Der EAG-Investitionszuschuss wird nicht laufend, sondern in zeitlich begrenzten Fördercalls vergeben. Laut Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle gilt für 2026:
1. Call: 23. April bis 11. Mai 2026 - abgeschlossen
2. Call: 16. bis 30. Juni 2026 - abgeschlossen
3. Call: 8. bis 22. Oktober 2026 - letzte Chance heuer
Anträge sind ausschließlich während eines offenen Calls über das Ticketsystem der OeMAG möglich. Alle Vorarbeiten - Zählpunkt, Genehmigungen, Angebot - müssen vorher fertig sein.
Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen 2026 startet am 23. April - mit einem Budget von 40 Millionen Euro. Nach dem Auslaufen des Nullsteuersatzes im März 2025 sind die EAG-Investitionszuschüsse wieder das wichtigste Förderinstrument für PV-Anlagen. Privatpersonen erhalten bis zu 160 Euro pro kWp, für europäische Komponenten gibt es einen Zusatzbonus von bis zu 20 Prozent.
- Nächster Fördercall: 8. bis 22. Oktober 2026 (Call 1 und 2 sind abgeschlossen)
- Budget erster Call: 40 Millionen Euro
- Fördersatz Kategorie A (bis 10 kWp): 160 €/kWp
- Fördersatz Kategorie B (10-20 kWp): 150 €/kWp
- Made-in-Europe Bonus: Bis zu +20%
- Stromspeicher nur mit PV-Anlage förderbar
Fördercall-Termine 2026
Für das Jahr 2026 sind drei Fördercalls gesetzlich verankert. Der erste (23. April bis 11. Mai) und der zweite (16. bis 30. Juni) sind abgeschlossen - der dritte und letzte Call des Jahres läuft von 8. bis 22. Oktober 2026. Wer heuer noch einreichen will, hat also genau ein Zeitfenster.
| Fördercall | Zeitraum | Budget |
|---|---|---|
| 1. Fördercall 2026 | 23. April - 11. Mai 2026 | 40 Mio € |
| 2. Fördercall 2026 | 16. bis 30. Juni 2026 (abgeschlossen) | Wird bekannt gegeben |
| 3. Fördercall 2026 | 8. bis 22. Oktober 2026 | Wird bekannt gegeben |
Fördersätze nach Anlagengröße
Die Förderung richtet sich nach der Engpassleistung der PV-Anlage. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Fördersätze:
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz | Budget 1. Call |
|---|---|---|---|
| A | Bis 10 kWp | 160 €/kWp (fix) | 5 Mio € |
| B | 10 - 20 kWp | 150 €/kWp (fix) | 5 Mio € |
| C | 20 - 100 kWp | Nach Förderbedarf | Gesamtbudget |
| D | 100 - 1.000 kWp | Nach Förderbedarf | Gesamtbudget |
Eine typische Hausanlage mit 10 kWp erhält bei Kategorie A eine Förderung von 10 × 160 € = 1.600 Euro. Mit Made-in-Europe Bonus für Module und Wechselrichter sind bis zu 1.920 Euro möglich.
Made-in-Europe Bonus
Wer auf europäische Wertschöpfung setzt, wird belohnt. Der Made-in-Europe Bonus wurde 2025 eingeführt und gilt weiterhin:
- +10% für PV-Module aus europäischer Produktion (EWR + Schweiz)
- +10% für Wechselrichter aus europäischer Produktion
- +10% für Stromspeicher mit europäischer Wertschöpfung
Die OeMAG führt eine „White List“ mit Komponenten, die die Kriterien erfüllen. Hersteller können ihre Produkte durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle zertifizieren lassen.
Stromspeicher-Förderung
Stromspeicher werden nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage oder PV-Erweiterung gefördert - eine reine Speichernachrüstung ist nicht förderfähig. Die Anforderungen:
- Mindestkapazität: 0,5 kWh pro kWp der PV-Anlage
- Maximale Förderkapazität: 50 kWh
- Gleichzeitige Errichtung mit der PV-Anlage
So funktioniert die Einreichung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das EAG-Portal der OeMAG. Das Verfahren läuft in drei Schritten:
1. Projekt vorbereiten (jederzeit)
- Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber beantragen (unbedingt vorab!)
- Projekt im EAG-Portal anlegen
- Alle Genehmigungen einholen
2. Ticketziehung (nur am ersten Tag des Fördercalls)
- Ticket im Ticketportal ziehen
- Ticketzeitpunkt gilt als Einreichzeitpunkt
- Für Kategorie A und B entscheidet der Einreichzeitpunkt (First-come-first-served)
3. Antrag einreichen (bis Ende des Fördercalls)
- Projekt mit Ticket verknüpfen
- Alle Unterlagen hochladen
- Antrag abschicken
Am ersten Tag des Fördercalls ist nur die Ticketziehung möglich - keine Projekteinreichung! Legen Sie Ihr Projekt unbedingt vorher im Portal an, um am Stichtag schnell reagieren zu können.
Zu- und Abschläge auf die Förderung
| Anlagetyp | Zu-/Abschlag |
|---|---|
| Innovative PV (Parkplatzüberdachung, Lärmschutzwand, Agri-PV) | +30% |
| Made-in-Europe Module/Wechselrichter | +10% je Komponente |
| Made-in-Europe Stromspeicher | +10% |
| Freifläche/Grünland (ohne Ausnahme) | -25% |
Nullsteuersatz ausgelaufen - was bedeutet das?
Der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen unter 35 kWp ist seit 1. April 2025 Geschichte. Beim Kauf einer Photovoltaikanlage fällt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20% an. Die EAG-Investitionsförderung wurde dafür wieder voll aktiviert und soll diesen Nachteil ausgleichen.
Trotz des Wegfalls des Nullsteuersatzes bleiben PV-Anlagen eine lohnende Investition. Die Kombination aus Investitionszuschuss, hohem Eigenverbrauch und eingesparten Stromkosten führt weiterhin zu attraktiven Renditen - oft deutlich über klassischen Sparformen.
Checkliste für die Fördereinreichung
- ☐ Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber beantragt (33-stellig, beginnt mit AT00)
- ☐ Alle Genehmigungen vorhanden
- ☐ Projekt im EAG-Portal angelegt
- ☐ Angebot von befugter Fachfirma eingeholt
- ☐ Bei Speicher: Mindestens 0,5 kWh/kWp
- ☐ Am Fördercall-Tag: Ticket ziehen
- ☐ Bis Call-Ende: Antrag einreichen
Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe erfolgt nach den jeweiligen Reihungskriterien, bis das Budget erschöpft ist. Details auf eag-abwicklungsstelle.at.