Einkommen, etwa aus geringfügiger Beschäftigung, Vermietung, Unterhaltszahlungen oder Pensionen. Die Arbeiterkammer betont: Auch Kinderbetreuungsgeld wird auf die Notstandshilfe angerechnet, wenn es über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Neue Zuverdienst-Regeln ab 2026
Eine wesentliche Änderung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft: Der geringfügige Zuverdienst zur Notstandshilfe wird massiv eingeschränkt. Bisher durften Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2025: 551,10 Euro) dazuverdienen, ohne dass dies Ihre Leistung beeinflusste. Ab 2026 ist das nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
| Personengruppe | Zuverdienst ab 2026 |
|---|---|
| Langzeit-Kombinierer (26 Wochen parallel gearbeitet vor Arbeitslosigkeit) | Unbegrenzt möglich |
| Langzeitarbeitslose 50+ oder mit Behinderung (365 Tage Bezug) | Unbegrenzt möglich |
| Wiedereinsteiger nach 52 Wochen Krankheit/Reha | Für 26 Wochen möglich |
| Alle anderen | Nicht mehr möglich |
Wer nicht unter eine Ausnahme fällt und am 1. Jänner 2026 geringfügig beschäftigt ist, muss diese Beschäftigung bis spätestens 31. Jänner 2026 beenden – sonst droht der Verlust der Notstandshilfe.
Antrag auf Notstandshilfe stellen
Den Antrag auf Notstandshilfe sollten Sie idealerweise stellen, noch bevor Ihr Arbeitslosengeld ausläuft. Sie haben dafür maximal fünf Jahre Zeit nach Erschöpfung des ALG-Anspruchs, aber eine nahtlose Antragstellung vermeidet Zahlungslücken. Der finanzielle Druck bei Arbeitslosigkeit ist oft groß genug – unnötige Wartezeiten sollten Sie vermeiden.
Den Antrag können Sie über Ihr MeinAMS-Konto online einreichen oder persönlich bei Ihrer AMS-Geschäftsstelle. Nach elektronischer Antragstellung ist in der Regel innerhalb von zehn Tagen eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Richten Sie sich ein MeinAMS-Konto ein, falls noch nicht geschehen. Dort können Sie nicht nur den Antrag stellen, sondern auch den Status Ihrer Leistung einsehen, Bescheide abrufen und vieles mehr digital erledigen.
Schulungszuschlag während Maßnahmen
Nehmen Sie an einer AMS-Schulung oder Wiedereingliederungsmaßnahme teil, erhalten Sie zusätzlich zur Notstandshilfe einen Schulungszuschlag. Dieser beträgt 2,60 Euro täglich bei kürzeren Maßnahmen. Bei Maßnahmen ab vier Monaten Dauer gibt es den dreifachen Zuschlag (7,80 Euro/Tag), bei Maßnahmen ab zwölf Monaten den fünffachen (13 Euro/Tag).
Die Bildungskarenz ist allerdings seit 2025/2026 ausgesetzt worden. Als Alternative gibt es die neue Weiterbildungszeit – diese richtet sich jedoch primär an Personen in aufrechten Beschäftigungsverhältnissen, nicht an Notstandshilfe-Bezieher.
Meldepflichten und Kontrolltermine
Während des Notstandshilfe-Bezugs gelten dieselben Meldepflichten wie beim Arbeitslosengeld. Sie müssen Änderungen unverzüglich dem AMS mitteilen – etwa wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, umziehen, heiraten oder ein Einkommen erzielen. Kontrolltermine dürfen Sie nicht versäumen, sonst ruht die Leistung bis zur Wiedermeldung.
Wichtig seit 1. Juli 2025: Die Frist für die Wiedermeldung wurde verschärft. Nach einer Unterbrechung (Krankenstand, Auslandsaufenthalt) müssen Sie sich sofort wieder melden – das Geld wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung ausbezahlt. Die alten großzügigeren Fristen gelten nicht mehr.
Die Notstandshilfe wird unbegrenzt gewährt, solange eine Notlage besteht. Sie müssen jedoch alle 52 Wochen einen neuen Antrag stellen. Das ist ein administrativer Vorgang – wenn sich Ihre Situation nicht wesentlich geändert hat, wird die Leistung in der Regel nahtlos fortgesetzt.
Notstandshilfe und Mindestsicherung
Reicht die Notstandshilfe nicht zum Leben, können Sie ergänzend Mindestsicherung (Sozialhilfe) beantragen. Diese stockt Ihr Einkommen auf den Mindeststandard auf – in Wien etwa 1.172 Euro für Alleinstehende (2026). Der Brutto-Netto-Rechner hilft bei der Berechnung Ihres tatsächlichen Einkommens.
Die Notstandshilfe wird dabei als Einkommen angerechnet – Sie erhalten also nur die Differenz zum Mindeststandard. Für die Mindestsicherung gelten jedoch strenge Vermögensgrenzen und teils auch die Prüfung des Partnervermögens.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Notstandshilfe. Die tatsächliche Berechnung ist komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr zuständiges AMS oder die Arbeiterkammer.