Verkehrsabsetzbetrag in Österreich: Höhe, Zuschlag und erhöhter Betrag

496 Euro im Jahr, ohne Antrag, ohne Beleg, ohne einen einzigen gefahrenen Kilometer nachweisen zu müssen: Der Verkehrsabsetzbetrag steht jeder aktiv beschäftigten Person zu und läuft automatisch über die Lohnverrechnung. Bei kleinen Einkommen kommen bis zu 804 Euro Zuschlag dazu, und Pendlerinnen und Pendler mit geringem Verdienst erreichen 853 Euro. Der Zuschlag kommt erst über die Arbeitnehmerveranlagung aufs Konto, und 2027 steigen alle drei Beträge leicht.

Drei Varianten, ein Absetzbetrag

Variante Betrag 2026 Betrag 2027 Voraussetzung
Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro 508 Euro aktives Dienstverhältnis, ohne weitere Bedingung
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag bis zu 853 Euro bis zu 873 Euro Anspruch auf Pendlerpauschale und Einkommen bis 15.069 Euro (2027: 15.411 Euro)
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bis zu 804 Euro bis zu 823 Euro Einkommen bis 30.259 Euro (2027: 30.945 Euro)

Die Beträge stammen aus der Übersicht der Steuerabsetzbeträge des Finanzministeriums und gelten für das Kalenderjahr 2026. Die Werte für 2027 sind mit der Inflationsanpassungsverordnung 2027 kundgemacht. Angehoben wurde diesmal nur um zwei Drittel der Inflation, also um 2,27 Prozent.

Absetzbetrag ist nicht dasselbe wie Werbungskosten

Der Unterschied entscheidet über die Höhe der Ersparnis. Werbungskosten mindern die Bemessungsgrundlage: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringen 500 Euro Werbungskosten 150 Euro. Ein Absetzbetrag mindert dagegen die Steuer selbst, Euro für Euro. Die 496 Euro Verkehrsabsetzbetrag sind also 496 Euro weniger Lohnsteuer, sofern überhaupt so viel Steuer anfällt. Bei sehr kleinen Einkommen greift stattdessen die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die weiter unten beschrieben ist.

Deshalb ist der Verkehrsabsetzbetrag für kleine Einkommen relativ betrachtet viel mehr wert als jede Kilometerabrechnung. Welche Ausgaben daneben als Werbungskosten zählen, ist eine völlig getrennte Rechnung.

Der erhöhte Betrag für Pendler mit kleinem Einkommen

Wer Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat und höchstens 15.069 Euro im Jahr verdient, bekommt statt der 496 Euro bis zu 853 Euro. Zwischen 15.069 und 16.056 Euro Einkommen schmilzt der erhöhte Betrag gleichmäßig auf den Grundbetrag ab. Über 16.056 Euro bleibt es bei 496 Euro, auch wenn die Pendlerpauschale weiterhin zusteht. 2027 liegen die Grenzen bei 15.411 und 16.420 Euro, der erhöhte Betrag bei 873 Euro. Diesen erhöhten Betrag kann bereits der Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigen.

Die Pendlerpauschale selbst bleibt davon unberührt, sie ist ein eigener Posten und wird nicht gegengerechnet. Wie sie berechnet wird und ab welcher Entfernung sie zusteht, steht im Beitrag zur Pendlerpauschale, der Pendlereuro kommt als dritter Posten dazu.

Der Zuschlag: bis 804 Euro für kleine Einkommen

Unabhängig vom Pendeln gibt es einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Er beträgt 804 Euro und bleibt bis zu einem Einkommen von 19.761 Euro in voller Höhe erhalten. Zwischen 19.761 und 30.259 Euro wird er gleichmäßig auf null eingeschliffen, darüber entfällt er. Für 2027 lauten die Werte 823 Euro, voll bis 20.209 Euro und eingeschliffen bis 30.945 Euro.

Der Zuschlag wirkt sich vor allem dort aus, wo die Lohnsteuer ohnehin gering ist. Übersteigen die Absetzbeträge die errechnete Steuer, gibt es eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sogenannte Negativsteuer. Sie beträgt 55 Prozent der Beiträge, 2026 höchstens 496 Euro, mit Pendlerpauschale höchstens 750 Euro. Bei Anspruch auf den Zuschlag erhöht sich die Obergrenze um 804 Euro. Für 2027 sind es 508 Euro, 767 Euro und 823 Euro.

Ausbezahlt wird das über die Arbeitnehmerveranlagung. Wer bis Ende Juni keine Erklärung abgibt, nur Lohn bezieht und mindestens 5 Euro gutgeschrieben bekäme, wird vom Finanzamt in der zweiten Jahreshälfte automatisch veranlagt. Wer Werbungskosten geltend machen oder das Geld früher haben will, reicht selbst ein; die Schritte dazu stehen im Beitrag zum Lohnsteuerausgleich.

Was man selbst tun muss

Der Grundbetrag wird automatisch bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt, ebenso bei der Arbeitnehmerveranlagung. Aktiv werden muss man in drei Situationen:

Situation Was zu tun ist
Einkommen unter der Zuschlagsgrenze Arbeitnehmerveranlagung einreichen oder die antragslose Veranlagung im Herbst abwarten
Anspruch auf Pendlerpauschale Pendlerrechner ausfüllen und dem Betrieb übermitteln oder in der Veranlagung geltend machen
Unterjährig beschäftigt oder mehrere Dienstverhältnisse Veranlagung, weil die unterjährige Abrechnung sonst nicht stimmt

Pensionistinnen und Pensionisten bekommen den Verkehrsabsetzbetrag nicht, für sie gibt es den Pensionistenabsetzbetrag. Fallen im selben Jahr aktive Bezüge und Pensionsbezüge an, steht der Verkehrsabsetzbetrag zu, beide gleichzeitig aber nicht. Selbstständige ebenfalls nicht, der Absetzbetrag knüpft an ein aktives Dienstverhältnis an.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Verkehrsabsetzbetrag?

2026 beträgt er 496 Euro im Jahr, 2027 sind es 508 Euro. Für Anspruchsberechtigte auf eine Pendlerpauschale mit einem Einkommen bis 15.069 Euro erhöht er sich 2026 auf bis zu 853 Euro, 2027 auf bis zu 873 Euro.

Muss ich ihn beantragen?

Nein, der Grundbetrag wird automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Der Zuschlag für kleine Einkommen wirkt sich dagegen erst über die Arbeitnehmerveranlagung aus, die bei reinen Lohneinkünften auch antragslos erfolgen kann.

Wie hoch ist der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag?

Bis zu 804 Euro im Jahr 2026. Bis zu einem Einkommen von 19.761 Euro steht er in voller Höhe zu, zwischen 19.761 und 30.259 Euro wird er gleichmäßig auf null vermindert. 2027 sind es 823 Euro, voll bis 20.209 Euro und vermindert bis 30.945 Euro.

Bekomme ich ihn zusätzlich zur Pendlerpauschale?

Ja. Der Verkehrsabsetzbetrag steht auch zu, wenn die kleine oder große Pendlerpauschale beansprucht wird. Die beiden Posten werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

Was ist der Unterschied zu Werbungskosten?

Ein Absetzbetrag reduziert die Steuer direkt, Werbungskosten nur die Bemessungsgrundlage. 496 Euro Absetzbetrag bedeuten 496 Euro weniger Steuer, soweit so viel Steuer anfällt, 496 Euro Werbungskosten je nach Grenzsteuersatz deutlich weniger.

Bekommen Pensionisten den Verkehrsabsetzbetrag?

Nein. Er setzt ein aktives Dienstverhältnis voraus. Für Pensionsbezüge gibt es stattdessen den Pensionistenabsetzbetrag. Wer im selben Jahr noch aktiv gearbeitet hat, bekommt den Verkehrsabsetzbetrag, aber nicht beide Absetzbeträge zugleich.

Stand: Oktober 2026. Die Beträge gelten für die Kalenderjahre 2026 und 2027.