Die Wiener Ortstaxe steigt in zwei Stufen: Ab 1. Juli 2026 von 3,2% auf 5%, ab 1. Juli 2027 auf 8%. Die ursprünglich geplante abrupte Erhöhung auf 8,5% im Dezember 2025 wurde nach Protesten der Tourismusbranche entschärft. Für Vermieter und Hotels bedeutet das dennoch erheblichen Anpassungsbedarf.
- Aktuell (bis 30.6.2026): 3,2% der Bemessungsgrundlage
- Ab 1. Juli 2026: 5% der Bemessungsgrundlage
- Ab 1. Juli 2027: 8% der Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage: Nächtigungsentgelt minus USt, Frühstück und 11% Pauschalabzug
- Abführung: Monatlich bis zum 15. des Folgemonats
- Betrifft: Hotels, Pensionen, Airbnb, alle entgeltlichen Beherbergungen
Die Stufenerhöhung im Überblick
Nach intensiven Verhandlungen zwischen Stadt Wien, Wirtschaftskammer und Österreichischer Hoteliervereinigung (ÖHV) wurde ein Kompromiss gefunden:
| Zeitraum | Ortstaxen-Satz | Änderung |
|---|---|---|
| Bis 30. Juni 2026 | 3,2% | Aktueller Stand |
| Ab 1. Juli 2026 | 5,0% | +56% gegenüber heute |
| Ab 1. Juli 2027 | 8,0% | +150% gegenüber heute |
Die ursprünglichen Pläne sahen eine Erhöhung auf 8,5% bereits ab Dezember 2025 vor. Nach massiver Kritik der Branche wurde dieser Plan verworfen – nicht zuletzt mit Blick auf den Eurovision Song Contest 2026 und bereits gebuchte Hotelreservierungen.
So wird die Ortstaxe berechnet
Anders als in anderen österreichischen Bundesländern ist die Wiener Ortstaxe nicht ein Fixbetrag pro Nacht, sondern ein Prozentsatz des Beherbergungsentgelts.
Die Bemessungsgrundlage
Vom Bruttopreis werden folgende Komponenten abgezogen:
- Umsatzsteuer (10% auf Beherbergung)
- Anteil für Frühstück (falls inkludiert)
- Pauschalabzug von 11% nach Abzug der anderen Komponenten
Rechenbeispiel
Übernachtung mit Frühstück: Bruttopreis 150 Euro
| Rechenschritt | Bis 30.6.2026 (3,2%) | Ab 1.7.2026 (5%) | Ab 1.7.2027 (8%) |
|---|---|---|---|
| Bruttopreis | 150,00 € | 150,00 € | 150,00 € |
| Minus USt (10%) | 136,36 € | 136,36 € | 136,36 € |
| Minus Frühstück (ca. 15€) | 121,36 € | 121,36 € | 121,36 € |
| Minus 11% Pauschalabzug | 108,01 € | 108,01 € | 108,01 € |
| Ortstaxe | 3,46 € | 5,40 € | 8,64 € |
Die Stadt Wien stellt einen Online-Ortstaxenrechner bereit. Nutzen Sie diesen, um die exakten Beträge zu ermitteln.
Die Schlüsselzahl – Vereinfachung für die Praxis
Um die komplexe Berechnung zu vereinfachen, gibt die Stadt Wien Schlüsselzahlen heraus. Diese können direkt auf den Bruttopreis angewendet werden.
Aktuelle Schlüsselzahl (Stand Dezember 2025): 2,5237%
Die neuen Schlüsselzahlen für die erhöhten Sätze werden vor dem jeweiligen Stichtag veröffentlicht.
Wer muss die Ortstaxe zahlen und abführen?
Zahlungspflichtig sind Gäste
Laut Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) §11 sind alle Gäste ortstaxenpflichtig, die in Wien gegen Entgelt übernachten:
- Urlauber
- Geschäftsreisende
- Kongressteilnehmer
- Sonstige Personen mit entgeltlicher Übernachtung
Verantwortlich für Einhebung und Abführung ist der Vermieter
Hotels, Pensionen, Airbnb-Hosts und alle anderen Unterkunftsgeber müssen:
- Die Ortstaxe vom Gast einheben
- Diese bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt Wien abführen
- Entsprechende Aufzeichnungen führen
Ausnahmen von der Ortstaxenpflicht
Einige Personengruppen sind von der Ortstaxe befreit:
- Personen unter 15 Jahren
- Krankenhaus- und Pflegeheimpatienten
- Personen in Notunterkünften
Auswirkungen auf verschiedene Unterkunftsarten
| Unterkunftsart | Besonderheiten |
|---|---|
| Hotels & Pensionen | Buchungssysteme müssen angepasst werden; separate Ausweisung künftig möglich |
| Airbnb/Booking.com | Plattformen weisen Ortstaxe oft automatisch aus; Abführung bleibt beim Host |
| Private Vermieter | Registrierung bei MA 6 erforderlich; monatliche Meldung |
| Ferienwohnungen | Ortstaxe gilt auch bei längeren Aufenthalten |
Was Vermieter jetzt tun sollten
1. Buchungssysteme aktualisieren
- Neuen Ortstaxen-Datensatz für ab 1.7.2026 anlegen
- Bestehende Preise per 30.6.2026 auslaufen lassen
- Neue Preise mit aktualisierter Ortstaxe einrichten
2. Preisgestaltung überdenken
- Ortstaxe inklusive oder exklusive ausweisen?
- Bei inklusiver Ausweisung: Preise entsprechend anpassen
- Transparenz gegenüber Gästen sicherstellen
3. Portale und Channel Manager updaten
- Booking.com, Expedia, Airbnb: Ortstaxen-Einstellungen prüfen
- Neue Sätze rechtzeitig hinterlegen
- Testbuchungen durchführen
Der Eurovision Song Contest findet vom 10.-17. Mai statt – noch vor der Erhöhung am 1. Juli. Für ESC-Buchungen gilt daher noch der alte Satz von 3,2%.
Separate Ausweisung – Neue Option
Eine wichtige Neuerung: Künftig kann die Ortstaxe separat ausgewiesen werden. Das schafft Transparenz für Gäste, die nun klar sehen, was der eigentliche Zimmerpreis ist und was als Abgabe an die Stadt fließt.
Alexander Ipp, ÖHV-Vizepräsident: „Mit dieser Lösung holen wir nach, was längst überfällig war: Transparenz.“
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die Erhöhung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen:
- Bisherige Einnahmen: Rund 11 Millionen Euro jährlich (Stand 2024)
- Erwartete Mehreinnahmen: Rund 69 Millionen Euro zusätzlich laut Wirtschaftskammer
- Verwendungszweck: Touristische Infrastruktur, Kulturprogramm, öffentlicher Verkehr
Finanzstadträtin Barbara Novak: „Die Einnahmen aus der Ortstaxe finanzieren die Oberflächengestaltung vor jedem Hotel, Grünräume, den öffentlichen Verkehr, das Kulturprogramm der Stadt sowie die Servicierung für die Kongressstadt Wien.“
Vergleich mit anderen Städten
| Stadt | Ortstaxe/Kurtaxe | Berechnungsart |
|---|---|---|
| Wien (ab 7/2027) | 8% | Prozent vom Entgelt |
| Salzburg Stadt | 2,00 € pro Nacht | Fixbetrag |
| Innsbruck (ab 5/2026) | 4,00 € pro Nacht | Fixbetrag |
| Burgenland (ab 2026) | 4,50 € pro Nacht | Fixbetrag |
| Berlin | 5% | Prozent (City Tax) |